Karl Nolle, MdL
Presseinformation, 12.09.2007
Notverkauf Sachsen LB: Warum sollten Banken so großzügig sein, Sicherheiten freizugeben für die Sachsen bürgt und haftet? Banken lieben ihre Sicherheiten.
"Jetzt zählen, wenn überhaupt, nur noch Selbstkritik, Entschuldigung, Buße und die Fähigkeit der sächsischen Christdemokraten."
An alle Abgeordneten der demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtages.
Anbei sende ich meine Anmerkungen zu den Zurückweisungen des SMF.
Hier der Link zum Welt-Artikel Kaufvertrag:
http://www.karl-nolle.de/aktuell/pressem.php?id=7889
Am Schluß des Artikel finden Sie einen link zum Kaufertrag SLB/LBBW im Welt-Archiv.
Herzlichen Gruß
Karl Nolle, MdL
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Zurückweisungen des SMF und Anmerkungen von Karl Nolle, MdL
10.09.2007 17:40 | Pressemitteilung:
Finanzministerium weist heutige Berichterstattung zu Details der Grundlagenvereinbarung zurück
Das sächsische Finanzministerium weist Behauptungen und Darstellungen in heutigen Medienberichten zurück, die unter anderem vom Dresdner Wirtschaftsprofessor Karmann aufgestellt wurden.
1.) Die Interpretation der in der Grundlagenvereinbarung getroffenen Regelungen zur Gewährträgerhaftung ist sinnentstellend bis falsch. Die LBBW stellt den Freistaat im Innenverhältnis ab 1. 1. 2011 von den finanziellen Folgen der Gewährträgerhaftung frei. Dies gilt nicht für Verpflichtungen aus der Ormond Quay-Struktur, solange der Poolvertrag für die Liquiditätshilfe besteht. Damit ist die Aussage, dass diese dauerhaft ausgenommen sei, schlichtweg falsch. Die Regelung in der Grundlagenvereinbarung hat den Sinn, eine Schlechterstellung der LBBW im Vergleich zu den anderen Poolmitgliedern (Landesbanken, Deka-Bank) zu vermeiden.
Anmerkung zu 1: Die Vereinbarung im Vertrag lautet, die Freistellung für Ormond gilt nicht "wenn und solange ein Poolvertrag besteht, an dem die LBBW als Partei beteiligt ist". Mit dem Poolvertrag wird der Kredit über die 17,3 Mrd. gemeint, für den ja die Gültigkeit der Gewährträgerhaftung gerade noch einmal mit Schreiben vom 07.08.2007 bestätigt wurde. Es ist überhaupt gar nicht vorstellbar, dass eine der Banken aus dem Poolvertrag auf die Sicherheit für diesen Kredit (Gewährträgerhaftung Freistaat) verzichten wird. Warum sollten die so großzügig sein, diese Sicherheit frei zu geben? Banken lieben ihre Sicherheiten.
2.) Weiterhinübersieht Prof. Karmann, dass ab der geplantenÜbernahme der Sachsen LB als unselbständige Tochter der LBBW (Anfang 2008) – wie bei jeder Gewährträgerhaftung – zunächst das Unternehmen – dann also die LBBW - alles tun muss, um Verbindlichkeiten zu erfüllen, bevor diesbezüglich die Gewährträgerhaftung zum Tragen kommt. Aus den Sachverhalten ein Milliardenrisiko für den Freistaat abzuleiten, entbehrt daher jeder Grundlage.
Anmerkung zu 2: Die Sachsen LB wird nach 2007 als rechtlich unselbständige Einheit mit eigenem Buchungskreis und sogar eigenem Geschäftsbericht geführt. Die bereits bestehende Gewährträgerhaftung des Freistaates für Verbindlichkeiten, die vor dem Juli 2005 eingegangen wurden (Grandfathering) bleibt bestehen (bis Ende 2010). Sollte die rechtlich unselbständige Sachsen LB nach 2008 und vor 2011 diese Verbindlichkeiten nicht bedienen können, greift sehr wohl die Gewährträgerhaftung vom Freistaat. Man will jetzt Glauben machen, dass die LBBW einspringen würde, wenn Verbindlichkeiten, die dem Grandfathering unterliegen in dem genannten Zeitraum nicht bedient werden können. Warum sollten die Alt-Eigentümer der LBBW denn für Risiken einstehen, für die der Freistaat bereits faktisch haftet?
Aus dem Vertrag abzuleiten, dass die Gewährträgerhaftung von Sachsen erst gezogen wird, wenn die große LBBW zu Fallen droht, läuft darauf hinaus, dass man glaubt, dass die Alt-Eigentümer der LBBW bereit sind für Risiken einzutreten für die qua Gesetz der Freistaat Sachsen einstehen muss. Bei aller Freundschaft, so großzügig ist Baden-Württemberg mit Sicherheit nicht. Wäre interessant zu hören, was das Finanzministerium von Ba-Wü zu dieser Passage sagt.
3.) Als unvorteilhaft wird in den Raum gestellt, dass der Freistaat kein Bargeld als Kaufpreis vereinbart hat. Diesbezüglich sollte nichtübersehen werden, dass die Frage, ob man sich den zum Stichtag 31.12.2007 ermittelten Unternehmenswert auszahlen lässt oder als Anteil am LBBW-Konzern hält, eine eigene Zweckmäßigkeitsentscheidung und kein Verhandlungsmisserfolg der derzeitigen Eigentümer ist. Schließlich nehmen die Eigentümer in Höhe ihrer Anteile an der Ergebnisentwicklung des Gesamtkonzerns teil. Dies könnte vorteilhafter als die Barauszahlung sein.
Anmerkung zu 3: Bei einem Verkauf an die WestLB war es Intention, Kasse zu machen. Das ist jetzt nicht mehr drin. Das Modell von LBBW war immer - bei allen Übernahmen - ein Anteilstausch. Ob am Ende 2 - 4 % Beteiligung für den Freistaat / SFG vorteilhaftter ist als eine Barauszahlung in 2007 lassen wir dann frühestens nachfolgende Generationen beantworten.
4.) Wer den Vertrag richtig liest, kann erkennen, dass hier ein fairer Ausgleich und kein Verhandlungsdiktat vorliegt.
Anmerkung zu 4: Freistaat und SFG wollten Kasse machen für ihre Bank (siehe: Umwandlung AKtiengesellschaft, WestLB-Verhandlungen). - Dazu ist es nicht gekommen; beim Verkauf stand man nicht mit dem Rücken an der Wand, sondern vor dem Abgrund. Es war ein Notverkauf. Warum sollte man eine Kapitulationsurkunde als Verhandlungsdiktat bezeichnen. Es ist doch die Sachsen LB die in sich zusammengebrochen ist, zu Lasten von ca. 1 Mrd für den Steuerzahler, nicht die LBBW. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass mit dem Käufer LBBW noch am ehesten eine Adresse gefunden wurde, die für die weitere Zukunft (d.h. überhaupt eine) der Sachsen LB am ehesten geeignet ist.Wenn nach einem Totalschaden ein Mittelloser sein Auto an einen Millionär verkauft, kann man wohl nicht davon sprechen, dass die Vertragsparteien gleichberechtigt waren und einen fairen Ausgleich auf Augenhöhe verhandelt haben, auch wenn die für den finanzpolitischen Supergau politisch Verantwortlichen und ihre MItläufer sich noch gerne in ihrem Bild vom "schönen Tag für Sachsen" weiter sonnen wollen.
Jetzt zählen, wenn überhaupt, nur noch Selbstkritik, Entschuldigung, Buße und die Fähigkeit der sächsischen Christdemokraten vor einem schon an den Himmel gemalten politischen Niedergang, wie bei der CDU in Schleswig-Holstein, Reinlandpfalz und Berlin, einen schmerzhaften Selbstreinigungsprozess zu beginnen und vor einem Neubeginn, einen klaren Schlußstrich zu ziehen!
Die Vertragsinhalte sind bereits in der Regierungserklärung dargelegt, die im Anhang noch mal beigefügt ist.
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
für die Anmerkungen, Karl Nolle, MdL