Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 02.11.2007
Prozess gegen Nicolaus
Die Landtagsabgeordnete der CDU muss sich wegen des Missbrauchs von Flutgeldern verantworten.
Die 46-jährige CDU-Landtagsabgeordnete Kerstin Nicolaus aus Hartmannsdorf muss sich wegen des vermuteten Missbrauchs von Fluthilfegeldern vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Zwickau gab gestern bekannt, dass der erste Verhandlungstag für den 12.November angesetzt ist. Nicolaus soll als ehrenamtliche Bürgermeisterin von Hartmannsdorf einen Privatweg an ihrem Haus nach der Flut von 2002 zur kommunalen Straße umdeklariert haben. Der unbeschädigte Weg wurde daraufhin mithilfe von Fördermitteln in Höhe von fast 70.000 Euro aufwendig saniert und mit modernen Trink- und Abwasserkanälen ausgebaut.
Nachdem die Vorwürfe gegen die CDU-Politikerin im Mai 2004 öffentlich wurden, prüfte die Justiz den Fall. 2006 wurde Nicolaus nach SZ-Informationen schließlich mit einem Strafbefehl über 165 Tagessätzen konfrontiert. Wird dieser gültig, wäre die CDU-Parlamentariern vorbestraft. Nachdem Nicolaus dagegen Widerspruch eingelegt hat, muss nun das Gericht entscheiden. Ihre Immunität als Abgeordnete war im Zuge der Ermittlungen bereits aufgehoben worden.
Von Gunnar Saft