Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 13.11.2007
Fluthilfe-Betrug: Geldbuße für CDU-Abgeordnete
Hartmannsdorfer Bürgermeisterin Kerstin Nicolaus gilt dennoch nicht als vorbestraft
Zwickau. Bittere Pille für die CDU-Abgeordnete Kerstin Nicolaus: Nach jahrelangem Hickhack um die Auszahlung von Fluthilfegeldern verurteilte sie das Amtsgericht Zwickau gestern zu einer Geldstrafe von 3330 Euro wegen Betrugs. Mit der Festsetzung von 90 Tagessätzen gilt die Landtagsabgeordnete, deren Immunität aufgehoben wurde, jedoch nicht als vorbestraft. Als Bürgermeisterin von Hartmannsdorf bei Zwickau hatte Nicolaus mit falschen Angaben Fördermittel beantragt, die der Gemeinde sonst kaum zugestanden hätten.
In dem Prozess ging es um ein Sportlerheim in Hartmannsdorf, das in der Augustflut 2002 stark beschädigt worden war. Nicolaus hatte dazu im Mai 2003 angegeben, dass das Sozialgebäude wie zuvor auch in Container-Bauweise wiederhergestellt werden solle – obwohl es dann jedoch als massives Bauwerk errichtet wurde. Das war nach den Vorschriften nicht zulässig. Nicolaus habe diese Tat vorsätzlich begangen, urteilte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 110 Tagessätze gefordert, was einer Vorstrafe gleichgekommen wäre.
Der Richter wertete jedoch zugunsten der 46-Jährigen, dass sie nicht sich selbst bereichert, sondern zugunsten der Gemeinde gehandelt habe. Dennoch sei ein Schaden für den Steuerzahler entstanden. Nicolaus sagte dieser Zeitung, sie werde das Urteil akzeptieren, auch wenn sie nicht in böser Absicht gehandelt habe. Sie habe nie mehr Geld gefordert, als der Gemeinde auch zustand. Die Standardverbesserung in Festbauweise sei aus eigener Tasche von der Gemeinde gekommen. „Es ist doch etwas geschaffen worden, das heute gut genutzt wird“, sagte Nicolaus. „Und es war alles öffentlich, es gab dazu Gemeinderatsbeschlüsse.“
Vor wenigen Wochen hatte Nicolaus bereits eine Geldauflage von mehreren Tausend Euro akzeptiert, bei der es um die Sanierung eines mutmaßlich privaten Feldweges vor ihrem Grundstück ging. Die Bürgermeisterin soll den Weg zur kommunalen Straße erklärt und mit Fluthilfegeldern für 70 000 Euro ausgebaut haben. Ein Rechtsgutachten hatte jedoch festgestellt, dass die Straße bereits öffentlich genutzt wurde – und nicht von Nicolaus privat. Der Anklagepunkt wurde daher fallengelassen. Beide Fälle waren auch Bestandteil eines Rechnungshofberichts im Jahr 2004.
Sven Heitkamp