Karl Nolle, MdL
Frankfurter Rundschau, 19.12.2007
IKB und Sachsen LB
Rettungsaktionen auf dem Prüfstand
Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission wird die milliardenschweren Rettungsaktionen für die angeschlagenen Banken IKB und Sachsen LB möglicherweise förmlich auf den Prüfstand stellen. "Vielleicht müssen wir ein Staatsbeihilfe-Verfahren eröffnen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch in Brüssel. Die Hilfen sollen nach früheren Angaben aus Berlin Anfang des kommenden Jahres in Brüssel zur Kontrolle angemeldet werden.
Es sei derzeit nicht klar, ob die Unterstützung für die beiden deutschen Banken als Rettungshilfe eingestuft werden könne, sagte die niederländische Kommissarin. Solche Nothilfen müssen nach besonderen Regeln der Kommission auf höchstens sechs Monate beschränkt sein. Die Brüsseler Wettbewerbshüter seien in engem Kontakt mit den deutschen Behörden, sagte Kroes.
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Hintergründe im Spezial: Die US-Hypothekenkrise und die WeltmärkteIn Beihilfe-Prüfverfahren untersucht die Kommission sehr detailliert, ob bei den Hilfen wettbewerbsverzerrende staatliche Subventionen flossen. Wenn dies der Fall ist, müssen diese von den Banken an den Staat zurückgeführt werden. Verfahren dieser Art können bis zu 18 Monate dauern. Bei den jüngsten Maßnahmen für die Sachsen LB war unter anderem eine Ausfallbürgschaft des Landes über 2,75 Milliarden Euro beschlossen worden.