Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 08.01.2008

Verfassungsgericht liegt Klage zur Aktenaffäre vor

Die Linksfraktion will mit der Klage die Herausgabe von Akten erzwingen.
 
Leipzig. Die angebliche Korruptions-Affäre ist jetzt auch ein Fall für den Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Eine Klage des parlamentarischen Untersuchungsausschusses auf Akteneinsicht sei am 27. Dezember eingegangen, teilte das Gericht gestern in Leipzig mit.

Mit dem Organstreitverfahren will der Ausschuss feststellen lassen, dass die bisherige Weigerung der Staatsregierung, Akten herauszugeben, verfassungswidrig ist. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wird der Regierung bis zum 8. Februar jetzt zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Ob und wann der Fall verhandelt werde, sei noch offen. Möglich sei auch, dass das Gericht die Sache zurückweise.

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Klaus Bartl (Linke), hatte Anfang Dezember angekündigt, gegen die Regierung zu klagen. Die Staatsregierung zweifelt die Rechtmäßigkeit des Ausschusses an und weigert sich, Akten herauszugeben. (ddp)