Karl Nolle, MdL
DNN/LVZ, 19.06.2008
RP prüft bis morgen Dresdner Wahlzettel
Die Wahlrechtsexperten des Regierungspräsidiums Dresden (RP) prüfen bis morgen, ob die Stimmzettel für die Dresdner OB-Wahl den Vorgaben des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Das bestätigte gestern RP-Sprecher Holm Felber auf DNN-Anfrage. Am gestrigen Mittwoch sei ein Schreiben des Landtagsabgeordneten Karl Nolle (SPD) im RP eingetroffen. Darin beklagt Nolle, dass die Wahlzettel in Form, Layout und Inhalt nicht dem Gesetz entsprechen. Nolle hat seine Ansicht mit zwei juristischen Gutachten untersetzt (DNN berichteten).
Die Stadt Dresden blieb bei ihrer Darstellung: „Der amtliche Stimmzettel entspricht den gesetzlichen Bestimmungen“, so Stadtsprecher Kai Schulz. Lothar Hofner, Sprecher des Sächsischen Innenministeriums, wies zudem darauf hin, dass die heute gültige Kommunalwahlordnung vom Dezember 1993 stamme und das heutige Muster des Stimmzettels für die Bürger-/Oberbürgermeisterwahl oder Landratswahl im Laufe der Jahre zwar in Details Änderungen erfahren habe, im Kern jedoch mit dem Muster von 1993 übereinstimme. Ob im aktuellen Wahlzettel die Parteien zu groß und die Kandidaten zu klein geschrieben seien und damit ein Fehler vorliege, bedürfe einer rechtlichen Würdigung. Das RP sei dafür zuständig und prüfe das. Darin gehe es auch um den Spielraum, den eine Kommune habe, so Hofner.
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