Karl Nolle, MdL
DNN - Dresdner Neueste Nachrichten, 20.07.2008
Räumungsurteil gegen Kindervilla Dresden
Zwangsverwalter sucht neue Betreiber
Die Kindervilla Dresden am Großen Garten (Basteistraße 20) könnte bald neue Betreiber haben. Gestern hat das Landgericht Dresden dem Zwangsverwalter Recht gegeben, der wegen strittiger Mietzahlungen die Räumung der Einrichtung beantragt hatte. „Da es ein Mietstreit um ein gewerblich genutztes Objekt ist, mussten zunächst soziale Gesichtspunkte außen vor bleiben“, erklärte der zuständige Richter der 9. Landgerichtskammer, Hanns Leibfritz, gegenüber DNN. Die Frist für die Räumung obliege allerdings dem Zwangsverwalter.
Dieser hatte bereits im Vorfeld angekündigt, mit den derzeitigen Betreibern nicht mehr zusammenarbeiten zu wollen (wir berichteten). Gestern sagte der Dresdner Anwalt Gunter Tarkotta auf Anfrage: „Sollte das Urteil rechtskräftig werden, nehme ich sofort Verbindung mit der Stadt auf und suche mit ihr gemeinsam nach einem neuen Betreiber“. Die Leiterin des städtischen Eigenbetriebs Kindergärten, Sabine Bibas, hatte nach den jüngsten DNN-Veröffentlichungen bereits Kontakt zu dem Juristen hergestellt und angeboten, bei der Suche nach einer Lösung behilflich zu sein. Nach eigenen Aussagen hat Tarkotta bereits Interesse von der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie und den Johannitern signalisiert bekommen. „Wir suchen natürlich nach einer Lösung, die für die betroffenen Kinder und ihre Eltern mit so wenig Problemen wie möglich verbunden ist“, erklärte der Zwangsverwalter.
Doch ob der neue Träger dann ebenfalls eine Rund-um-Betreuung für die derzeit gut 50 Knirpse im Alter von acht Wochen bis zu 13 Jahren anbieten wird, wie es derzeit die private „Kindervilla“ tut, das darf eher bezweifelt werden. „Wenn sich dieses Sonderangebot rechnet, wird es vielleicht weitergeführt“, spekulierte Tarkotta. Immerhin legten die Eltern monatlich bis zu 700 Euro auf den Tisch, um ihre Sprösslinge zu jeder Tages- und Nachtzeit betreuen lassen zu können.
Doch ehe solche Entscheidungen anstehen, muss abgewartet werden, ob die Verliererseite in die Berufung geht. Der zuständige Anwalt war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sollte er vors Oberlandesgericht ziehen, wäre dort der inzwischen vierte Fall in diesem Jahr anhängig, in dem die von ihm vertretene „Kindervilla Franchise GmbH“ um Geld streitet. In zwei Fällen ist diese bereits zur Zahlung von 50000 bzw. 150000 Euro verurteilt worden. Geklagt hatten jeweils Franchise-Nehmer, die für den Betrieb einer Kindervilla in Vorkasse gegangen waren. Doch beide haben den versprochenen schlüsselfertigen Kindergarten nie beziehen können, weil die Franchise Zentrale die Neubauten nicht auf die Reihe bekam.
Der 3. Fall ist vor allem deshalb brisant, weil es wieder um eine Dresdner Kindervilla geht – diesmal die in Hellerau auf dem Moritzburger Weg 67c. Auch hier klagt ein Zwangsverwalter wegen ausstehender Mieten gegen die Franchise-Zentrale.
Von BARBARA STOCK