Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa, 14:32 Uhr, 29.08.2008

Freistaat unterliegt im Prozess um Aktenaffäre

 
Leipzig (dpa/sn) - Der Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtags zur Affäre um geheime Akten des Verfassungsschutzes ist verfassungskonform. Sachsens Verfassungsgerichtshof in Leipzig urteilte am Freitag, dass die Regierung daher nicht grundsätzlich die Herausgabe von Unterlagen an den Ausschuss verweigern darf. «Die parlamentarische Untersuchung liegt im öffentlichen Interesse», sagte Gerichtspräsidentin Birgit Munz. Allerdings müssen sich die Untersuchungen auf abgeschlossene Vorgänge beschränken. Damit sei es durchaus möglich, dass im Einzelfall genau geprüft werden müsse, welche Materialen übergeben werden sollen. (Aktenzeichen: Vf. 154-I- 07).

Geklagt hatte der 2007 auf Betreiben der Opposition eingesetzte Untersuchungsausschuss. Dieser will von der Regierung unter anderem Unterlagen des Verfassungsschutzes und der Staatskanzlei haben. Die Regierung verweigerte dies jedoch bislang, weil sie den Ausschuss für verfassungswidrig hält. Hintergrund sind Dokumente des Geheimdienstes, die angeblich korrupte Netzwerke von Politikern, Justizbeamten und Polizisten belegen sollten. Diese Vermutungen haben sich im Nachhinein als nicht haltbar erwiesen. Externe Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die Akten im Verfassungsschutz bewusst aufgebauscht worden waren und machten auf Mängel in der Behörde aufmerksam.

dpa st yysn n1 gj
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