Karl Nolle, MdL

SPD und PDS Abgeordnete des Sächsichen Landtages, 12.04.2001

Antrag zu Rechtskonformität »Büro Frau Biedenkopf« und die dazugehörigen Haushaltskapitel

Gibt es Amtsanmaßung und Amtsmissbrauch durch Frau Biedenkopf ?
 
Die Landtagsabgeordneten: Karl Nolle (SPD), Ronald Weckesser (PDS), Simone Raatz (SPD), Ingrid Mattern (PDS) sowie weitere Abgeordnete aus den beiden Oppositionsparteien haben einen gemeinsamen Antrag gestellt.

Wir wollen von der Staatsregierung erfahren, ob die Finanzierung des "Büros" der Frau Ingrid Biedenkopf aus Steuergeldern rechtmäßig ist und ob das mit der Verfassung überein geht.

Wir erkundigen uns u.a. danach, ob es auch andere Ministerpräsidenten gibt, die ihren Ehegattinnen solche Büros incl. Mitarbeiter aus dem Staatssäckel bezahlen lassen.

Wir wollen wissen, wie der Landtag, der die Mittel des Staatshaushaltes öffentlich kontrollieren soll, diese - seine wichtigste - Aufgabe wahrnehmen kann, welche Maßstäbe man dabei ansetzen soll.

Dass sich Frau Biedenkopf um die Belange der Bürger kümmert, wird von uns nicht kritisiert. Das machen schließlich viele, viele andere Menschen in Sachsen auch. Das gehört zu den besten Dingen, die das Gemeinwesen hervorgebracht hat.
Es gibt jedoch einen Unterschied: Tausende sächsischer Bürgerinnen und Bürger machen das ehrenamtlich, ohne Entschädigung und zahlen oftmals noch privates Geld dazu, damit sie sich für andere engagieren können.
Viele andere kämpfen um die Verlängerung einer Förderung, einer ABM-Stelle oder nur darum, dass die irgendwo mietfrei unterkommen. In den Jugendklubs, bei den Gewerkschaften, bei den Verbänden und Vereinen und und und...

(Karl Nolle)


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Sächsischer Landtag
3. Wahlperiode
Drucksache 3/4039
(Antwort muß bis 2.5.2001 erfolgen)



Antrag

der Abgeordneten Ingrid Mattern, Karl Nolle, Ronald Weckesser,
Elke Altmann, Prof. Dr. Werner Bramke, Jürgen Dürrschmidt, Dr. Cornelia Ernst, Katja Kipping, Dr. Simone Raatz, Andrea Roth, Dr. Monika Runge, Regina Schulz, Bettina Simon, Heike Werner, Brigitte Zschoche

Thema: Rechtskonformität »Büro Frau Biedenkopf« und die Haushaltskapitel 0201, Titel 511 52, in Zusammenhang mit dem HH-Kapitel 0201, Titel 422 01 und 425 01

Der Landtag möge beschließen,
die Staatsregierung zu ersuchen, zu berichten
1. über die Verfassungskonformität des »Büro Frau Biedenkopf« und den Einsatz öffentlicher Mittel (o.g. HH-Titel) für ein solches »Büro«,
2. welche anderen Beispiele der Ausstattung von Büros, die MinisterpräsidentInnengattInnen auf Rechnung der öffentlichen Hand unterhalten, ihr in Deutschland bekannt sind,
3. auf welchem Wege Amtsanmaßung und -missbrauch durch die InhaberInnen solcher Büros im Allgemeinen und durch Frau Biedenkopf im besonderen Fall ausgeschlossen wird,
4. wie die Staatsregierung sicherstellt, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Tätigkeit des »Büros Frau Biedenkopf« auch öffentlicher Kontrolle unterliegt,
5. wie die Prüfung der Finanzbehörden und Finanzkontrollbehörden zu den Einnahmen und Ausgaben des »Büros Frau Biedenkopf« erfolgt und was bisher seit Bestehen des Büros als Ergebnis solcher Prüfungen festgestellt werden konnte,
6. welche Einnahmearten (auch Spenden, Sponsoring, Geschenke, Erbschaften u.a.) das »Büro Frau Biedenkopf« in welcher Höhe in den einzelnen Jahren seit Bestehen des Büros erzielt hat und wohin diese geflossen sind,
7. wie die Staatsregierung die Möglichkeiten des Landtages zur Kontrolle der Ausgabe öffentlicher Mittel für das „Büro Frau Biedenkopf“ einschätzt und ob sie diese für ausreichend hält.

Begründung:
Die Abgeordneten prüfen mit diesem Antrag, inwieweit ihr Verfassungsauftrag in Bezug auf die Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel durch die Staatsregierung im Freistaat Sachsen wahrgenommen werden kann.


Ingrid Mattern, MdL - Karl Nolle, MdL - Ronald Weckesser, MdL

und die weiteren Antragsteller als Anlage


Eingegangen am:12.04.2001

Ausgegeben am:

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