Karl Nolle, MdL

Sächsische Zeitung, 19.12.2008

Ermittlungen gegen Kommissar nach Aussage zum „Sachsen-Sumpf“

Die Staatsanwaltschaft geht gegen den Hauptzeugen in der Aktenaffäre vor, weil er falsch ausgesagt haben soll.
 
Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gestern gegen den Leipziger Kriminalhauptkommissar Georg Wehling neue Ermittlungen wegen des Verdachtes der Falschaussage aufgenommen. Wie Oberstaatsanwalt Christian Avenarius mitteilte, seien Aussagen des 52-Jährigen vor dem Untersuchungsausschuss zum „Sachsen-Sumpf“ des Landtages vom Vortag Anlass für die Ermittlungen.

Wehling war sechs Stunden lang zu seiner Rolle als Informant des Verfassungsschutzes befragt worden. Mit seinen Erklärungen, dass er nicht die Hauptquelle „Gemag“ gewesen sei und dass er nie um Geheimhaltung seiner Aussage gebeten habe, soll er die Unwahrheit gesagt haben, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem sei die vom Beschuldigten genannte Zahl von weiteren Treffen des Verfassungsschutzes mit Beamten aus Polizei und Justiz „nach der hiesigen Aktenlage objektiv nicht nachzuvollziehen“, erklärte Avenarius. Wehlings Anwalt Steffen Soult erklärte zu dem neuen Verfahren, die Vorwürfe seien haltlos. Alles, was sein Mandant gesagt habe, sei durch Akten zu belegen.

Die Aktenaffäre war 2007 ausgelöst worden, als brisante Informationen des Verfassungsschutzes bei der Beobachtung von Organisierter Kriminalität bekannt wurden. Dabei tauchten Vorwürfe von Amtsmissbrauch und Kinderprostitution auf, die sich auch gegen Amtsträger aus der Justiz richteten. Die Ermittlungen dazu sind inzwischen eingestellt worden. Die vom Verfassungsschutz vermuteten Korruptionsnetzwerke hat es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht gegeben.

Gestern vernahm der Ausschuss weitere Zeugen. (SZ/ts)