Karl Nolle, MdL

www.tagesschau.de, 10.01.2009

Unterstützung für Vorstoß zu neuem NPD-Verbot

Bayern erwägt Ende der V-Mann-Praxis
 
Bayern erwägt die Zusammenarbeit mit Informanten aus der NPD zu beenden, um so die Voraussetzungen für ein erneutes Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einleiten zu können. Dieses Vorhaben stößt bei anderen Ländern auf ein positives Echo.

Der Berliner Innensenator Erhart Körting erklärte gegenüber tagesschau.de, seiner Meinung nach gehöre "es sich für eine demokratische Verwaltung nicht, mit Führungsfunktionären der NPD zusammenzuarbeiten". Er verstehe das Vorgehen einiger Länder in dieser Sache nicht. "Mit meinem Verständnis von Demokratie ist es nicht vereinbar, einen NPD-Führungsfunktionär auch noch zu bezahlen." Er versicherte, dass dies in Berlin nicht der Fall sei. "Um herauszufinden, was die NPD antreibt und um ihre Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen, die sich zum Beispiel in der latenten Ausländerfeindlichkeit und der Missachtung der Rechte von Minderheiten zeigt, brauche ich keine V- Leute", so Körting. Das schreibe die NPD in ihre Wahlprogramme. "Ich verstehe deshalb das Verlangen einiger Länder nicht, immer zusätzlich noch etwas herauskriegen zu wollen, was die Partei doch so offen propagiert", erklärte der Innensenator.

"Verbotsantrag gerechtfertigt"Der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, erklärte gegenüber tagesschau.de, er freue sich, "dass aus Bayern neue Bewegung in die Sache kommt". Sachsen-Anhalt werde einen Vorstoß zur Prüfung der Voraussetzungen für ein neues Verbotsverfahren in jedem Falle unterstützen. "Unsere eigenen Erkenntnisse rechtfertigen einen Verbotsantrag allemal. Und das Ziel eines Verbots ist auch ein Abschalten der V-Leute wert." Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier von der CDU, betonte bereits vor Monaten, die öffentlichen Äußerungen führender NPD-Politiker belegten die Verfassungswidrigkeit der Partei: "Die V-Leute brauchen wir nicht, um zu belegen, dass die Partei gegen die Demokratie arbeitet."

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte bei einem Kamingespräch in Wildbad Kreuth das Ende der V-Mann-Praxis in der NPD und deren Umfeld erwogen und in diesem Zusammenhang auch sein Innenministerium kritisiert, wie eine Teilnehmerin gegenüber tagesschau.de bestätigte. Das Ministerium habe Seehofer bisher keinen Fall belegen können, wo Erkenntnisse aus und über die NPD nur aufgrund von V-Leuten hätten gewonnen werden können. Er schließe daraus, dass V-Leute, die in der NPD mitwirkten und ein neuerliches Verbotsverfahren dadurch verhinderten, folglich nicht wirklich notwendig seien. Die bayerische Staatskanzlei wollte dies auf Anfrage von tagesschau.de nicht kommentieren.

Paradoxe Situation

Bis zu dem noch immer vollkommen ungeklärten Anschlag auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl hatte die CSU ein erneutes Verbotsverfahren abgelehnt. Die Gegner der Neuauflage argumentierten, die NPD sei so gefährlich, dass man nicht auf die V-Leute verzichten könne. Dies führte zu einer paradoxen Situation: Die Partei schützte sich durch ihre Radikalität, die den V-Mann-Einsatz aus Sicht vieler Innenminister erst nötig machte, gegen ein Verbot. Die NPD wurde so zur "unverbietbaren" Organisation, denn im Jahr 2003 scheiterte der Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern vor dem Bundesverfassungsgericht, da mehrere hochrangige NPD-Funktionäre als V-Männer aufgeflogen waren.

Somit konnten die Richter nicht zweifelsfrei identifizieren, welche Aussagen, die die aggressiv-kämpferische Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegen sollten, von einem V-Mann gekommen waren. Drei Richter waren der Ansicht, dass dadurch ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" bestehe. Weil aber für den Verbotsantrag einer Partei die qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Richter notwendig ist, stellte das Gericht das Verfahren ein.

Kein Ende der V-Mann-PraxisTrotz dieses Desasters setzten die Sicherheitsbehörden weiterhin auf die V-Männer - auch auf Führungsebene. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hieß es noch im Jahr 2007, sie ziehe "einen Abzug von V-Leuten aus der NPD aus sicherheitspolitischen Erwägungen nicht in Betracht". Dies gelte auch, wenn deren leitende Funktion "unmittelbar vor und während eines Parteiverbotsverfahrens ausdrücklich als unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren angesehen worden ist", wie in dem Urteil der Bundesverfassungsgerichts festgestellt worden war.
Von Patrick Gensing, tagesschau.de