Karl Nolle, MdL
Sächsische Zeitung, 23.01.2009
Zweifel an Unabhängigkeit der Justiz
Die Opposition hält die Unabhängigkeit der Justiz in Sachsen für gefährdet.
Dresden. Gravierende Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Sachsen hat die Opposition gestern im Landtag geäußert.
Auslöser der Debatte war die inzwischen durch das Justizministerium eingestandene Einflussnahme auf ein Verfahren durch Staatssekretärin Gabriele Hauser im Jahre 2004. Ein Referatsleiter des Innenministeriums war damals wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss ins Visier der Justiz geraten. Hauser telefonierte daraufhin zweimal mit der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Dieser unzulässige Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz werde bis heute durch Justizminister Geert Mackenroth (CDU) verharmlost, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Johannes Lichdi. Das Grundübel in der sächsischen Justiz seien ohnehin „eingeübte Grundstrukturen schwarzer Machtausübung und zuvorkommende Willfährigkeit“.
Der Fall Hauser und damit die „bewusste und gezielte Einflussnahme auf ein Verfahren“ sei kein Einzelfall in der sächsischen Justiz, kritisierte auch FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens. Enrico Bräunig (SPD) zweifelte an, dass die Justiz in Sachsen „vor Eingriffen von außen ausreichend geschützt“ ist.
Der Rechtsexperte der Linksfraktion, Klaus Bartl, stellte Mackenroths Amtsverständnis infrage. „Sie pflegen einen ,dialogorientierten Führungsstil‘, dabei haben Sie gar keinen Führungsanspruch gegenüber der Justiz.“
Mackenroth verteidigt Hauser
Erwartungsgemäß erklärte die CDU-Fraktion die Aufarbeitung des Falles dagegen für längst beendet. Justizminister Geert Mackenroth (CDU) stellte sich zudem schützend vor seine so gescholtene Staatssekretärin. Es sei zwar richtig, dass diese den Dienstweg über den Generalstaatsanwalt nicht eingehalten habe – aber dazu sei in den vergangenen Wochen und Monaten bereits alles gesagt und geklärt worden. Frau Hauser habe mit ihrem Anruf doch nur um ein „ordnungsgemäßes Verfahren“ gebeten, nicht etwa um eine Einstellung des Verfahrens.
Von Annette Binninger