Karl Nolle, MdL
www.mafialand.de, 19.05.2009
DIE VERLORENE UNSCHULD DER JUSTIZ
blog von Jürgen Roth
Der sächsische SPD-Abgeordnete Karl Nolle soll wohl von Teilen der sächsischen Justiz, sicher nicht ohne höhere Weihen, politisch und insbesondere wirtschaftlich ruiniert werden. Da genügt ein absurder Vorwurf des Betrugs sowie ein williger Helfer in den Medien - und schon wird einer der seltenen couragierten Kritiker des sächsischen Feudalsystems in die Ecke eines Kriminellen gestellt. Ach, das wollten wir nicht, tut uns leid - wird man grinsend sagen.
Nun gibt es aber noch etwas zu berichten, was nicht direkt mit Sachsen zu tun hat (oder vielleicht doch?), sondern mit den Richter des XI. Zivilsenats beim Bundesgerichtshofs, des Bankensenats, bekannt in der Vergangenheit für die besonders bankenfreundlichen und verbraucherfeindlichen Urteile. Was würde geschehen, wenn ich sagen würde, bei desem Senat handelt es sich um den verlängerten Arm der Reichen und Mächtigen, der allzu oft die Interessen der Regierenden zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten? Gleich wäre wieder ein Verfahren wegen übler Nachrede fällig.
Tatsache ist, dass das o.g. Zitat in einen Urteil des LG Stuttgart steht und zwar aus dem Jahr 1996. Dss LG Stuttgart stellte fest, das die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Kreditverträgen zu bankenfreundlich ist. Und weiter ist in diesem Urteil folgendes zu lesen:
"Die entsprechende Rechtssprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten wie kassierende Rechtssprechung des BVerfG belegt. Die Rechtssprechung des 9. Senats des OLG Stuttgart ist der des BGH konform, ja noch "bankenfreundlicher", sie ist von der (wohl CDU-) Vorsitzenden des Senats bestimmt, die der gesellschaftlichen Schicht der Optimaten angehört (Ehemann Arzt) und deren Rechtsansichten evident dem Muster "das gesellschaftliche Sein bestimmt das Rechtsbewußtsein" folgen. Solcher Richterinnen haben für "kleine Leute" und deren, auch psyhologische, Lebenswirklichkeit kein Verständnis, sie sind abgehoben, akademisch sozialblind, in ihrem rechtlichen Denken tendieren sie von vornherein darwinistisch. "Banken" gehörren für sie zur Nomenklatura, ehrenwerte Insitutitonen, denen man nicht sittenwidriges Handels zuordnen kann, ohne das bestehende Ordnungsgefüge zu tangieren." (LG Stuttgart vom 12.6.1996 - 21 O 519/95)
Soweit das geradezu sensationell klare Urteil eines deutschen Richters aus Baden-Württemberg. Natürlich wird er mit diesem Urteil seine Zukunft verspielt haben. Aber immerhin zeigt sich, dass es noch viele Juristen gibt, die sich nicht dem politischen Zeitgeist unterwerfen, sondern Recht sprechen wollen, ohne Kompromisse. Eigentlich gebührt dem Richter das Bunndesverdienstkreuz. Wahrscheinlich musste er aber zu Kreuze kriechen. Und irgendwie dürfte das, was er über den "Bankensenat" des BGH schreibt, auch für Sachsen nicht fremd zu sein. Übrigens ist das Urteil (LG Stuttgart vom 12.6. 1996 - 21 O 519/95) in der Zeitschrift "Die Aktiengesellschaft", Heft-Nr. 12/ 1996, S. 561, abgedruckt worden. Das Urteil verdient jedenfalls bekannt gemacht zu werden, schon im Hinblick auf die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise und die Rolle die Banken dabei spielen.
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