Karl Nolle, MdL
Tagesspiegel, 24.04.2001
Dresdner Anwalt stellt Strafanzeige gegen Biedenkopf
Kritik an günstigen Mietkonditionen Neue Vorwürfe gegen Ehefrau
DRESDEN. Die so genannte "sächsische Putzfrauenaffäre" um die Wohnverhältnisse von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) wird nun offenbar auch die Dresdner Staatsanwaltschaft beschäftigen. Ein Dresdner Rechtsanwalt hat gegen den Ministerpräsidenten eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gestellt. Der Anwalt begründet seinen Verdacht mit dem Hinweis auf die günstigen Mietkonditionen des Ehepaares Biedenkopf im Gästehaus der Staatsregierung. Seiner Auffassung nach hätte Biedenkopf die Differenz im Vergleich zu marktüblichen Mietpreisen sowie die Nutzung von Serviceleistungen durch Angestellte des Gästehauses als geldwerten Vorteil steuerlich veranlagen müssen. Das sei offensichtlich nicht geschehen.
Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf bewohnt seit 1990 vier Räume im so genannten Gästehaus der Staatsregierung in exklusiver Dresdner Stadtlage. Bis 1997 galt der Wohnraum Biedenkopfs als Amtswohnung, für die er keine Miete zu bezahlen brauchte. Seit 1997, als wegen einer Gesetzesänderung ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden musste, zahlt er eine Kaltmiete von 8,15 Mark je Quadratmeter, zuzüglich 3,80 Mark für Nebenkosten. Darin einbezogen ist die Inanspruchnahme des Personals des Gästehauses. Wegen der seit Wochen andauernden Debatten über die Wohnbedingungen der Biedenkopfs hatte die Staatsregierung Anfang April eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Mai die Umstände der Nutzung des Regierungsgästehauses in den vergangenen zehn Jahren aufklären soll.
Zudem wurde am Montag der Verdacht geäußert, dass Ingrid Biedenkopf, die Ehefrau des Ministerpräsidenten, die Hubschrauberstaffel der Polizei zu privaten Zwecken genutzt haben soll. Karl Nolle, ein Mitglied der SPD-Landtagsfraktion, sprach von einem diesbezüglichen Hinweis. Danach soll Ingrid Biedenkopf mindestens in einem Falle einen Polizeihubschrauber für einen Krankenbesuch in Anspruch genommen haben.
(Ralf Hübner)