Karl Nolle, MdL
spiegel online, 20:00 Uhr, 02.07.2009
FRAGEBOGEN-AFFÄRE - Jurist attestiert Tillich falsche Angaben
Drei Fragen, drei fragwürdige Antworten ...
Nach Monaten des Mauerns gerät Sachsens Ministerpräsident unter Druck: Stanislaw Tillich hat aus Sicht eines Richters in einem Fragebogen zu seiner DDR-Biografie falsche Angaben gemacht. Die Affäre könnte den Landtagswahlkampf neu befeuern.
Es war Mitte Mai, als der Regierungschef seinem Kummer mal wieder freien Lauf ließ. Er sei es leid, verkündete Stanislaw Tillich auf dem Parteitag seiner Sachsen-Union, immer wieder sein Leben und sein Tun in der DDR erklären zu müssen, "bis es der Letzte verstanden hat, der meint, aus dem Westen kommend, uns die Zeit vor 1990 erklären zu müssen".
Dabei hatte Tillich recht wenig erklärt. Seit Monaten blockierte die Staatskanzlei sämtliche Anfragen zu einem Fragebogen, den der Regent 1999 ausfüllen musste. Darin stehen zehn Fragen zu seinem Funktionärs-Leben in der ehemaligen DDR. Der Bogen wurde ersonnen, um besonders belastete Kader vom sächsischen Staatsdienst fern zu halten. Falsche Antworten, so wird im Bogen belehrt, können "im Regelfall" zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Tausende Staatsdiener mussten seit der Wende aus diesem Grund ihren Dienst quittieren.
Inzwischen ist klar: Bei gleich drei Antworten im Fragebogen könnte sich Tillich dem Vorwurf der falschen Angabe ausgesetzt haben - was die Staatskanzlei noch immer bestreitet. So wird in dem Papier gefragt, ob Tillich "dienstlich" Kontakt zur Staatssicherheit gehabt habe. Die Antwort war über Monate geheim, der SPIEGEL und die Tageszeitung "Die Welt" mussten Gerichte bemühen, um konkrete Aussagen aus der Staatskanzlei zu bekommen.
Erst 2008 war bekannt geworden, dass Tillich mindestens zwei Mal dienstlich Besuch von Stasi-Leuten hatte. Jetzt räumt die Regierungszentrale ein, der Ministerpräsident habe die Frage nach den Stasi-Kontakten mit "Nein" beantwortet. Tillich mag darin keine falsche Darstellung erkennen. Gelegentliche Kontakte, so schreiben seine Anwälte, würden nicht unter die Fragestellung fallen.
Dieses Muster setzt sich fort. So wurde Tillich gefragt, ob er in der DDR in eine Funktion berufen wurde, die der Kader-Nomenklatur unterlag. Mit dieser sicherte die SED ihren Machtanspruch im Land. Bei Tillichs einflussreichem Posten im Rat musste die Antwort zwangsläufig ja lauten. Doch der Regent verneinte wieder. Seine Anwälte erklären das so: Tillich sei schließlich nicht in das Amt berufen worden, sondern seine Einordnung in die Kadernomenklatur ergebe sich aus der Funktion selbst.
Bleibt die Frage nach einem Mandat für politische Parteien in der DDR. Wieder antwortete Tillich mit nein, obwohl er für die Block-CDU im Kreistag von Kamenz saß. Hier erklärt die Staatskanzlei, als Ratsmitglied habe man doch automatisch im Kreistag gesessen. Drei Fragen, drei fragwürdige Antworten.
Christoph Jestaedt ist seit 1992 Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden. Er war Chef jener Beamtenkammer, die sich mit den Staatsdienern zu beschäftigen hatte, die den Fragebogen offenbar falsch ausgefüllt hatten. Jestaedt ist Experte in Sachen Lebenslügen. Er hält die drei Antworten Tillichs schlicht für falsch. "Er hätte die dienstlichen Treffen mit den Stasi-Leuten natürlich angeben müssen", ist sich der Jurist sicher. Auch die anderen zwei Antworten seien sachlich unrichtig. "Die Antworten müssen so klar wie möglich ausfallen. Dabei obliegt die Deutungshoheit über die Fragen nicht demjenigen, der sie ausfüllt. Niemand kann ihnen plötzlich einen anderen Sinn unterschieben."
Die neueste Wendung in der Fragebogen-Affäre trifft die Sachsen-Union zur Unzeit. Ende August wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Die Glaubwürdigkeitsdebatte wird den Wahlkampf im Freistaat befeuern.
Von Steffen Winter, Dresden