Karl Nolle, MdL
Presseinformation, 06.07.2009
CHRONOLOGIE "Vor drohender Gerichtsentscheidung : Flucht in die Wahrheit als Heldentat"
"Tillich darf künftig getrost als Lügner bezeichnet werden"
Tillich: Die Chronologie einer verpassten Chance ODER wie man seine eigene Glaubwürdigkeit gründlich ruiniert !
"Mit Politik hatte ich wenig zu tun. In die Blockpartei CDU bin ich eingetreten, damit ich Ruhe vor der SED hatte. Ich war kein Oppositioneller, sondern habe es wie viele andere gemacht, mir eine Nische gesucht und mich in meinem Heimatdorf in eine kleine Gemeinschaft der Kirche zurückgezogen." (Tillich im Dresdner Wochen Kurier am 1.10.2008)
"Wir müssen aufpassen, dass die Wölfe nicht die Geschichte der Lämmer umschreiben." (Tillich am 28. September 2008 laut ddp)
"(mit dem Eintritt in die CDU) ... ist man offensiv und öffentlich auch in die Opposition zur SED eingetreten und das war damals für mich die Entscheidung". (Tillich im MDR 1 Radio Sachsen am 24.5.2008)
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27.05.2008: Einen Tag vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten erscheint in der "taz" der Artikel "Der Sorbe“. Darin wird erstmals erwähnt, was bis dato in allen Nach-Wende-Lebensläufen von Tillich fehlte: Dass er „Stellvertretender Vorsitzender des Rates des Kreises, zuständig für ‚Handel und Versorgung’“ war.
22.11. 2008: Die "Welt" veröffentlicht das Stück „Der lange Nachhall der Blockflöten“. MdL Karl Nolle kündigt sein Buch zu den Blockföten an und fragt nach Tillichs Umgang mit seiner Biografie. Daraufhin sieht sich die Staatskanzlei genötigt, Tillichs Vita auf der offiziellen Homepage des Freistaates nachzubessern - ein bislang einzigartiger Vorgang. Der Satz: „Von 1987 bis 1989 ist er in der Kreisverwaltung Kamenz tätig“ wird so ergänzt: „Von 1987 bis 1989 ist er als Mitarbeiter, ab Mai 1989 als Stellvertreter des Vorsitzenden, beim Rat des Kreises Kamenz für Handel und Versorgung tätig.“
Ende November 2008: Unter der Überschrift "Ich gehe immer ganz offen damit um…" veröffentlicht tillich auf der Homepage der Staatskanzlei ein Stück "über seine Vergangenheit und den Umgang der Deutschen miteinander". Sein Regierungssprecher lässt verlauten, der Ministerpräsident habe "alle Fragen zu seiner Biographie beantwortet und wird dies auch weiter tun". Der CDU-Landesverband behauptet, Tillich sei es immer wichtig gewesen, dass "zu jedem Zeitpunkt Klarheit über eseine Biographie" bestanden habe.
November/Dezember 2008: Nach dem Stuttgarter CDU-Bundespartei ist Schluss mit Glasnost. Tillich zieht, wie die Nachrichtenagenturen melden, "einen Schlussstrich unter seine Zeit in der Ost-CDU". Dabei kommt jetzt heraus, dass Tillich gleich mehrere Parlamente - von der Volkskammer über das Europaparlament bis zum Sächsischen Landtag - systematisch in die Irre geführt hatte - mit unvollständigen, sich widersprechenden und nachweislich falschen Angaben.
Dezember 2008: Die Staatskanzlei weigert sich strikt, Einzelheiten zur dienstlichen Erklärung von Tillich aus dem Jahr 1999 offen zu legen. Der "Spiegel" schreibt warum: "Bei einer Offenlegung befürchte man, dass "vermutete Widersprüche in einzelnen Details "einseitig "zu Lasten der Integrität des Minsiterpräsidenten" interpretiert und ausgewertet würden.
8. Januar 2009: Die Staatskanzlei verweigert der "Welt" nach wochenlangem Hickhack Antworten auf erbetene Auskünfte: "Ein presserechtlicher Anspruch besteht nicht." Ein klarer Verstoß gegen das Sächsische Pressegesetz, der "Spiegel" reicht deshalb beim Verwaltungsgericht Dresden Klage auf Auskunft ein.
19.Januar. 2009: Die Staatskanzlei antwortet auf Fragen des SPD-Landtagsabgeordneten Karl Nolle teilweise gar nicht und teilweise falsch. Deshalb ist eine Klage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof wegen der Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Rechte eines demokratisch gewählten Volksvertreters anhängig.
7. Mai 2009: Niederlage der Staatskanzlei vor dem Verwaltungsgericht Dresden: Dem "Spiegel" muss Auskunft zur Diensterklärung von Tillich gegeben werden. Nie zuvor musste ein deutscher Regierungschef eine solche Blamage hinnehmen. Gerichtsnotorisch ist damit: Die Staatskanzlei hat gegen dasd Sächsische Pressegesetz verstoßen. Trotzdem verweigert die Staatskanzlei den Journalistenm weiterhin erbetene Auskünfte. Nun zieht auch die "Welt" bzw. die Axel Sprigner AG vor das Gericht. Tillich wird zum Verfahren beigeladen.
19. Juni 2009: Unter Eindruck der neuerlichen Auskunftsklage und einem Schreiben des Berichterstatters erteilt die S taatskanzlei der "Welt" teilweise Auskunft auf bereits einen Monat vorher gestellte Fragen, wobei die Information in vernebelnde Kommentare gepackt wird. Unter keinen Umständen will die Staatskanzlei allerdings Auskunft darüber geben, wie der Ministerpräsident in seiner Dienssterklärung mit den Stasi-Kontakten umgegangen ist. O-Ton:
"Eine Beantwortung der Frage wird abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Dresden hat in seinem Beschluss vom 7. Mai 2009 (Az.: 5 L 42/09) ausgeführt, dass die Staatskanzlei hierzu nicht zu Auskünften verpflichtet ist. Auf die im Beschluss des Verwaltungsgerichts dargestellten Ausführungen der Staatskanzlei nehme ich Bezug.
Die Staatskanzlei teilt die Auffassung, dass die Beantwortung dieser Frage im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des Ministerpräsidenten irrelevant ist, da die wiederholt erteilte Auskunft der Stasiunterlagenbehörde nachweist, dass Herr Tillich nicht für die Staatssicherheit tätig war. Nur darauf zielt der Fragebogen."
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Berichterstatter der Staatskanzlei bereits mitgeteilt, dass das Gericht die Auskunftspflicht hinsichtsichtlich der Stasi-Kontakte voraussichtlich anders beurteilen werde als im "Spiegel"-Verfahren.
19. Juni 2009: SPD MdL Karl Nolle stellt sein Buch Sonate für Blockflöten Zum Umgang mit der Kollaboration heutiger CDU Funktionäre im SED-Regime vor
22. Juni 2009: In einem Schriftsatz lehnen es die Anwälte der Staatskanzlei nochmals vehement ab, zu Angaben über Stasi-Kontakte in Tillichs Diensterklärung eine Auskunft zu erteilen - "kein Publikationsinteresse".
27. Juni 2009: Financial Times schreibt: Stanislaw Tillich - Ein Mann mit Vergangenheit
1./2. Juli 2009: Dem Ministerpräsidenten droht erneut eine peinliche Niederlage und die "Welt" schreibt: "Kurz vor dem Gerichtsentscheid gesteht Tillich." Zunächst werden Chefredakteure sächsischer Medien über die Falschangabe Tillichs in der Diensterklärung unterrichtet, tags drauf erfähren auch die normalen Journalisten was Sache ist. Einige Pressevertreter -"Sorbische Zeitung", "Spiegel" und "Welt" - werden nicht geladen. Auch das ein Verstoß gegen das Sächsische Pressegesetz, das den Gleichbehandlungsgrundsatz enthält.
1. Juli 2009: Sachsenspiegel sendet Interview mit Hubertus Knabe: "ich denke das diese Maßstäbe auch und gerade für den ersten Mann im Staate gelten müssen"
2. Juli 2009: ddp schreibt: Tillich wegen Angaben zu seiner DDR Vita vor 1999 weiter unter Druck
2. Juli 2009: MDR Fernsehen artour: Die Blockade der Blockflöten
2. Juli 2009: Freie Presse schreibt: Tillich zur Gretchenfrage: "hatte keine Stasikontakte"
2. Juli 2009: Sächsische Zeitung schreibt: Tillich wehrt sich: "ich weißt, ich habe mir nichts vorzuwerfen "
2. Juli 2009: Der Jurist Christoph Jestedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden, attestiert dem Ministerpräsidenten seine Diensterklärung falsch ausgefüllt zu haben: "Er hätte die dienstlichen Kontakte mit den Stasi-Leuten natürlich angegeben müssen." Auch in weiteren Punkten sieht Jestedt die Erklärung als unvollständig an. Daraufhin verlangt Staatskanzleichef Johannes Beermann, das Gericht zu einer Distanzierung zu bewegen - eine unerlaubte Beeinflussung der Justiz.
3. Juli 2009: Dresdner Morgenpost schreibt - Tillich: " Zweierlei Maß " und: "dienstliche MfS-Kontakte verschwiegen"
4.Juli 2009: Sächsische Zeitung schreibt - Tillich: "Der Getriebene"
6. Juli 2009: Als die Debatte nicht enden will, gibt Tillich der "Bild"-Zeitung seine dienstliche Erklärung zur Veröffentlichung frei. Jetzt kommt heraus: Auch seinen Dienst bei der Grenztruppe hat er verschwiegen. Die "FAZ" schreibt: "Kein offenes Wort zu rechten Zeit".
Das hat er Tillich in seinem Fragebogen falsch angegeben:
Frage 4. Haben sie dienstlich, aufgrund gesellschaftlicher Funktionen oder sonst wie Kontakt zu dem in Nummer eins genannten Stellen (Stasi) gehabt. Tillichs Antwort nein ist unwahr.
Frage 5: Wurden sie in der ehemaligen DDR in eine Funktion die der Kadernomenklatur oder der Kontrollenomenklatur unterlag berufen? Tillichs Antwort nein ist unwahr Laut Richtlinie von Dezember 1994 gehörte er aufgrund seiner Tätigkeit im Rat des Kreises eindeutig zu Nomenklatur, deswegen hätte die Antwort zwingend ja lauten müssen
Unterfrage zur Frage 5: Welche Funktion? Hier hätte Tillich angeben müssen "Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises Kamenz für Handel und Versorgung." Das hat er nicht getan eine unvollständige Antwort.
Frage 6: Hatten sie vor dem 9. November 1989 Mandate oder herausgehobene Funktionen in oder für politische Parteien oder Massenorganisationen der DDR inne? Hatten sie in dieser Zeit eine sonstige herausgehobene Funktionen in der DDR. Tillichs Antwort lautet nein das ist eine unwahre Antwort, er war Kreistagsabgeordneter mit Mandat für die Block CDU.
Frage 7: Waren sie Angehöriger der bewaffneten Organe oder der Betriebskampfgruppen? Tillichs Antwort lautet nein allerdings ergänzt er weil Grundwehrdienst. Tatsächlich hatte er in den Grenztruppen gedient, eine zumindest missverständliche Antwort
Frage 10: Waren sie vor dem 9. November 1989 in einer staatlichen oder gemeindlichen Dienststelle, in einem Betrieb oder in einer Institution in der DDR oder für eine solche oder eine solche außerhalb der DDR in herausgehobener Funktion tätig? Tillich antwortet korrekt mit Ja gibt aber unter der unter Frage "welche Tätigkeit "Handel u. Versorgung, Mitglied d. R. d. Kr." an.
An dieser Stelle hätte er seine Funktion als Staatsfunktionär: "Stellvertreter des Rates des Kreises Kamenz für Handel und Versorgung" angeben müssen. Die Frage 10 ist damit unvollständig beantwortet hier hätte er in jedem Fall die ganze Funktion angeben müssen.