Freie Presse-Online /ddp, 18.07.2001
Staatsanwaltschaft beschäftigt sich weiter mit der Biedenkopf-Affäre
Kein Anfangsverdacht bezüglich des Regierungs-Gästehauses
Dresden (ddp-lsc). Die Staatsanwaltschaft Dresden beschäftigt sich weiter mit der Mietaffäre von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU). Der Behörde liegen insgesamt 13 Anzeigen vor, die sich gegen Biedenkopf oder gegen unbekannte Mitarbeiter der Staatskanzlei richten. Hintergrund sind die günstigen Mietverhältnisse, die der Ministerpräsident im Gästehaus der Staatsregierung genoss. Biedenkopf war deshalb unter Druck geraten und musste bereits 123.000 Mark an den Freistaat nachzahlen.
Oberstaatsanwalt Claus Bogner sagte am Mittwoch auf ddp-Anfrage, bei den Anzeigen gegen Biedenkopf, die sich auf die Mietverhältnisse im Gästehaus bezogen, habe sich kein Anfangsverdacht bestätigt. Eine abschließende Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft stehe aber noch aus. Bogner nannte einen Zeitungsbericht überzogen, demzufolge die Staatsanwaltschaft die ersten Strafanzeigen gegen Biedenkopf zu den Akten legen wolle.
Bogner sagte, geprüft würden derzeit unter anderem noch Anzeigen bezüglich der privaten Nutzung von Dienstpersonal am Sommersitz der Biedenkopfs am Chiemsee. Die meisten der insgesamt 13 Anzeigen stammten von Privatpersonen, die sich allein auf die Berichterstattung in den Medien berufen. Jeweils eine Anzeige erstatteten der SPD-Landtagsabgeordnete
Karl Nolle und ein Dresdner Rechtsanwalt.
Die «Sächsische Zeitung» (Mittwochausgabe) hatte berichtet, dass der Ministerpräsident wegen der Vorgänge um das Gästehaus bald juristisch rein gewaschen sei und die Staatsanwaltschaft die Akten schließe. Jüngere Strafanzeigen gegen den Ministerpräsidenten wegen des Verdachts der Untreue und der Steuerhinterziehung würden jedoch weiter geprüft.