Karl Nolle, MdL

DNN, 05.09.2001

Staatskanzlei weist Vorwürfe von Giesen zurück

Büro Ingrid "Rechtswidrig und unzulässig"
 
DRESDEN. Die Staatskanzlei sieht den Datenschutz im Büro Ingrid Biedenkopfs gewährleistet. Die Staatsregierung reagierte damit auf eine Beanstandung des Landesdatenschutzbeauftragten Thomas Giesen. Nach dessen Darstellung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in dem Büro I „vielen Fällen rechtswidrig und unzulässig“. Giesen forderte Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) auf, „diesen datenschutzrechtlichen Missstand" im Büro seiner Frau „unverzüglich abzustellen". Als wesentlichen Grund für seine Beanstandung nennt Giesen eine fehlende gesetzliche Regelung zu den Aufgaben des Büros. Nach Auffassung der Staatskanzlei bedürfe es neben dem Haushaltsgesetz keiner weiteren gesetzlichen Grundlage für das Büro der Frau des Ministerpräsidenten, erklärte die Staatskanzlei.

Giesen registrierte in dem Büro eine „Unordnung", die datenschutzrechtlich gefährlich sei. Für das seit Jahren arbeitende Büro gebe es erst seit Februar 2001 einen Organisationserlass. Giesen stellt unter anderem fest, dass in einem Fall die Beschwerde einer Bürgerin über das Arbeitsamt, gegen das sie gerichtlich vorgehen wollte, kurze Zeit später komplett bei dem Amt auf dem Tisch lag. Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung hätten Giesen zudem beichtet, dass „alles strammsteht", wenn das Büro Ingrid Biedenkopf um Bericht bitte und damit auch Ängste der Verantwortlichen auslöse.

Während sich die SPD der Position Giesens anschloss und bis zu einem möglichen Gesetzgebungsverfahren die Beschneidung der Aufgaben des Büros erlangte, forderte die PDS dessen sofortige Auflösung. Die CDU-Mehrheitsfraktion hingegen würdigte die Arbeit Ingrid Biedenkopfs als Beitrag für eine bürgernahe Verwaltung und sieht keinen Anlass für gesetzliche Änderungen.
(ddp/I. P.)

Karl Nolle im Webseitentest
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