Karl Nolle, MdL

Agenturen- dpa-sn, 21.12.2001

Ingrid Biedenkopf muss vor Untersuchungsausschuss erscheinen =

 
Dresden (dpa/sn) - Ingrid Biedenkopf bleibt der Gang vor den Paunsdorf-Untersuchungsausschuss des Landtages nicht erspart. Am Freitag beschloss das Gremium die Vorladung der Ehefrau von Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU). Nach Angaben des Landtages ist die Zeugenvernehmung am 25. Februar vorgesehen. Ingrid Biedenkopf war in den Verdacht geraten, als stille Teilhaberin an dem Bauprojekt beteiligt gewesen zu sein. Sie bestritt das in einer eidesstattlichen Erklärung.

Der Ausschuss wird sich auch noch mit weiteren Zeugen beschäftigen. Am 10. Januar muss zum zweiten Mal Kurt Biedenkopf aussagen. Für den 25. Januar wurde ein Geschäftspartner des Paunsdorf-Investors und Biedenkopf-Freundes Heinz Barth, der Unternehmer Heinz Göttsch, einbestellt. «Die Opposition erhofft sich von den Zeugen- und Betroffenenvernehmungen weitere Aufklärung über die persönlichen geschäftlichen Verbindungen und Freundschaftsdienste im Zusammenhang mit dem Bau und der Anmietung des Behördenzentrums Paunsdorf», sagte Karl Nolle von der SPD.

Die PDS bezeichnete die Vorladung Ingrid Biedenkopfs als unvermeidlich. Durch Zeugenaussagen stehe der Vorwurf im Raum, das sie am Behördenzentrum in Leipzig-Paunsdorf finanziell beteiligt sei, sagte der stellvertretende Ausschusschef Andrè Hahn. Auch die Akten enthielten Hinweise, dass sich die Ehefrau des Regierungschefs unzulässig in die Verhandlungen zu den Mietverträtgen eingeschaltet habe. Zudem sei die eidesstattliche Versicherung Ingrid Biedenkopfs schon deshalb völlig wertlos, weil das Wort Behördenzentrum darin überhaupt nicht vorkomme.

«Die PDS begrüßt, dass die CDU ihre bisherige rechtswidrige Blockadehaltung wenigstens im Zusammenhang mit der Ladung von Frau Biedenkopf aufgegeben hat», teilte Hahn weiter mit. Es sei allerdings bedauerlich, dass es dazu erst der Androhung einer Klage vor dem Verfassungsgericht sowie eines Schreibens von Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) an den Ausschussvorsitzenden bedurfte.

Die CDU hält die Vorladung von Ingrid Biedenkopf weiterhin nicht recht rechtmäßig. Der Juristische Dienst des Landtages war allerdings zu einem anderen Urteil gelangt. Der Antrag kam auf Grund des Minderheitenrechts dennoch durch. Die CDU hält an ihrer anders lautenden Rechtsauffassung fest, sagte Fraktionssprecher Hans Weller auf Anfrage.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob Biedenkopf oder andere Regierungsmitglieder auf die Vermietung eines Bürokomplexes in Leipzig-Paunsdorf unzulässig Einfluss ausübten. Die Immobilie war von Heinz Barth im Auftrag des Landes errichtet worden, um dort Einrichtungen des Freistaates unterzubringen. PDS und SPD gehen davon aus, dass sich Biedenkopf die Mietkonditionen von Barth diktieren ließ. Der Regierungschef wies das wiederholt zurück.

dpa/sn su yysn gr
211644 Dez 01

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