DNN/LVZ, 22.12.2001
Untersuchungsausschuss: Ingrid Biedenkopf soll Ende Februar aussagen
Dresden (Eig. Bericht/S.H.). Ingrid Biedenkopf, Gattin des Ministerpräsidenten, muss am 25. Februar als Zeugin vor dem Paunsdorf-Untersuchungsausschuss aussagen. Diesen Termin beschloss das Gremium gestern mit den Stimmen von PDS und SPD. Die CDU-Mehrheitsfraktion hält die Ladung für unzulässig und unrechtmäßig, sagte ein Fraktionssprecher. Der Juristische Dienst des Landtages war allerdings zu einem anderen Urteil gelangt. Der Antrag kam auf Grund des Minderheitenrechts dennoch durch.
Kurt Biedenkopf soll bereits am 10. Januar als Betroffener gehört werden. Am 25. Januar lädt der Ausschuss den Kaufmann Heinz Göttsch, einen Partner des Bauunternehmers Heinz Barth. Der Duz-Freund von Biedenkopf hatte das Paunsdorf-Center errichtet. Bei der Gestaltung der Mietverträge für die dort untergebrachten Behörden soll Biedenkopf Barth zum Nachteil des Landes begünstigt haben.
Ingrid Biedenkopf soll laut Aussage eines Zeugen an der Firma beteiligt gewesen sein, was sie aber mit einer eidesstattlichen Versicherung demen-tiert. Ihre Ladung sei unvermeidlich geworden, da dieser Vorwurf noch im Raum stehe und die Akten Hinweise enthalten, dass sie sich unzulässig in die Mietvertragsverhandlungen eingeschaltet habe, sagte PDS-Obmann Andre Hahn. Die PDS kündigte zudem eine Verfassungsklage an, weil die CDU die Arbeit mit den Ausschussakten massiv erschwere.
„Gespannt bin ich, was der Ministerpräsident für Turnübungen veranstaltet, um seine Lügen vor Parlament und Untersuchungsausschuss zu vernebeln", sagte SPD-Obmann
Karl Nolle.
Zuvor hatte Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) ein neues Verfahren im Umgang mit vertraulichen Ausschussakten angeregt. Künftig müsse unterbunden werden, dass Unterlagen vor einer Prüfung durch das Gremium an die Öffentlichkeit gelangten. Der Landtagspräsident plädierte in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp dafür, die Akten nicht wie bisher zuerst an die Fraktionen zu übergeben. So sollen zwar nach wie vor die vollständigen Unterlagen allen Mitgliedern des Ausschusses zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Von Ausschussmitgliedern angeforderte Akten sollen jedoch nur auf Nachweis ausgehändigt werden.
Iltgen will so mehr Schutz für die Betroffenen eines Untersuchungsausschusses erreichen und Vorverurteilungen vermeiden. Im konkreten Fall waren Briefe des Paunsdorf-Investors sowie des Ministerpräsidenten an die Öffentlichkeit gelangt, bevor der Ausschuss darüber beraten hatte. Iltgen sprach in diesem Zusammenhang von „erheblichen" Gesetzes-Verstößen.