Lausitzer Rundschau, 11.01.2002
Biedenkopf räumt Mängel ein
Aussage vor Paunsdorf-Untersuchungsausschuss
Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages hat Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) gestern Mängel bei der Gestaltung von Mietverträgen für das umstrittene Behörden-Zentrum in Leipzig-Paunsdorf 1993 eingeräumt. Er beharrte aber auf seiner Aussage, dass dabei kein Schaden für den Freistaat entstanden sei.
Zugleich bedauerte Biedenkopf, dass ein an ihn gerichteter Brief des Investors Heinz Barth nicht an den Untersuchungsausschuss gegeben wurde. Der Grund, warum der Brief in der Staatskanzlei nicht mehr auffindbar war, lasse sich nicht mehr ganz aufklären, sagte Biedenkopf. Der Brief sei aber nicht absichtlich verschwiegen worden. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob Biedenkopf den Abschluss von Mietverträgen für das Behörden-Zentrum zu Gunsten seines persönlichen Freundes und Investors, des Kölner Bauunternehmers Heinz Barth, beeinflusst hat. Biedenkopf nannte diese Vorstellung "absurd " .
Er habe nicht mehr Einfluss genommen, als sich ein Ministerpräsident für eine Investition interessieren sollte, damit die Sache ein Beschleunigung erfahre, sagte Biedenkopf, und habe keine Mietpreise diktiert. Auch habe er den Abteilungsleiter im Finanzministerium, Michael Muster, seinerzeit im Oktober 1993 nicht zu sich bestellt, um die Anmietung weiterer Flächen anzuordnen. Vielmehr sei es in der Besprechung um die Information gegangen, wie die zusätzlich angemieteten Flächen genutzt würden. Als er im Juli 1993 in einem Vermerk seinem damaligen Finanzminister Georg Milbradt (CDU) die Mietwünsche des Investors Barth übersandte, sei der erste Mietvertrag mit dem Landesrechnungshof ja bereits abgeschlossen worden.
Den Mietpreis in Höhe von 23,57 Mark je Quadratmeter habe der Landesrechnungshof akzeptiert. Später habe er, Biedenkopf, sich nicht mehr für die Höhe der Mietverträge interessiert. Für den höheren Mietpreis von 24,50 Mark für die Unterbringung des Leipziger Polizeipräsidiums machte der Ministerpräsident Milbradt verantwortlich. Biedenkopf wies Vorwürfe der Opposition zurück, bei einer Vernehmung vor dem Ausschuss im Frühjahr 2001 nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende André Hahn von der PDS hatte 34 Punkte zusammengetragen, die Widersprüche in den Aussagen Biedenkopfs belegen sollten.
Er bleibe bei allen Aussagen, die er vor elf Monaten gemacht habe, sagte Biedenkopf, der dem Ausschuss seinerseits vorhielt, die gesetzlichen Verfahrensvorschriften verletzt zu haben. Der Ministerpräsident verwies auf ein Gutachten des Rechnungshofes aus dem Jahre 1996, in dem zwar schwerwiegende Mängel beim Abschluss der Mietverträge, aber dessen ungeachtet bis auf eine Ausnahme keine Schadensfolgen festgestellt worden seien. Damit habe sich der Untersuchungsgegenstand eigentlich erledigt, sagte Biedenkopf. Zudem habe sich die Opposition bereits eine Meinung gebildet, was die Ausschussarbeit ad absurdum führe.
(von Ralf Hübner)