Thüringische Landeszeitung, 19.10.2001
Offene Fragen zum Dienstwagen
Leipzig. Im Streit um die Mietaffäre des sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) hat der SPD-Abgeordnete
Karl Nolle vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Landesverfassungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass die Staatsregierung Fragen zur Nutzung von Biedenkopfs Dienstwagen überhaupt nicht oder nur unzureichend beantwortet habe. Damit seien Nolles Rechte als Abgeordneter verletzt worden. Die Beschwerde des SPD-Politikers, auch seine Fragen nach den Wohnverhältnissen des Ministerpräsidenten seien unzureichend beantwortet worden, wiesen die obersten Richter des Landes hingegen ab. Biedenkopf war u.a. vorgeworfen worden, für seine Wohnung im Dresdner Gästehaus der Landesregierung zu wenig zu zahlen und das vom Land entlohnte Personal auch privat beansprucht zu haben.
(dpa/tlz)