Pressemitteilung und Dokumentation, 26.10.2001
Biedenkopf und de Maiziére haben Landtag und Öffentlichkeit getäuscht !
Drohen jetzt weitere Strafanzeigen wegen fortgesetzter Untreue zu Lasten Sachsens ?
Karl Nolle (MdL)
Mitglied des Sächsischen Landtages
Wirtschafts- und Energiepolitischer Sprecher der SPD
Tel 0173/ 9219870, 0351/31870-12, Fax 0351/31870-47
karl-nolle@druckhaus-dresden.de www.karl-nolle.de
Bärensteiner Strasse 30, 01277 Dresden
Pressemitteilung 26.10.2001
Biedenkopf und de Maiziére haben Landtag und Öffentlichkeit getäuscht !
Drohen jetzt weitere Strafanzeigen wegen fortgesetzter Untreue zu Lasten Sachsens ?
NOLLE: „Trotz öffentlicher Ankündigung durch Finanzminister de Maiziére, hat Ministerpräsident Biedenkopf bis zu seinem Auszug aus der Schevenstrasse am 30.09.01? für Miete und Personal kei-nen Pfennig mehr bezahlt, als er immer bezahlt hat, nämlich 1.857,03 DM und nicht wie angekündigt 2.575,71 DM das belegen die aktuellen Antworten auf meine 3 Kleine Anfragen mit 13 Einzelfragen.“
Skandal um Dienstwohnung und Dienstboten in der Schevenstrasse noch lange nicht beendet:
Wie der SPD- Landtagsabgeordnete und Wirtschaftsprecher der SPD Fraktion, Karl Nolle, heute mitteilt, “dokumentie-ren die seit heute vorliegenden Antworten auf 3 Kleine Parlamentarische Anfragen mit 13 Einzelfragen, vom 11.9.01 zum Mietverhältniss des MP in der Schevenstrasse, dass mit dem nun erfolgten Umzug nach Radebeul der Skandal um Dienstwohnung und Dienstboten von Kurt und Ingrid Biedenkopf im Gästehaus Schevenstrasse noch lange nicht been-det ist.”
Chance zum korrektem Beenden der Dienstwohnungs- Dienstboten und Dienstwagenaffäre verpasst
NOLLE: „Biedenkopf ist altersstarrsinnig. Er ist unfähig einen ehrlichen Schnitt zu machen und die Sache ordentlich zu Ende zu bringen, nachdem sich die Republik schon über ihn lustig macht.”
Täuschung des Parlamentes und der Öffentlichkeit:
NOLLE: “Was unter großem Trara und Gegacker verkündet wurde, entpuppt sich als Windei. Biko zahlt keinen Pfen-nig mehr, obwohl vor der Öffentlichkeit, der Presse und dem Haushaltsausschuss des Landtages angekündigt.”
De Mazière zum zweiten Mal gedemütigt, Krisenmanagement ging in die Hose:
NOLLE: “Erst musste er die 100-TDM-Mietforderung ankündigen für den Chiemsee unter dem Hohngelächter der versammelten Presse, und dann musste er sie am Nachmittag vor dem Parlament zurückziehen. Und jetzt muss er einge-stehen, dass Ihro Gnaden nicht beliebte, huldvoll das ihm gemachte Angebot eines korrekteren Mietvertrages anzuneh-men. Und der Hüter der Sächsischen Staatsfinanzen hat nicht den Mumm, ganz einfach zu sagen, wo es langgeht. Nach dem Sparkassen-Debakel ist die Schevenstraße die zweite Erblast vom neuen Hoffnungsträger, die de Maziére ereilt und in die Hose ging”
Gipfel der Unverfrorenheit:
NOLLE: “Nachdem Rechnungshof und die eigene Regierung dem MP bescheinigt haben, dass er zu wenig Miete zahlt, drückt er in kleinkarierter Weise noch für die letzten Monate die zu geringe Miete durch, anstatt einen Schlussstrich zu ziehen und den Mietvertrag einfach einvernehmlich aufzuheben und angemessene Miete zu zahlen. Noch schlimmer, mit der windigen Begründung, er habe ja nur noch seine Sachen dort stehen, lässt er mitten im Sommer die Nebenko-stenzahlung einfach fallen. Das ist normalen sächsischen Mietern nicht zu empfehlen.”
Heuchler:
NOLLE: “Biko hat erklären lassen, Zweifelsfälle sollten zu seinen Lasten entschieden werden. (S.3 Brüggenbericht)”
Schleier endlich gelüftet:
NOLLE: “Seit 1995 1,6 Mio. DM Vorhaltekosten ohne Personalkosten, davon nur 0,14 Mio. DM durch Mieteinnahmen gedeckt: Angesichts der peinlich wenigen Anlässen, bei denen das Gästehaus wirklich als solches gebraucht wurde, ist das fast alles Geld des Steuerzahlers, um dem MP ein "standesgemäßes" Wohnen zu sichern. 1,46 Mio + geschätzte 3 Mio Personalkosten. Fast nur in die Taschen eines Mannes, seiner Familie und seines Gefolges gesteckt. Ein einmaliger Fall von Selbstherrlichkeit, Selbstbeweihräucherung und Selbstbereicherung.”
Unvorstellbare Realsatire:
NOLLE: “Kein Kabarett hätte sich diese Realsatire ausdenken können. Auch Staatsminister Brüggen vermag nicht zu sagen, was das Personal in der Schevenstrasse eigentlich gemacht hat, außer Ingrid zu frisieren, Knöpfe anzunähen und Badewasser einzulassen. Und was haben eigentlich die sächsischen Polizisten gedacht, die wie ein Taxiunternehmen, skurrile Hol- und Bringdienste für Ingrid in schwarzen Dienstlimousinen vollziehen mussten zum Einkaufen in die Pragerstrasse (je ein Polizist für Ingrids Handtasche und Einkaufskorb) und mit Bodygards und Dienstlimousine regel-mäßig zur Fußpflege in den Salon „Neue Linie“ Fiedlerstr.“
Chaos und Arroganz:
NOLLE: “Wann ist er ausgezogen? Nicht einmal das wissen sie genau. Die Wohnungsübergabe ist noch nicht erfolgt. Immer noch ist "Restumzugsgut" in den Räumen, aber man glaubt seiner Mitteilung, dass er ausgezogen ist. Das wünscht man allen Sachsen, denen die Wohnung gekündigt wird, dass sie solche Vermieter haben. Und noch nicht mal auf die Anfrage hin hat die Staatsregierung es für nötig befunden, eine Wohnungsübergabe zu machen, sie können je-denfalls kein Datum nennen.”
Kleinkariertheit und Untreue:
NOLLE: “Kurt Biedenkopf, das ist der Niedergang eines beachtlichen Politikers von Machtversessenheit und Kleinka-riertheit zu Geiz und fortgesetzter Untreue zu Lasten des Freistaates Sachsen. Wozu ihm sein tumber Hofstaat und sein willfähriger Kronprinz de Maizière fortgesetzt Beihilfe geleistet haben.“
Von der Gemeinnützigkeit zum gemeinen Eigennutz:
NOLLE: “Biko zieht seine Mitarbeiter mit in den moralischen Strudel. Die Beamten der Staatsregierung werden ge-zwungen, haarsträubende Erklärungen zu skandalösem Eigennutz zu schreiben. Welche wirkliche Autorität hat dieser Ministerpräsident noch bei seinen Staatsbediensteten, von denen er zu Recht Korrektheit und Legalität erwartet, wenn er sie so in Gewissensnöte bringt?”
Entzauberter König:
NOLLE: „Der entzauberte König schien zu glauben, dass bei der Vielzahl von kleineren und größeren Missständen an seinem Hofe, durch Sommerpause und Täuschungsmanöver, Opposition und Öffentlichkeit den Überblick verloren haben. Das ist nicht so. Bei dem Tempo der neuen Enthüllungen kommt man nur nicht mehr mit der rechtlichen und politischen Würdigung hinterher. Kaum hat man die eine Nachricht verdaut, schon werden wieder neue Sachverhalte bekannt, die einem die Sprache verschlagen.“
CDU-Abgeordnete und CDU-Mitglieder als untertänige Diener?
NOLLE: “Die eigenen Parteimitglieder, zu allermeist aus anständigen Motiven in die CDU eingetreten, spüren, dass ihr Ministerpräsident von seinen Leichen im Keller immer wieder eingeholt wird. Der Blausäuregeruch hat sich eingefres-sen. Hoffentlich finden besonders diejenigen CDU-Abgeordneten, die sich bei den Montagsdemonstrationen 89 so verdienstvoll für Wahrheit, Klarheit und Toleranz eingesetzt haben, die Kraft, über das inzwischen erreichte Maß poli-tischer Moral nachzudenken. Wenn sie nämlich das ganze Volk vertreten wollen und nicht nur blinde Partei-Interessen, dann müssen sie dafür sorgen, dass Biedenkopf abtritt und zumindest keinen weiteren Schaden mehr anrichtet.”
Respekt vor seinem Engagement und seinen unbestrittenen Erfolgen:
NOLLE: “Mir geht es bei der Thematisierung der haarsträubenden Verhältnisse um Dienstwohnung, Personalnutzung und Inanspruchnahme von Dienstlimousinen und anderen materiellen Vorteilen durch den Ministerpräsidenten und seine Angehörigen nicht um die Frage, welcher Lebensstandard einem Ministerpräsidenten zusteht. Ich neide Kurt Biedenkopf nichts. Ich habe selbstverständlich großen Respekt vor seinem Engagement und seinen unbestrittenen Er-folgen.”
Korrekt, wie wir es von jedem Amtsboten erwarten:
Nolle:” Ich bestehe darauf, dass die Besoldung des Ministerpräsidenten und aller Politiker transparent sein muss und allen gesetzlichen Vorschriften entspricht, dass der Ministerpräsident dem Landtag vollständige Rechenschaft über seine Tätigkeit, wie über sämtlichen Bezüge gibt und dass der Ministerpräsident alle ihm und/oder seiner Familie ge-währten geldwerten Vorteile ordnungsgemäß versteuert, so wie von jedem Bürger eine korrekte Steuererklärung er-wartet wird, ebenso korrekt, wie wir es von jedem Amtsboten erwarten. Die Staatsregierung selbst hat durch öffentli-chen Druck, erhebliche Mißstände festgestellt, nachdem sie anfangs glaubte, meine berechtigten Fragen als Diffamie-rungskampagne abtun zu können.”
gez. KARL NOLLE, MdL
Anhang 11 Seiten Dokumentation
3 Kleine Anfragen mit Antworten auf 13 Einzelfragen vom 25.10.01
Presseerklärung des Finanzministers vom 30.05.01
Brief des Finanzministers an Biedenkopf vom 29.05.01
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 23. Oktober 2001
L/K/51-VV-D51-Schev1-2/152-50772
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, Fraktion SPD, Drucksache 3/4864 zum Thema „Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen (1)“
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Sehr geehrter Herr Präsident,
die oben genannte Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle beantworte ich na-mens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung wie folgt:
1. Wann hat der Ministerpräsident die in der Pressemitteilung Nr. 53/2001 des SMF mitgeteilten Mietzahlungen geleistet (1.901,27 DM Kaltmiete, 2575,71 DM Warmmiete)?
Auf Grund der erst nach dieser Pressemitteilung vom 30.05.2001 erfolgten Ent-scheidung des Ministerpräsidenten vom 06.06,2001 (Pressemitteilung der SK Nr. 109/2001), den Wohnsitz im Gästehaus der Staatsregierung aufzugeben, wurde zwi-schen denn Sächsischen Staatsministerium der Finanzen und dem Ministerpräsiden-ten auf der Basis des geltenden Mietvertrages ein Aufhebungsvertrag geschlossen, welcher von der Beendigung der Wohnnutzung zum 31.07.01 ausgeht.
Der Abschluss eines neuen Mietvertrages für zwei Monate war nicht nur wegen der kurzen Zeit wenig sinnvoll, er war auch nicht möglich, da der alte Mietvertrag bei Kündigung zur 30.06.2001 erst zum 30.09.2001 ausläuft. Eine vorzeitige Been-digung zum 31.07.2001 hätte eine Nicht-Beitreibung der Miete für August und Sep-tember 2001 bedeutet und wäre somit ein Vertrag zu Lasten des Freistaates gewe-sen, was aufgrund des § 58 Abs. 1 Nr. 1 SäH0 grundsätzlich nicht statthaft ist.
Bis zum 30.09.01 war es dem Ministerpräsidenten aber gestattet, weiter Umzugsgut in der Schevenstrasse zu lagern. Bezüglich der geleisteten Zahlungen wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3/4865 verwiesen.
Im Gästehaus der Staatsregierung Schevenstraße verbleiben, die Gegenstände, die der Ministerpräsident dem Freistaat zur Ausstattung der Repräsentationsräume seit Jahren kostenlos zur Verfügung gestellt hat, insbesondere zahlreiche Gemäl-de, Silberleuchter, Standuhren und Möbelstücke im Wert von insgesamt rund 150.000,00 DM. Der Ministerpräsident wird diese Gegenstände erst mit Räumung des Gästehauses zurücknehmen.
2. Wann wurde der dort genannte neue Mietvertrag abgeschlossen ?
Entfällt. Vgl. meine Antwort auf Frage 1
3. Ist die Anpassung des Mietvertrages mit Wirkung vom 01.06 01 erfolgt (Schrei-ben des Staatsministers der Finanzen vorn 29.05.01, Seite 3 Absatz 1)?
Entfällt. Vgl. meine Antwort auf Frage 1.
4. in welcher Höhe, wann und Rechtsgrund wurden für die gewährten Sachbezüge des MP Steuern durch den Freistaat Sachsen nachgezahlt?
Das SMF als für die Anstellungskörperschaft Freistaat Sachsen (Arbeitgeber) Han-delnder hat das für die Einhaltung der Vorschriften über die Erhebung der Lohn-steuer Notwendige veranlasst. Die Besteuerungsmerkmale sind durch $ 39 b Abs. 1 Satz 4 EStG geschützt und dürfen deshalb nicht offenbart werden. Die Höhe der vom Freistaat Sachsen gezahlten Lohnsteuer kann aus diesem Grund nicht mitge-teilt werden.
Es wird auf Art. 51 Abs. 2 SächsVerf verwiesen.
5. Wie hoch sind die allgemeinen Vorhaltekosten seit 01.01.1995, mit denen die Mieter der Schevenstraße 1 nicht belastet wurden; die also beim Freistaat Sach-sen verblieben sind?
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen geht davon aus, dass mit Vorhalte-kostenö die Ausgaben des Freistaates Sachsen für Miete und Bewirtschaftungsko-sten (ohne Personal der Sächsischen Staatskanzlei) unter Berücksichtigung der Warmmieteinnahmen des Freistaates Sachsen für das Gesamtareal Gästehaus der Staatsregierung gemeint sind.
Die Ausgaben des Freistaates Sachsen für Mietzahlungen Schevenstraße 1 mit Ne-benkosten wie Betriebskosten, Reparaturkosten und Wartungskosten für den genann-ten Zeitraum betragen insgesamt rund 1,6 Mio.DM.
Nach Abzug der erzielten Mietzahlungen für Privatnutzungen für den Zeitraum 1995 bis 2000 verbleiben danach Vorhaltekosten beim Freistaat Sachsen in Höhe von ca- 1,46 Mio. DM für das Gästehaus der Staatsregierung. Dies sind rd. 243.333 DM im Jahresdurchschnitt, die der Funktion „Gästehaus der Staatsregierung“ zuzuordnen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziére
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SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI
DER STAATSMINISTER
CHEF DER STAATSKANZLEI
An den
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 23.10.2001
SK 11
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage Drs: Nr. 3/4865 des Abgeordneten Karl Nolle, SPD-Fraktion, zum Thema „Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen (2)“
wie folgt:
1. Wann wurden Abrechnungen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Personal durch die Mieter der Schevenstraße erstellt?
Die ab Mai 2001 geführten Aufzeichnungen wurden dem Ministerpräsidenten als Ab-rechnung der Dienstleistungen nach seinem Auszug aus dem Gästehaus Anfang Okto-ber zur Bestätigung vorgelegt. Danach erfolgt die abschließende Rechnungslegung.
2. Welches Ergebnis hatten diese Abrechnungenjeweils?
Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1.
3. Wann wurden die sich daraus ergebenden Forderungen des Freistaates Sachsen gegen die Mieter beglichen (Datum und Betrag der Zahlung)?
Entfällt, vgl. Antwort zu Frage 1.
4. Was macht (Aufschlüsselung der jeweiligen Tätigkeiten nach wöchentlichem Stundenaufwand) das in der Schevenstraße 1, 01326 Dresden tätige Hauspersonal (5,5 Stellen), wenn es nicht insgesamt 20,5 Stunden in der Woche vom Minister-präsidenten genutzt wird (Mitteilung des Ministerpräsidenten vom 28. Mai 2001)?
Die eingesetzten Zeiterfassungsblätter erfassen Tätigkeiten für Dritte zum Zweck der Abrechnung erbrachter Leistungen, nicht aber Tätigkeiten von Bediensteten für den Freistaat Sachsen.
Die Leistungsdatenerfassung zum Arbeitsverhalten von Mitarbeitern ist in der Staatskanzlei unüblich und wird daher - soweit es ihre dienstlichen Tätigkeiten anbelangt - auch nicht auf die Mitarbeiter der Staatskanzlei im Gästehaus ange-wandt.
Eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten des Personals nach wöchentlichem Stunden-aufwand für die Zeit, in der das Personal nicht privat in Anspruch genommen wird, ist daher nicht möglich.
Zu diesen Tätigkeiten gehören:
_ Reinigungs- und Pflegearbeiten in Innen- und Aussenanlagen des 1.779,89 qm
umfassenden Gebäudes und der 8530 qm großen Liegenschaft
_ Betreiben, Warten und Kontrolle der Heizungs- , Lüftungs- und Klimaanlagen
_ Kleinreparaturen und Instandhaltung
_ Führen der Handvorschusskasse für die Bewirtschaftung der Liegenschaft
_ Vorbereitende Arbeiten für die Auflösung des Gästehauses
_ Vorbereitung auf spätere Tätigkeiten; Gespräche, Fortbildung und Schulungen
Bei dieser Betrachtung müssen Ausfallzeiten von insgesamt 166 Tagen seit Mai 2001 durch Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden. So sind die fünfeinhalb Beschäftigten des Gästehauses, insbesondere in der Haupturlaubszeit, allein an insgesamt 104 Tagen im Erholungsurlaub gewesen.
Die Staatskanzlei hat begonnen, den Verhältnissen entsprechend das Personal des Gästehauses schrittweise abzubauen und im Bereich der Staatsverwaltung anderwei-tig einzusetzen.
Bereits mit Wirkung vom 01.09.2001 wurden zwei Beschäftigte umgesetzt, sie sind im Sächsischen Staatsministerium für Kultus bzw. im Geschäftsbereich des Sächsi-schen Staatsministeriums der Justiz tätig.
Eine weitere Mitarbeiterin. hatte wegen ihrer bevorstehenden Pensionierung am 09.10.2001 ihren letzten Arbeitstag.
Zwei Mitarbeiterinnen und der Hausmeister wurden in die Staatskanzlei umgesetzt, werden aber noch im Gästehaus zeitanteilig je nach Bedarf tätig.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Georg Brüggen
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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
DER STAATSMINISTER
Präsident des Sächsischen Landtages
Herrn Erich Iltgen, MdL
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Dresden, 23. Oktober 2001
UK/5 1-VV-D5 1-Sehev 1-21154-50774
Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle, Fraktion SPD, Drucksache 3/4866 zum Thema „Mietverhältnis des Ministerpräsidenten mit dem Freistaat Sachsen (3)“
Sehr geehrter Herr Präsident,
die oben genannte Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl Nolle beantworte ich na-mens und Inn Auftrag der Sächsischen Staatsregierung wie folgt:
1. Hat der Ministerpräsident seine gemieteten Räume in der Schevenstraße l voll-ständig geräumt und an den Freistau Sachsen herausgegeben ?
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass er zum 30.09.2001 aus seiner bisheri-gen Wohnung in der Schevenstraße 1 -bis auf Restumzugsgut- vollständig ausgezo-gen ist. Die Übergabe erfolgt an die hausverwaltende Dienststelle, die Sächsi-sche Staatskanzlei.
2. wenn ja. wann erfolgte dies ?
Entfällt, siehe Antwort Frage 1.
3. Wenn nein, wird vom Ministerpräsidenten weiterhin Miete gezahlt (Höhe und Datum der Zahlung)?
Entfällt für die Zeit nach dem 30.09.2001 (siehe Arztwort Frage 1).
Auf Grund der Mitteilung der Sächsischen Staatskanzlei vom 30.08.2001, dass sich der Auszug verzögert, Werden Herrn Ministerpräsidenten für die Monate August und September 2001 auch die zunächst nicht in Ansatz gebrachten verbrauchsabhängigen Betriebskosten in Rechnung gestellt.
Für die Monate Juli bis einschließlich September 2001 hat der Ministerpräsident folgende Zahlungen entsprechend der Vertragslage geleistet:
- Miete für Juli 2001 1.857,00 DM; Zahlungseingang am 04.07_01
- Abschlusszahlung für August und September 2001 (Miete wie Juli 2001, jedoch ohne verbrauchsabhängige Betriebskosten, da die Nutzung der Räume nur zur Lage-rung von Umzugsgut vorgesehen war): 2.888,46 DM; Zahlungseingang am 03.08.01.
Vgl. auch meine Ausführungen zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3/4864.
4. Auf welcher Grundlage gelangte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen noch am 30. Mai 2001 (Tischvorlage zur Sitzung des Haushalts- und Finanzaus-schusses) zu der Ansicht, dass im Gästehaus der Staatsregierung „eine entspre-chende“ (also wohl die vorhandene) Küchenkapazität vorzuhalten sei, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, zu welch geringer Zahl von dienstlichen Anlässen das Personal genutzt wurde ?
Ich verweise auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu der von Ihnen genann-ten Tischvorlage (Anlage: entsprechender Auszug der Tischvorlage vorn 30.05.01).
Auch nach denn 30. Mai dieses Jahres kamen als Nutzer der vorgehaltenen Küchen-kapazität die Gäste dienstlicher Veranstaltungen, die möglichen Mieter ein-schließlich des Ehepaars Biedenkopf sowie das im Gästehaus eingesetzte Personal in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziere
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Pressemitteilung 53/2001
SÄCHSISCHES
STAATSMINISTERIUM
DER FINANZEN
DIE PRESSESPRECHERIN
Sperrfrist; 12.30 Uhr
Dresden, 30. Mai 2001
Neuregelungen und Nachzahlung für das Gästehaus der Staatsregierung
Schevenstraße
Der Sächsische Staatsminister der Finanzen Dr. Thomas de Maiziere hat heute in
einem Brief an Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Biedenkopf Neuregelungen für das Mietverhältnis in der Schevenstraße in Dresden der Staatsregierung mitge-teilt. Der Brief ist als Anlage beigefügt.
Die monatliche Kaltmiete beträgt aufgrund eines neuen Mietvertrages mit dem
Ministerpräsidenten ab dem 1. Juni 2001 1901,27 DM. Dies entspricht einem
Quadratmeterpreis von 12,23 DM. Darin enthalten sind u. a. Pauschalen für die
Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Küche), für Instandsetzung und
Wohnnebenflächen. Hinzu kommt eine jährlich anzupassende Betriebskosten-
pauschale von 4,34 DM/qm, so dass sich eine Warmmiete in Höhe von 2.575,71 DM
ergibt.
Neben den Neuregelungen ergeben sich Nachzahlungen. Diese setzen sich
zusammen aus:
1) Private Nutzung von Dienst-Kfz durch Frau Ingrid Biedenkopf in Höhe von
22.241,32 DM als Höchstbetrag vorbehaltlich einer Nachprüfung der Fahrten-
bücher.
2) Einsatz von Personal für private Belange in Höhe von 97.999,19 DM in der
Schevenstraße sowie am Chiemsee.
Die Nachzahlungen umfassen für Personal den Zeitraum vom 1. Januar 1995 bis
heute. Für den Zeitraum bis Ende 1994 werden keine Nachforderungen erhoben.
Für die Ermittlung der Nachzahlungen für die private Inanspruchnahme von
Personal und Dienst-Kfz wurden die Angaben der Staatskanzlei herangezogen, aus
denen die tatsächliche Nutzung der Leistungen durch den Ministerpräsidenten und
seiner Frau hervorgehen. Anders als bei der Schätzung durch den Rechnungshof ist
also die Berechnung der Nachzahlungen durch die Ermittlung der tatsächlichen
Inanspruchnahme zustande gekommen. Nach Auffassung der Staatsregierung
können die Mieter nicht mit den allgemeinen Vorhaltekosten (Sowieso-Kosten) für
das Personal der Liegenschaft belastet werden.
Mietforderungen für die Vergangenheit werden nicht geltend gemacht. Dafür fehlt
eine rechtliche Grundlage, da der bestehende Mietvertrag von 1997 insofern das
bestehende Mietverhältnis abschließend regelt. Auf dieser Grundlage hat der
Ministerpräsident nachprüfbar seine Mietzahlungen geleistet. Für die Zeit bis
30.06.1997 war eine Amtswohnung zugewiesen, ferner wurde ein geldwerter
Vorteil in Höhe von 90.000 DM versteuert.
In die Ermittlung der Nachzahlungen ist in angemessener Weise eingeflossen, dass
eine Mitverantwortung der Verwaltung vorliegt, die nicht dem Ministerpräsident
angelastet werden darf.
Insgesamt ergeben sich demzufolge Nachzahlungen in Höhe von maximal
120.240,51 DM.
Der Ministerpräsident hat dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen
mitgeteilt, dass er angesichts der geforderten Nachzahlung nunmehr auch für die
bisher kostenlos überlassene Einliegerwohnung in seinem Haus Westerbuchberg,
Übersee, Miete berechnen müsse. Die Wohnung dient seit dem 01.01.1991 der
Durchführung des Personenschutzes und damit der Erfüllung einer hoheitlichen
Aufgabe des Freistaates. Die Staatskanzlei hat einen vereidigten Sachverständi-gen
mit der Ermittlung des Mietwertes beauftragt. Nach dem vorläufigen Ergebnis der
Prüfung wird der Mietwert seit 01.01.1991 rund 110.000,00 DM betragen.
Genaueres muss der Auswertung des Gutachtens sowie einer Überprüfung durch
das Staatsministerium des Innern vorbehalten bleiben.
DIE PRESSESPRECHERIN
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SÄCHSISCHES
STAATSMINISTERIUM
DER FINANZEN
DER STAATSMINISTER
Ministerpräsidenten des
Freistaates Sachsen Herrn Prof.
Dr. Kurt Biedenkopf – persönlich
-
durch Postaustausch
Dresden, 29.05.2001
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit Schreiben vom 07.05.2001 haben Sie mich gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr künftiger Verbleib in der Schevenstraße durch unmissverständliche und unan-fechtbare Regelungen abschließend geordnet wird.
Auf meine Bitte wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der Mitarbei-ter der Staatskanzlei, des Staatsministeriums der Finanzen sowie zeitweise auch des Staatsministeriums des Innern beteiligt waren.
Dem Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) soll über die Ergebnisse berichtet wer-den.
Ich möchte die Ergebnisse wie folgt in drei Abschnitte gliedern:
1. mietvertragliche Regelungen (SMF)
2. Entgelt für Personal/Serviceleistungen im Gästehaus der Staatsregierung (SK)
3. Regelung der privaten Inanspruchnahme von Dienst-Kfz (SK/SMF)
Im folgenden geht es allein darum, wie die zukünftigen Regelungen in diesen drei Bereichen gestaltet werden sollten, um die von Ihnen gewünschte transparente Lösung für die Zukunft sicherzustellen.
Die mietvertraglichen Regelungen (1) sowie die Regelungen über die private Inan-spruchnahme von Dienst-Kfz (3) wurden vom Staatsministerium der Finanzen (SMF) entwickelt, die Entgeltregelung für die private Inanspruchnahme von Personal (2) im Gästehaus der Staatsregierung hat die Sächsische Staatskanzlei (SK) zustän-digkeitshalber festgelegt.
Grundlage aller Regelungen ist § 52 der Sächsischen Haushaltsordnung, wonach der Freistaat Sachsen für Nutzungen und Sachbezüge ein angemessenes Entgelt erheben muss. Angemessen ist das Entgelt, wenn der Freistaat zumindest die besonderen durch die Nutzung verursachten Selbstkosten erhebt.
1. Mietvertragliche Regelungen
• In dem neuen Mietvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und Ihnen wird wie bisher eine Fläche von 155,4 qm zugrunde gelegt. Eine Einrechnung des dienstli-chen Arbeitszimmers erfolgt entgegen der Auffassung des Sächsischen Rechnungho-fes (SRH) nicht, da das Arbeitszimmer als Teil der Außenstelle der Staatskanzlei Ihnen von der Staatskanzlei dienstlich zugewiesen ist.
• Ihre Kaltmiete soll erhöht werden von bisher 8,15 DM/qm auf künftig 12,23 DM/qm. Dieser Betrag ergibt sich aus der - wie bisher nach den eigenen Selbstko-sten des Freistaates ermittelten - Grundmiete von 8,15 DM/qm. Dieser Grundmiete werden künftig - wie auch vom SRH angeregt - Pauschalen für die Nutzung von Ge-meinschaftseinrichtungen (z. B. Mitbenutzung der Küche), von Wohnnebenflächen (Lagerräume) und von Inventar der Wohnung hinzugerechnet. Die künftige Kaltmiete pro Quadratmeter entspricht im Ergebnis ungefähr der Forderung des Rechnungsho-fes (13,00 DM/qm).
• Zu der Kaltmiete kommt eine Betriebskostenpauschale hinzu, die von bisher 3,80 DM/qm auf künftig 4,34 DM/qm entsprechend den tatsächlichen Betriebskosten des
vorvergangenen Kalenderjahres 1999, erhöht wird. Außerdem wird diese Betriebsko-stenpauschale künftig auf der Basis des jeweils vorvergangenen Jahres, also von
Ist-Beträgen, jährlich angepasst.
• Da Sie, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, auf die Einhaltung der ver-traglich vereinbarten Kündigungsfristen verzichtet haben, kann eine Anpassung des Vertrages mit Wirkung zum l. Juni 2001 erfolgen, sofern Sie nach Prüfung der Einzelheiten mit dem geänderten Vertragsentwurf einverstanden sind.
2. Entgelt für Personal/Serviceleistungen im Gästehaus der Staatsregierung
• Auch für die private Inanspruchnahme von Personal werden nach § 52 der Sächsi-schen Haushaltsordnung (SäH0) die durch die Nutzung veranlassten Selbstkosten des Freistaates Sachsen als Entgelt erhoben. Die Berechnung erfolgt künftig auf Grund exakter Abrechnung der tatsächlichen Inanspruchnahme anhand von Arbeits-zeitblättern, die von den Beschäftigten des Gästehauses aufgezeichnet und auf der Grundlage der Aufzeichnungen künftig monatlich gegenüber den Mietern von der Staatskanzlei, die das Personal des Gästehauses verwaltet, abgerechnet werden. Durch die Arbeitszeitblätter der Staatskanzlei soll eine - genaue Zuordnung der Inanspruchnahme von Personal für private Zwecke ermöglicht werden.
• Die Inrechnungstellung der Personalkosten folgt künftig den Grundsätzen der einschlägigen Verwaltungsvorschrift über die Berücksichtigung des Verwaltungs-aufwandes bei der Festsetzung von Gebühren und Entgelten für Landesbeamte.
• Zur Klarstellung von Umfang und Zulässigkeit der künftigen privaten Inan-spruchnahme von Personal des Gästehauses wird die Staatskanzlei ihren Erlass zur Organisation der Verwaltung des Gästehauses entsprechend ergänzen.
3. Regelung der privaten Inanspruchnahme von Dienst-Kfz
• Nach der einschlägigen Verwaltungsvorschrift des SMF dürfen Sie persönlich das Ihnen zur Verfügung gestellte Dienstkraftfahrzeug auch privat unentgeltlich nut-zen ebenso wie die anderen Mitglieder der Staatsregierung, Staatssekretäre und einige andere Beamte des Freistaates Sachsen. Diese unentgeltliche Nutzung ist wie bisher entsprechend den bestehenden Regelungen als geldwerter Vorteil zu versteuern.
• Ihre Ehegattin ist berechtigt, bei Ihren Privatfahrten in Ihrem Dienst-KfZ mitzufahren oder allein zu fahren, wenn sie allein oder gemeinsam mit Ihnen eine offizielle Veranstaltung besucht und von der die Veranstaltung organisierenden Behörde des Freistaates Sachsen eingeladen wurde.
• Soweit Ihre Ehegattin an wohltätigen und karitativen Veranstaltungen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements teilnimmt sowie bei Fahrten, die sie im Inter-esse des Freistaates Sachsen für repräsentative Termine an Ihrer Stelle wahr-nimmt, ist dieser Fall bisher nicht in der Verwaltungsvorschrift ausdrücklich geregelt. Deshalb soll eine Ausnahmeregelung ausdrücklich in den nächsten Haus-haltsplanentwurf aufgenommen werden, um hier eine klare und nachvollziehbare Grundlage für die unentgeltliche Benutzung eines Dienst-KfZ zu schaffen. Für die Zeit bis zur Verabschiedung des nächsten Doppelhaushaltes wird die Staatskanzlei im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorschriften eine Ausnahmeregelung für Fahr-ten in dem hier beschriebenen Umfang nach § 63 Abs. 4 SäH0 in Verbindung mit der einschlägigen Verwaltungsvorschrift zulassen.
• Sofern Ihre Ehegattin mit einem Fahrzeug des Fuhrparks Privatfahrten durch-führt, wären diese in voller Höhe zu bezahlen.
Leider war es nicht möglich, die Ergebnisse des Gutachtens zur Wirtschaftlich-keit des Gästehauses der Gutachter Ernst & Young zu berücksichtigen, weil dieses Gutachten im Staatsministerium der Finanzen nicht rechtzeitig vorlag.
An dieser Stelle möchte ich auf eines hinweisen: Im Jahr 1994 hat mein Amtsvor-gänger die Wirtschaftlichkeit des Gästehauses gegenüber möglichen Alternativlö-sungen geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass das Gästehaus eine
wirtschaftliche Lösung sei.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens zur Wirtschaftlichkeit des Gästehauses von Ernst & Young wird diese damalige Aussage einer erneuten Über-prüfung zu unterziehen sein. Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 SäH0 dürfen Ausgaben nur geleistet werden, soweit sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erforderlich sind. Bei der Bemessung der erforderlichen Ausgabemittel ist demnach auf den Bedarf für die Aufgabenerfül-lung des Landes abzustellen.
Die bisher durchgeführten Untersuchungen, insbesondere der vom Chef der Staats-kanzlei vorgelegte Bericht an den HFA vom 02.05.2001, deuten darauf hin, dass die Dimensionierung des Gästehauses sowohl hinsichtlich der Fläche als auch hin-sichtlich des vorgehaltenen Personals aus heutiger Sicht überprüft werden muss. Diese Prüfung wird in den nächsten Wochen in enger Abstimmung mit der Sächsi-schen Staatskanzlei erfolgen.
Ich hoffe, dass die in Ihrem Brief aufgeworfenen Fragen der künftigen Verfah-rensweise damit geklärt sind.
Eine Durchschrift dieses Schreibens erhält der Präsident des Sächsischen Rech-nungshofes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas de Maiziere