CDU-Landtagsfraktion, 22.04.2001
Interne Information für CDU-Mitglieder
CDU Sprachregelung zur Biedenkopf-Dienstvilla-Affäre
1.) Brief der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 - 01067 Dresden - Der Vorsitzende - Dr. Fritz Hähle
nach Verteiler
Dresden, den 10. April 2001
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie der Berichterstattung der Medien entnehmen konnten, wurden Anschuldigungen gegenüber unserem Ministerpräsidenten und seiner Frau erhoben. Diese durften und dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Deshalb haben nicht nur die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, sondern auch Mitglieder des Kabinetts dem Ministerpräsidenten das Vertrauen ausgesprochen und die Verdächtigungen, Behauptungen und Vorverurteilungen zurückgewiesen. Darüber hinaus hat der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Georg Brüggen, in der Landtagsdebatte am 6. April 2001 zu dem Thema deutlich Stellung genommen. Die Staatsregierung hat deshalb eine Arbeitsgruppe zur Klärung des Sachverhaltes eingesetzt. Die angesprochenen Pressemitteilungen und die Debattenrede lege ich meinem Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Die CDU-Fraktion sieht die dringende Notwendigkeit, dass die Prüfungen der Arbeitsgruppe und des Rechnungshofes zu einem schnellen Abschluss gebracht werden, damit Mutmaßungen und Diffamierungen der Boden entzogen wird. Wir lassen es nicht zu, dass das Ansehen des Ministerpräsident und seiner Frau, die unermüdlich und erfolgreich für den Freistaat tätig sind, weiter beschädigt wird. Ziel der Kampagne der Opposition ist offensichtlich, nicht nur das Ansehen des Ministerpräsidenten, sondern die ganze sächsische CDU in Verruf zu bringen. Die Opposition, die politisch und inhaltlich nichts zu bieten hat, will mm auf diese Weise versuchen, politisches Kapital zu gewinnen. Damit das nicht gelingen kann und um Schaden vom Freistaat Sachsen abzuwenden, bitte ich um Ihre Unterstützung. Bitte sorgen Sie mit dafür, die beiliegenden Informationen zu verbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Fritz Hähle MdL
2.) Pressemitteilung der Sächsischen Staatskanzlei 072/2001
vom 10.April 2001
Fakten klären, Schlussfolgerungen ziehen
Staatsregierung erstellt Schevenstraßen-Bericht für Haushalts- und Finanzausschuss
Die Sächsische Staatsregierung beabsichtigt, den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages zu seiner nächsten Sitzung Anfang Mai von sich aus umfassend über alle Fakten und Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Gästehaus der Staatsregierung in der Schevenstraße 1 zu unterrichten.
Dazu hat der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Georg Brüggen, in Abstimmung mit Ministerpräsident Kurt Biedenkopf die Erstellung eines ausführlichen Berichts angeordnet.
Der Bericht soll u.a. informieren darüber
-welche Gäste für welchen Zeitraum im staatlichen Gästehaus seit 1990 untergebracht waren
-welche vertraglichen bzw. gesetzlichen Bedingungen jeweils für die Bewohner bestanden (Miethöhe, sonstige Konditionen)
-welche Kostenerwägungen, ggf. Vergleiche etc. für die vertraglichen Bedingungen ausschlaggebend waren
-wie Verträge zustande kamen und erfüllt wurden
-welche steuerlichen Verpflichtungen ggf. aus den vertraglichen Bedingungen resultierten
-wie viele Beschäftigte mit welchen Aufgaben zu welcher Zeit in der Schevenstraße unter Vertrag waren
-wie und für wen die Dienstleistungen der Beschäftigten im Gästehaus selbst und außerhalb des Gästehauses erbracht wurden
-auf welche Weise diese Dienstleistungen ggf. entgolten wurden
-welche wirtschaftlichen Erwägungen der Aufrechterhaltung des Gästehauses insgesamt zugrunde lagen.
Mit der Erstellung des Berichts hat der Chef der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Staatskanzlei und des Finanzministeriums beauftragt. Die Arbeitsgruppe soll ein neutrales Rechtsgutachten über die vorliegenden Nutzungsüberlassungsverträge aller bisherigen Bewohner des Gästehauses in Auftrag geben. Ziel des Gutachtens ist auch die Klärung der Frage, ob die personenbezogenen Betriebskosten von den Regelungen in den Verträgen der Bewohner umfasst sind. Diese Auffassung der Staatskanzlei ist jüngst bezweifelt worden. Deswegen soll auch in diesem Punkt durch Dritte Klarheit geschaffen werden.
Außerdem soll ein weiteres Gutachten die Angemessenheit der Mieten und Betriebskosten (objektbezogener und personenbezogener Art) und das Betriebsmanagement untersuchen.
In den vergangenen Tagen haben zahlreiche anlassbezogene Stichproben der Staatskanzlei zum Komplex Schevenstraße ergeben, dass einige Fragen ohne umfassendere Recherchen nicht oder nur unzureichend zu beantworten waren. Teilweise waren Sachverhalte in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln oder schwer zu rekonstruieren, unter anderem wegen möglicherweise nicht vollständiger Dokumentation von Vorgängen oder aus Gründen, die mit dem Steuergeheimnis zusammenhängen, oder aus Gründen, die in der Improvisation der ersten Jahre ihren Ursprung haben. Auch die Tatsache, dass es sich um einen mehr als zehn Jahre langen Zeitraum handelt, erleichtert die Rekonstruktion nicht. Anlass für Stichproben im genannten Zusammenhang waren auch, wenngleich keinesfalls ausschließlich, Journalistenanfragen.
Die Bemühungen der Arbeitsgruppe, die im übrigen auf Vorarbeiten der zurückliegenden Tage in Staatskanzlei und Finanzministerium aufbauen kann, ist unabhängig von der Arbeit des Sächsischen Rechnungshofes zu sehen, der gerade im Rahmen seiner planmäßig anstehenden Prüfung der Staatskanzlei ebenfalls die Schevenstraße in Augenschein nimmt. Im Gegenteil: Beide Untersuchungen erbringen wichtige Fakten.
Sollte der Bericht der Arbeitsgruppe ergeben, dass von irgendjemandem Leistungen (Beköstigung, Putzen, Unterbringung, Fahrzeugbenutzung) in Anspruch genommen wurden, ohne dass die dafür steuerlich, vertraglich oder aus anderen Gründen gebotene Gegenleistung erbracht wurde, wird eine Nachzahlung in jeweils zu ermittelnder Höhe erforderlich. Damit keine offenen Fragen mehr bleiben und kein Platz mehr für Verdächtigungen jeglicher Art, werden sämtliche Bewohner der Schevenstraße 1 seit 1990, natürlich einschließlich des Ministerpräsidenten und seiner Frau, in die Recherche der Arbeitsgruppe einbezogen.
Es hat in den letzten Tagen unerträgliche Gerüchte und üble Nachreden gegeben, die zu Recht, auch im Sächsischen Landtag, zurückgewiesen wurden. Viele davon zielten unmittelbar auf eine Beschädigung der Integrität des Ministerpräsidenten und seiner Familie. Es hat aber auch Fragen gegeben, denen mit Akribie nachgegangen werden musste und muss, gerade um diese Integrität nicht beschädigen zu lassen. Das oberste Ziel war und ist immer, bei der Beurteilung der Sachverhalte auf gesicherte Erkenntnisse zurückgreifen zu können. Aus Sicht der Staatsregierung, so sah es heute das gesamte Sächsische Kabinett, ist der beabsichtigte Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss des Parlaments dafür der am besten geeignete Weg.
3.)Informationspapier der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
INHALT:
- Pressemitteilungen und -erklärungen
- Auszüge aus dem Redebeitrag des Chef der Staatskanzlei,
Staatsminister Georg Brüggen, zur Debatte im Sächsischen
Landtag am, 06.04.2001
- Auszüge aus den Anfragen an den Ministerpräsidenten
4.) Erklärung der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags zu den Vorwürfen gegen Ministerpräsident Prof. Kurt Biedenkopf und seine Frau
PRESSEDIENST CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen die Neid und Diffamierungskampagne, die gegenwärtig in einigen Medien gegen Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf MdL und seine Frau geführt wird. Die infame Kampagne ist einzig und allein darauf ausgerichtet, die Familie Biedenkopf zu demütigen, das Ansehen des Ministerpräsidenten und damit das Ansehen des Freistaates Sachsen zu schädigen.
Die CDU-Fraktion steht einmütig hinter dem Ministerpräsidenten und seiner Frau und würdigt dabei ausdrücklich die großen Leistungen, die beide für den Freistaat Sachsen erbringen. Das Ehepaar Biedenkopf verzichtet im Interesse unseres Landes und seiner Bürger faktisch auf ein Privatleben. Unzählige Bürger wenden sich mit ihren Anliegen an Ingrid Biedenkopf und ihr Büro. Mit einer Vielzahl von Schirmherrschaften und einem hohen ehrenamtlichen Engagement, das in seinem zeitlichen Aufwand weit über eine reguläre Vollbeschäftigung hinausgeht, ist Ingrid Biedenkopf für Sachsen und seine Bürger engagiert und erfolgreich tätig.
Es gibt keinen Zweifel, dass sowohl die Regelungen zur der Nutzung der Wohnräume in der Schevenstraße als auch die Regelungen zu Beschäftigung des Personals in jeder Hinsicht korrekt angewendet werden. Von den zuständigen Ministerien ist dies mehrfach geprüft und bestätigt worden. Völlig ausgeblendet werden in der Medienkampagne die aus Gründen der Sicherheit zu treffenden Vorkehrungen für den Ministerpräsidenten und seine Frau, die keineswegs deren persönlichem Wunsch entsprechen, sondern aus Gründen der Sicherheit angeordnet und deren Notwendigkeit regelmäßig immer wieder so bestätigt worden sind. Völlig abwegig sind auch die Mutmaßungen, die Personalregelungen seien nicht hinlänglich transparent oder seien gar der Kontrolle des Parlaments und des Haushalts- und Finanzausschusses entzogen.
Wir fordern den Rechnungshof auf, für einen zügigen Abschluss der Prüfung zu sorgen, damit die unqualifizierten Mutmaßungen und Diffamierungen, an denen auch der Rechnungshof kein Interesse haben kann, rasch beendet werden.
Die Kampagne beweist auch, dass die Opposition inhaltlich nichts zu bieten hat und deshalb durch persönliche Diffamierung von Kurt und Ingrid Biedenkopf versucht, politisches Kapital zu schlagen. Dieses Gestrüpp aus Verdächtigungen, Behauptungen und Vorverurteilungen ist völlig unakzeptabel. Es bringt die politische Kultur in unserem Lande auf den Nullpunkt. Dies wird die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag nicht zulassen und sich entschieden derartigen Versuchen widersetzen.
Dresden, den 4. April 2001 / Dr. Hans Weller
5.)Auf Sparsamkeit wird geachtet, Pressemitteilung des Chefs der Staatskanzlei, Staatsminister Georg Brüggen vom: 04.04.2001
Zu öffentlichen Diskussionen über die persönlichen Angelegenheiten des Ministerpräsidenten und deren Verhältnis zu den dienstlichen Angelegenheiten erklärt der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Georg Brüggen:
"Was ist dienstlich, was privat? Wer darf wann auf wessen Kosten woran teilnehmen, wohin mitreisen? Wer bezahlt bei diesem Anlass, wer bei jenem? Was ist erforderlich im Staatsinteresse, was nicht? Was wird erstattet und was ist aus eigener Tasche zu bezahlen? diese Fragen sind stets zu stellen, wenn Menschen im Auftrag der Gemeinschaft ein Mandat wahrnehmen, das mit besonderen, auch repräsentativen Verpflichtungen versehen ist. Aus gutem Grunde ist es geübte Praxis, dass die Betreffenden nicht selbst über diese gelegentlich schwierigen Abgrenzungsfragen zu entscheiden haben. In der Sächsischen Staatsregierung werden Entscheidungen über solche Fragen, wenn sie den Ministerpräsidenten betreffen, vom Chef der Staatskanzlei und von Mitarbeitern getroffen, die beide in diesen Angelegenheiten von jeder Weisung des Ministerpräsidenten freigestellt sind. Prof. Biedenkopf hat in diesen Fragen selbstverständlich auch keine Weisung erteilt.
Dass bei allen Entscheidungen auch besonders auf Sparsamkeit geachtet wird, versteht sich von selbst. So ist beispielsweise der sogenannte Verfügungsfonds des Ministerpräsidenten regelmäßig am Jahresende zu einem erheblichen Teil gar nicht in Anspruch genommen worden. Für das Jahr 2000 beispielsweise wurden nur 50,6 Prozent des Fonds abgerufen. Auch die Praxis, den überwiegenden Teil von dienstlichen Abendessen, Gesprächen, Verhandlungen und ähnlichen Anlässen mittlerer Größe in der Schevenstraße 1 mit dem dort vorhandenen Personal (unter unbezahlter tätiger Mithilfe der Frau des Ministerpräsidenten übrigens) zu veranstalten, ist aus Gründen der Sparsamkeit gewählt worden. Vergleichbare Alternativen sind erheblich teurer (Hotels, Catering, etc.).
Ich habe mit dem Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes verabredet, dass bei der laufenden Rechnungshof-Prüfung der Staatskanzlei zunächst der Bereich Schevenstraße/Ministerpräsident zügig abgeschlossen wird. Außerdem wurde verabredet, dass das in diesen Fällen vorgesehene Abschlussgespräch Anfang Mai stattfinden soll."
6.) Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministers der Finanzen Dr. Thomas de Maiziere vom: 4. April 2001 zu: Mietwohnung des Ministerpräsidenten
Der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Dr. Thomas de Maiziere, nimmt zu den in der Presse laut gewordenen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Mietwohnung von Herrn Ministerpräsidenten Prof. Dr. Kurt Biedenkopf in der Schevenstraße 1 wie folgt Stellung:
Herr Ministerpräsident Kurt Biedenkopf nutzte die Räumlichkeiten in der Schevenstraße 1 bis zum 30.06.1997 auf Grund einer Verfügung des damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten, Rudolf Krause, die auf § 8 IV SächsMinG vom 13.06.1991 beruhte (SächsGVBI. vom 12.06.1991, S. 85 ff). Dafür wurde Herrn Ministerpräsidenten die im SächsMinG vorgesehene Wohnungsentschädigung i. H. des jeweils geltenden Ortszuschlages nicht ausbezahlt.
Im Zuge einer Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes zum 01.07.1997 durch das Dienstrechtsreformgesetz (BGBl. 1, v. 24.02.1997, S. 322 ff), welche Auswirkungen auf die Bezahlungsregelung des SächsMinG hatte, wurde ab dem 01.07.1997 mit dem Ministerpräsidenten ein Mietvertrag auf der Grundlage des vom Freistaat Sachsen an den Vermieter, der TLG (Treuhand Liegenschaftsgesellschaft), zu zahlenden Mietzinses abgeschlossen.
Der Mietvertrag mit der TLG bestimmt, dass der Freistaat Sachsen für die gesamte Liegenschaft, Schevenstraße 1, einen Mietzins von 8,15 DM/m2 zu zahlen hat. Von der Gesamtliegenschaft nutzt Herr Ministerpräsident 155,4 m2 für private Zwecke, darunter keine Küche, die eine Gemeinschaftseinrichtung für die ganze Liegenschaft ist.
Dafür werden ihm neben der Kaltmiete i. H. von 1.266,51 DM (=155,4 x 8,15) Nebenkosten i. H. von DM 590,52 DM (=155,4 x 3,80) in Rechnung gestellt. Insgesamt demnach 1.857,03 DM. Mieten für normale Wohnungen in ähnlicher Lage sind aus diesen Gründen nicht vergleichbar.
Dieser Betrag wird seit dem 01.07.1997 durch Herrn Ministerpräsidenten bezahlt und auf Kapitel 1415 Titel 12401 (Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) des Sächsischen Haushaltes vereinnahmt.
Der Staatsminister der Finanzen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in der Angelegenheit Schevenstraße 1, für die er nach der Geschäftsverteilung der Staatsregierung sowie der Sächsischen Haushaltsordnung allein zuständig ist, keinerlei Einflussnahme von seiten des Ministerpräsidenten oder der Sächsischen Staatskanzlei gegeben hat. Vielmehr hat sich der Ministerpräsident persönlich mehrfach beim Staatsminister der Finanzen vergewissert, dass diese Angelegenheit ordnungsgemäß geregelt wurde.
Das war und ist der Fall. "Die Anwürfe gegen den Ministerpräsidenten Prof. Dr. Kurt Biedenkopf sind sachlich falsch und persönlich verletzend. Ich weise sie nachdrücklich zurück.", so de Maiziere.
7.) Stellungnahme des Innenministeriums zu den Schutzmaßnahmen für den sächsischen Ministerpräsidenten und seine Frau
PRESSEMITTEILUNG des Sächsischen Staatsministers des Innern, Klaus Hardraht vom: 4. April 2001
Im Zusammenhang mit den gegen den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, und seine Frau erhobenen Vorwürfen gab es auch Fragen hinsichtlich der getroffenen Schutzmaßnahmen. Dazu stellt das Sächsische Staatsministerium des Innern Folgendes fest: Für den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, sowie für seine Ehefrau Ingrid Biedenkopf, werden Schutzmaßnahmen gemäß der bundesweit gültigen Polizeidienstvorschrift „Personen- und Objektschutz" durch Beamte der Polizei des Freistaates Sachsen durchgeführt. Das Landeskriminalamt Sachsen erstellt regelmäßig zu beiden Personen Gefährdungsanalysen, welche die jeweilige Sicherheitslage und potentielle Gefährdungsmomente berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Gefährdungsanalysen legt allein das Sächsische Staatsministerium des Innern die Gefährdungsstufen und die durchzuführenden Schutzmaßnahmen fest. Der Ministerpräsident hat auf die Entscheidungen des Innenministeriums keinen Einfluss. Auf Grundlage aktueller Gefährdungsanalysen werden am Dienst- und am Hauptwohnsitz in Dresden sowie am Wohnsitz am Chiemsee durchgehend Objektschutzmaßnahmen durch Polizeibeamte realisiert. Der Ministerpräsident akzeptiert sowohl die Einschätzung der Sicherheitsexperten der Polizei als auch die individuell angepassten Sicherheitsvorkehrungen, auch wenn er bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, dass seiner Ansicht nach „des Guten vielleicht zu viel getan" werde.
8.) Interview mit dem Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Georg Brüggen (Nachdruck mit Genehmigung der Freien Presse)
FREIE PRESSE Chemnitz vom 06.04.2001
„Glauben Sie, Biedenkopf will sich etwas nachsagen lassen?"
Staatskanzlei-Chef Georg Brüggen über Biedenkopf-Wohnung, Hofstaat-Vorwürfen und Dienstwagen-Nutzung
Dresden. Die Staatskanzlei hat recherchiert und ist fündig geworden. Mit Zahlen will Georg Brüggen, Chef der Regierungszentrale, Vorwürfe gegen seinen Ministerpräsidenten entkräften und mit dem Hinweis auf saubere Haushalts-Verbuchungen des Personalaufwandes für das Gästehaus den Ball an die Opposition zurückspielen. „Wenn man einem Mann politisch nicht beikommt", mutmaßt Brüggen, „versucht man ihn fertig zu machen, indem man die privatesten Dinge in die Öffentlichkeit zerrt und verzerrt". Die Fragen stellte Hubert Kemper.
Freie Presse: 8,15 Mark als Quadratmeterpreis in bester Dresdner Wohnlage. Ist das nicht zu wenig für einen gut bezahlten Ministerpräsidenten?
Georg Brüggen: 8,15 Mark ist der Betrag, den der Bund, besser die Treuhand, als Inhaber der Immobilie dem Freistaat berechnet. Dazu kommen noch 600 Mark Betriebskostenpauschale. Im übrigen handelt es sich um keine Villa, sondern um ein Gästehaus, das über eine Gemeinschaftsküche verfügt. Privates und Dienstliches gehen im Tagesablauf beinahe nahtlos ineinander über.
Freie Presse: Andere Ministerpräsidenten wohnen in ihrem Privathaus oder in einer Mietwohnung. Warum dieser sächsische Sonderweg?
Brüggen: Weil nach der Wende das Haus in der Schevenstraße die einzig infrage kommende Immobilie war, die sich auch später unter Sicherheitsaspekten als Wohnung anbot. Mit Schreiben vom 13.12.94 hat der Finanzminister diese Empfehlung ausgesprochen. Denn der Umbau einer Villa als Dienstsitz des sächsischen Ministerpräsidenten erwies sich als zu teuer, und das Gebäude wurde wieder veräußert.
Freie Presse: Bis 1997 wohnte Kurt Biedenkopf quasi mietfrei. Er verzichtete auf seinen Ortszuschlag und zahlte erst danach, als ein Bundesgesetz geändert wurde, Miete. Hat er den geldwerten Vorteil versteuert?
Brüggen: Der Ministerpräsident selbst hat auf einen sauberen Mietvertrag gedrängt. Der ist mit dem Finanzministerium abgeschlossen worden. Für die Jahre 1991 bis 1997 hat Biedenkopf damals 64.000 Mark nachversteuert. Glauben Sie, der Ministerpräsident will sich etwas nachsagen lassen? Ausgerechnet er, der immer auf korrekte Verhältnisse geachtet hat?
Freie Presse: Aber er steht dennoch am Pranger. Warum benötigt er sechs Bedienstete, wenn andere Regierungschefs ohne Koch und Putzfrau auskommen?
Brüggen: Die wohnen auch nicht neben anderen Bewohnern in einem Gästehaus, wo sie regelmäßig Besuch aus Politik, Wirtschaft oder Kultur empfangen. Im übrigen, weil auch der
Vorwurf der Verschleierung erhoben wurde: Im Haushaltstitel 02/01 der Staatskanzlei sind unter Titelgruppe 51 die sechs Stellen für die Dienstwohnung unzweideutig nachzulesen. Davon stehen drei unter „kw", sind also bei Ausscheiden der Mitarbeiter zu streichen. Gegen diese Besetzung hat es im Haushaltsausschuss nicht eine kritische Stimme gegeben, auch nicht von PDS und SPD.
Freie Presse: Dass immer wieder von einem „Hofstaat" und von einer aufgeblähten Staatskanzlei gesprochen wird ist doch sicher keine böse Medien-Erfindung, oder?
Brüggen: Es ist doch merkwürdig, dass jetzt eine Kampagne losgetreten wird, nachdem sich die sogenannte Flugaffäre oder die Paunsdorf-Vorwürfe als Luftnummern erwiesen haben. Wenn man einem Mann politisch nicht beikommt, versucht man ihn fertig zu machen, indem die privatesten Dinge in die Öffentlichkeit gezerrt und verzerrt werden. Biedenkopfs Erfolg ist doch in einer anderen politischen Kultur begründet, die er ja auch vorgelebt hat. Die Menschen im Lande wollen kein Hauen und Stechen, sie wollen Führung und die haben sie ihm hoch angerechnet.
Freie Presse: Also kein Hofstaat, keine aufgeblähte Staatskanzlei?
Brüggen: Den Vorwurf einer aufgeblähten Staatskanzlei kenne ich nicht. Der Ministerpräsident ist demokratisch gewählt, hat mündige, selbstbewusste Mitarbeiter und eine der schlanksten Verwaltungen ihrer Art in Deutschland. Wenn er abgehoben wäre, würde er von den Menschen nicht so akzeptiert. Nicht er hat sich übrigens die Krone auf der Staatskanzlei gewünscht, das war die Denkmalspflege.
Freie Presse: Warum muss sich eigentlich Ingrid Biedenkopf im Dienstwagen ihres Mannes chauffieren lassen?
Brüggen: Immer dann, wenn sie repräsentative Aufgaben übernimmt, kommt sie als Frau des Ministerpräsidenten. Soll sie dann ein Taxi nehmen und dies selbst bezahlen?
Freie Presse: Und die Biedenkopf-Enkel werden ebenfalls mit dem Dienst-Mercedes in den Kindergarten gebracht?
Brüggen: Sollte das vorkommen, so geschieht das wohl in einem Fahrzeug, für das der Ministerpräsident zur Eigennutzung inklusive Fahrer 22.549,86 Mark im Jahr versteuert. Nur lenken darf er es nicht selbst, weil für den gepanzerten Wagen, ein drei Tonnen schweres Fahrzeug, eine spezielle Ausbildung erforderlich ist.
Freie Presse: Wird der Sicherheitsaufwand nicht übertrieben, wenn selbst das Biedenkopf-Ferienhaus am Chiemsee bewacht wird?
Brüggen: Der Ministerpräsident hat sich mehrfach erkundigt, ob der Aufwand nötig sei. Das ist allerdings eine Entscheidung der Sicherheitsverantwortlichen. Aber die Frage ist doch: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn etwas passiert? Ich höre schon jetzt die Vorwürfe gewisser Medien, wenn wegen mangelnder Sicherheit dem Ministerpräsidenten etwas zustoßen würde.
Freie Presse: Was erwarten Sie vom Prüfbericht des Rechnungshofes?
Brüggen: Es handelt sich ja um eine Prüfung der Staatskanzlei, nicht nur der Dienstwohnung Schevenstraße. Ich denke, dass wir Hinweise erhalten, die korrekte Verhältnisse bestätigen. Wenn nicht, werden wir die Hinweise in Absprache mit dem Landesrechnungshof aufgreifen.
9.) Auszüge aus dem Interview des Regierungssprechers Michael Sagurna mit dem MDR-Sachsenspiegel am 09.04.2001 zu Urhebermutmaßungen
Frage:
Mittlerweile scheint es so, dass Mitglieder der eigenen Partei, nämlich der sächsischen CDU, das Ganze nutzen, um die Nachfolgedebatte erneut zu entfachen. Sie haben den Ministerpräsidenten ja erlebt am Wochenende. Ist es überhaupt denkbar, dass das ein Anlass sein könnte, über die Nachfolge von Ministerpräsident Biedenkopf zu reden?
Sagurna:
Also, was ich erlebe, ist, dass die Quelle für die sehr persönlichen Angriffe, die es auf den Ministerpräsidenten gibt, die sich auch an diesen Dingen festmachen, diesen sehr persönlichen Verhältnissen, dass diese Angriffe aus der Opposition kommen, zumindest aus Teilen der Opposition. Namentlich der Abgeordnete von der SPD, Herr Nolle, macht sich da einen berühmten Namen als "Kampfwalze" der Sozialdemokraten, wie Fritz Hähle es genannt hat. Das ist nicht Ordnung, wie das vorgetragen wird. Die CDU wäre verrückt, wenn sie die Nachfolgedebatte mit dieser Frage belasten würde oder wenn sie sie mit dieser Frage vermischen würde. Bei der CDU ist, soweit ich das als Sprecher der Regierung hier sagen darf, eher angesagt, dass sie einig die Nachfolgefrage angeht und nicht zerstritten. Deswegen glaube ich, dass die Angriffe, mit denen wir es hier zu tun haben, bei Teilen der Opposition geortet werden müssen.
Frage: Sie schließen also aus, dass die Vehemenz, mit der die ganze Debatte jetzt geführt wird, der Druck, der jetzt auf der Regierung lastet, aus den eigenen Reihen erzeugt wird.
Sagurna:
Also ich habe jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ursache für diese Sache in der CDU gesetzt worden ist. Sie ist ganz klar gesetzt worden aus den Reihen der Oppositionspartei.
10.) Auszug aus dem Redebeitrag des Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Georg Brüggen, zur Debatte im Sächsischen Landtag am 06.04.2001
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen über Demokratie. Da müssen wir aber auch darüber sprechen, wie in diesen Tagen mit dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen umgegangen wird.
Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, wenn ich bei dem, was ich heute zu sagen habe, vielleicht auch ein wenig persönlich und emotional sein werde.
Ich bin 1991 nach Sachsen gekommen, weil mich die Art und Weise, wie Kurt Biedenkopf erst nach Leipzig und dann nach Dresden gegangen ist, wie die Menschen ihn akzeptiert haben, beeindruckt hat. Ich wollte da mit tun. Ich tue es heute noch und ich werde es auch zukünftig tun. Ich habe das Wort ergriffen, weil ich überzeugt bin, dass wir die Debatte der letzten Tage so nicht weiterführen können, ohne dass wir alle Schaden daran nehmen, wir alle, unsere Demokratie. Und, Herr Jurk, wenn Sie einmal ehrlich zu sich selbst sind: Sie haben doch auch Befürchtungen, dass wir alle Schaden nehmen.
Die Menschen verstehen es nämlich nicht mehr. Die Menschen außerhalb dieses Hauses verstehen nicht mehr, was hier vorgeht. Wir wollen aber nicht, dass sich die Menschen abwenden von dem, was passiert. Die Basis unseres Demokratieverständnisses ist viel mehr die Ausrichtung auf die Menschen. Demokratie ist kein bloßer Event unserer schnellebigen, angeblich nur noch am Zeitgeist orientierten Gesellschaft. Demokratie setzt eine an den Menschen orientierte Politikkultur voraus.
Um menschlich zu sein, bedarf die Politik der Regeln. Lassen Sie mich nur einige wenige nennen: Wahrheit, Klarheit, fairer und offener Umgang miteinander, Achtung des anderen, Einhaltung der Spielregeln, Gemeinnutz vor Eigennutz, und das Wichtigste - es wäre schön, wenn Sie zuhören würden -, dem Land und seinen Menschen zu dienen.
Was hat Demokratieverständnis mit Wahrheit zu tun? Die Demokratie lebt vom Streit um den richtigen Weg. Aber deswegen ist noch lange nicht jede Behauptung, die in diesem Streit vorgetragen wird, auch legitim. Wirklich demokratisch kann nur eine Strategie sein, wenn sie im Streit um den richtigen Weg auf Erkenntnis ausgerichtet ist. Genau das fehlt mir in letzter Zeit immer wieder und in zunehmender Weise. Ich finde, das ist eine erschreckende Feststellung. Und ich würde mich freuen, wenn Sie alle hier im Hause diese Feststellung auch erschreckend finden würden.
Um was geht es eigentlich aktuell? Lassen Sie uns das einmal genauer betrachten. In Wahrheit geht es Teilen der Opposition seit über einem Jahr darum, zu versuchen, den Ministerpräsidenten persönlich zu diffamieren. Einige von Ihnen wollen mit aller Macht beweisen: Ich habe den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen dabei erwischt, wie er in die Portokasse gegriffen hat. Da interessiert überhaupt nicht, dass es nicht so gewesen ist, dass es überhaupt keine Portokasse gibt. Sondern Sie wollen einfach nur Behauptungen aufstellen, um den Ministerpräsidenten diffamieren zu können. Und ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich: Ich bin dankbar dafür, dass es nicht alle Mitglieder der Opposition sind, die diese Strategie verfolgen. Warum also wird der Versuch unternommen, einen solchen - ich sage es ganz bewusst - Unsinn in die Welt zu posaunen? Der Grund liegt auf der Hand: Der Ministerpräsident wird angegriffen, weil einige in der Opposition ihm politisch nicht gewachsen sind. Hier wird der Versuch unternommen, den gebotenen demokratischen Streit um den richtigen Weg durch eine Schlammschlacht zu ersetzen. Zuerst haben Sie es mit den Flugreisen versucht, um hinterher festzustellen, dass sich ein Sozialdemokrat in Düsseldorf beim Lesen einer Flugliste "ganz aus Versehen" in der Zeile vertan hatte. Als das nicht klappte, musste Paunsdorf her. Was haben wir nicht alles für Ankündigungen zur Enthüllung größten Ausmaßes über uns ergehen lassen müssen! Und was war? Bundesweit - Herr Hahn, hören Sie zu - haben diese Aktivitäten den Stempel erhalten: Luftbuchung der sächsischen SPD und PDS. Das Schlimme daran: Es stört Sie überhaupt nicht. Sie handeln nach dem Motto, Hauptsache, es bleibt etwas kleben. Aus dem so genannten Paunsdorf-Skandal haben Sie ein Hornberger Schießen gemacht. Immer nach dem Motto, hoffentlich bleibt was kleben am Ministerpräsidenten.
Und was geschieht jetzt? Statt sich zu entschuldigen, greifen Sie den Ministerpräsidenten und seine Familie in ihrer persönlichen Integrität an. Nichts ist einigen von Ihnen zu gering. Nichts ist einigen von Ihnen zu schade oder zu schäbig, um Angriffe gegen das persönliche und familiäre Umfeld von Kurt Biedenkopf zu führen. Ich gewinne immer stärker den Eindruck, dass einige von Ihnen in der Opposition völlig undemokratisch darüber verzweifeln, dass Kurt Biedenkopf immer noch da ist und zu den Menschen in Sachsen steht, die ihm das Vertrauen geschenkt haben.
Lassen Sie uns dieses künstlich inszenierte Schneegestöber etwas genauer betrachten.
Was wird im Wesentlichen dem Ministerpräsidenten vorgeworfen? Um es gleich vorweg zu sagen: Keine der hier in Rede stehenden Entscheidungen wurden vom Ministerpräsidenten getroffen.
Über die Liegenschaften und deren Verträge einschließlich der damit zusammenhängenden steuerlichen Fragen hat die Finanzverwaltung entschieden. Über Sicherheitsfragen und Personenschutz haben die Experten der sächsischen Polizei entschieden. Über das Personal der Staatskanzlei einschließlich Schevenstraße bzw. Dienstreisen haben die zuständigen Ressorteinheiten der Staatskanzlei entschieden bzw. in Zweifelsfragen der Chef der Staatskanzlei, der insofern Weisungen des Ministerpräsidenten gegenüber freigestellt ist. Über Sicherheitsfragen und Personenschutz haben die Experten der sächsischen Polizei entschieden, über das Personal der Staatskanzlei, über Dienstreisen und andere Fragen die dafür zuständigen Polizeifreunde, Chef der Staatskanzlei, der insoweit weisungsfrei ist. Es wurde verfahren wie es sich gehört. Der Betroffene hat nicht in eigener Sache entschieden. Auch dies ist eine wichtige Frage des richtigen Demokratieverständnisses.
Gleichwohl: Um was geht es, was wird dem Ministerpräsidenten vorgeworfen?
Es wird ihm vorgeworfen, er würde mietfrei wohnen, er würde eine zu geringe Miete zahlen. Ich würde vorschlagen, entscheiden Sie sich einmal, was Sie ihm vorwerfen wollen. Zu geringe Miete wäre gar keine Miete. Aber ich komme noch darauf zurück. Er würde unzulässige Serviceleistungen in Anspruch nehmen, er würde unzulässig den Dienstwagen benutzen. Der Schutz für die Gattin des Ministerpräsidenten sei unzulässig. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz deutlich sagen: Nichts, aber auch gar nichts von dem ist wahr.
Ich komme zur ersten Behauptung, der Ministerpräsident würde mietfrei wohnen. Wahr ist, der Ministerpräsident wohnt seit 1990 in der ihm vom damaligen stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister zugewiesenen Amtswohnung in der Schevenstraße. Bis 1997 hat der Ministerpräsident als Gegenleistung hierfür, so wie das Ministergesetz dies vorsah, zwar keine Miete gezahlt, dafür aber auf die ihm zustehende Wohnungsentschädigung verzichtet.
1994 wurde dem Ministerpräsidenten vom Finanzminister mitgeteilt, dass nach Abwägung verschiedener Alternativen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Dienstwohnsitz im Gästehaus der Staatsregierung in der Schevenstraße verbleiben solle. Ich zitiere aus dem Schreiben des Finanzministers: "Bei dieser Sachlage schlage ich vor, dass Sie bis auf weiteres Ihren Dienstwohnsitz in der Schevenstraße 1 beibehalten." Der Ministerpräsident ist diesem Vorschlag gefolgt, weil der Finanzminister damit argumentiert hat, dass die Schevenstraße - ich zitiere erneut aus diesem Schreiben - "die billigste Lösung" sei.
1997 ist auf Wunsch des Ministerpräsidenten ein Mietvertrag abgeschlossen worden. Er darf die Einliegerwohnung im Gästehaus der Staatsregierung ebenso nutzen wie die Gemeinschaftseinrichtungen des Gästehauses. Daher zahlt er neben der Miete von 8,15 DM je Quadratmeter eine Betriebskostenpauschale von nicht ganz 600 DM im Monat. Der Mietspiegel der Stadt Dresden weist für eine vollsanierte Wohnung vom Baujahr 1970 bis 1990 eine Spanne von 8,95 DM bis 10,55 DM aus. Wie passt das zum Mietpreis, der vom Finanzministerium festgesetzt wurde? Es passt, weil der Mietspiegel für normale Wohnungen gemacht worden ist, nicht für Gästehäuser, die ganz andere Funktionalitäten aufweisen. So gesehen sind 8,15 DM voll in Ordnung. Diese 8,15 DM sind auch nicht frei gegriffen worden. Diese 8,15 DM sind der Betrag, den die Treuhandliegenschaftsgesellschaft dem Freistaat Sachsen für die Schevenstraße je Quadratmeter in Rechnung stellt. Nicht mehr und nicht weniger wird gleichsam an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen durchgereicht.
Die nächste Behauptung, der Ministerpräsident würde eine zu geringe Miete zahlen. Als 1997 die Verhältnisse neu gestaltet wurden, hat Kurt Biedenkopf die Finanzverwaltung und seinen Steuerberater erneut zu Rate gezogen. Im Ergebnis hat er neben den monatlichen, vom Freistaat einbehaltenen Wohnungsentschädigungen zusätzlich nochmals einen hohen fünfstelligen Betrag als so genannten geldwerten Vorteil nachversteuert - ein Umstand, den einige, völlig enttäuscht, überhaupt nicht abnehmen wollen und überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Aber ich sage Ihnen, sie werden es zur Kenntnis nehmen müssen, weil es die Wahrheit ist.
Weiter mit den haltlosen Vorwürfen, der Ministerpräsident und seine Gattin würden unzulässige Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Im Nutzungsüberlassungsvertrag des Ministerpräsidenten, der ihm die Nutzung des Gästehauses bzw. der Wohnung gestattet, ist die Rede: "Gegenstand ist die Wohnung im Gästehaus der Staatsregierung. Der Nutzer ist berechtigt, die Gemeinschaftseinrichtungen zu benutzen". Der Koch, die Küche, der Garten, der Gärtner, die Putzfrau, der Hausmeister. Alle Bediensteten des Gästehauses der Schevenstraße gewährleisten den Service für das Gästehaus, für die Gäste, die dort sind. Dazu gehören auch der Ministerpräsident und seine Gattin.
Noch ein Wort zur Gattin des Ministerpräsidenten. Ich frage Sie: Wem tut Frau Biedenkopf eigentlich etwas? Ich frage Sie das. Niemandem. Aber sie tut etwas für die Menschen in diesem Land. Sie hat vielen Menschen geholfen und nimmt ihren 70. Geburtstag zum Anlass, um eine Stiftung für kranke Menschen ins Leben zu rufen. Ich finde das ausgesprochen gut. Ich sage ihr stellvertretend nur für diese Menschen, die in diesem Landtag hier und heute nicht sein können, ein ganz herzliches Dankeschön für das, was sie in den letzten elf Jahren hier in Sachsen für die Menschen getan hat.
Die nächste Behauptung, der Ministerpräsident würde unzulässig den Dienstwagen benutzen. Der Ministerpräsident und seine Gattin benutzen einen Dienstwagen, der ihnen aufgrund der Sicherheitseinstufung zur Benutzung vorgegeben worden ist. Sie dürfen dieses Fahrzeug selbst nicht fahren, aber sie dürfen es privat nutzen, wenn sie den hierfür vorgesehenen geldwerten Vorteil entrichten. Genau dies tun sie. Sie versteuern dafür jedes Jahr 22 000 DM geldwerten Vorteil. ich kann daher nicht verstehen, was an der Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges zu privaten Zwecken unzulässig ist, wenn ich für die private Nutzung die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Beiträge entrichte.
Nun überlegt Herr Abg. Nolle, wie jüngst der Presse zu entnehmen war, er wolle wegen Veruntreuung von Staatsgeldern den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen anzeigen. Das muss man sich einmal vorstellen! Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang! Ja, Herr Nolle, warum denn? Weil der Ministerpräsident genau das tut, was das Steuerrecht ihm vorgibt, weil er genau den geldwerten Vorteil versteuert? Das kann doch kein Grund sein für eine Strafanzeige! Herr Nolle, auch hier wird wieder ganz deutlich, es stört Sie ganz offensichtlich das Ansehen des Ministerpräsidenten bei den Menschen im Freistaat Sachsen, das Sie nicht genießen und, wenn Sie so weitermachen, nie genießen werden. Warum können Sie eigentlich nicht ertragen, dass der Ministerpräsident dieses Ansehen genießt?
Aber bevor wir uns völlig unnötig in der Motivforschung über Herrn Nolle verirren, lassen Sie uns mehr nolens als volens den weiteren Behauptungen zuwenden.
Last but not least wird behauptet, der Schutz für die Gattin des Ministerpräsidenten sei unzulässig. Frau Biedenkopf ist von den zuständigen Experten der sächsischen Polizei als gefährdete Person eingestuft worden. Ich kann das nicht beurteilen, ebenso wie Frau Biedenkopf oder der Ministerpräsident nicht beurteilen kann, ob das richtig oder falsch ist. Aber ich vertraue voll und ganz, wie der Ministerpräsident auch, auf die Expertise der sächsischen Polizei. Eines kann ich jedoch beurteilen, was nämlich passieren würde, wenn die Sicherheitseinstufung der Familie Biedenkopf ignoriert würde, wenn einem von beiden etwas zustoßen würde. Wollen Sie, meine Damen und Herren hier in diesem Hohen Haus, dafür die Verantwortung übernehmen? Lassen Sie mich dieses skizzierte Demokratie- und Anstandsverständnis von einigen Teilen der Opposition, das der CDU Sachsens, das der Staatsregierung, das von Kurt Biedenkopf gegenüberstellen. Dazu gehört Wahrhaftigkeit. Meine Damen und Herren, zur Wahrhaftigkeit gehört vor allem ehrlich das zu sagen, was man meint und erreichen will. Das tun Sie aber nicht. Was ich derzeit erlebe, ist verlogen und scheinheilig. Einige von Ihnen wollen, dass Kurt Biedenkopf Sachsen verlässt. Sie wollen ihn zwingen, um Schaden von sich und seiner Familie abzuwenden, von Sachsen fortzugehen, weil es Ihnen, der Opposition, nützlich erscheint oder zumindest Teilen der Opposition. Das sollten Sie meines Erachtens ganz offen zugeben. Diese Strategie beinhaltet, dass Sie spätestens am dritten Tag, nachdem Kurt Biedenkopf eines Tages den Freistaat Sachsen verlassen haben wird, sagen werden: Da geht der Mann, der Sachsen nach vorne gebracht hat. Ist das nicht traurig? Ist das nicht schlimm? Aber jetzt brauchen wir Neuwahlen. Und nichts anderes wollen Sie.
Ich sage Ihnen eines: Die Menschen und ihre Sympathien werden bei Kurt Biedenkopf sein, nicht bei Ihnen.
Wenn der Name Kurt Biedenkopf für etwas steht, dann für den Aufbau im Freistaat Sachsen und die Gestaltung einer Politik, die sich durch einen fairen und offenen Umgang miteinander auszeichnet.
Kurt Biedenkopf hat es von Anfang an abgelehnt, einen leider in einigen Teilen Westdeutschlands gepflegten Politikstil der Intrige und der Realisierung egoistischer Machtgelüste im Freistaat zuzulassen. Die CDU Sachsens und der Ministerpräsident an ihrer Spitze haben im Freistaat Sachsen zusammen mit den verantwortungsbewussten Vertretern der Opposition, begünstigt durch die besondere historische Situation, eine sächsische Politikkultur entwickelt, um die uns andere beneiden. Nicht mehr und nicht weniger ist es, was jetzt auf dem Spiel steht.
Um das Bild von Herrn Thierse zu bemühen - wenn in Ostdeutschland irgend etwas auf der Kippe steht, dann ist das nicht der Osten. Es ist diese hier mühsam erarbeitete Politikkultur, die wir haben und um die uns andere beneiden.
Achtung des anderen: Ein Ministerpräsident muss vieles ertragen. Und manchmal frage ich mich: Muss das wirklich so sein? In so einem Amt muss man damit rechnen, den unsäglichsten Kritiken ausgesetzt zu sein, wie wir es gerade erleben. Dabei auf die Familie zu zielen, um den politischen Gegner zu treffen, finde ich unanständig und infam. Und, Herr Nolle, eins an Ihre Adresse. Wenn das Ihr alter Juso-Freund, Bundeskanzler Gerhard Schröder, wüsste, was Sie hier für Schindluder an verstorbenen und lebenden Menschen betreiben, er würde sich schämen, jemals für Sie in Sachsen Wahlkampf gemacht zu haben.
Einhaltung der Spielregeln: Eine ganz wichtige Spielregel ist der alte römische Rechtsgrundsatz "audiatur et altera pars" - höre immer erst die andere Seite. Wenn die alten römischen Richter die Presseerklärungen von Herrn Nolle und Herrn Hahn über Kurt Biedenkopf lesen müssten, würden sie sich im Grabe umdrehen.
Meine Herren, Sie mögen vielleicht glauben, Opposition rechtfertige jeden Vorwurf. Die Menschen im Freistaat haben Sie aber nicht in die Opposition geschickt, um die Freiheit von Spielregeln zu gewährleisten. Die Menschen erwarten von Ihnen, dass Sie sich mit uns, der Regierung, auseinander setzen, kritisch, sachlich auseinander setzen.
In Ihrem Wählerauftrag steht nichts von Gerüchten und Verunglimpfungen. Nichts anderes entsteht aber, wenn Sie Behauptungen und Presseerklärungen aufstellen, die Sie nicht ehrlichen Herzens auf ihre Wahrheit überprüft haben.
Ich zitiere die "Leipziger Volkszeitung" vom 3.4. dieses Jahres: "Die Opposition fand heraus, dass mehrere Angestellte in der Dienstvilla des Ministerpräsidenten aus dem Staatssäckel bezahlt werden - Putzfrau, Gärtner, Koch, alles auf Kosten der Steuerzahler."
Ich frage Sie: Wie kann man etwas herausfinden, was man selber mit beschlossen hat? Und weil Ihnen diese Unmöglichkeit selbst aufgefallen ist, haben Sie gleich vorsorglich behauptet, die Staatsregierung habe diese Position im Haushalt versteckt.
Wenn ich den Staatshaushaltsplan aufschlage, finde ich wie jeder andere, der sich diese Mühe machen würde, finde ich alle laufenden Kosten der Schevenstraße in Titelgruppe 51 in der Staatskanzlei ausgebracht, wobei gleichzeitig ein Verweis auf die entsprechenden Personalstellen dort steht. Und auch dort finden wir die Stellen: um die Hälfte von ihnen kW (künftig wegfallend) gestellt. Diese Zahlen, Daten und Fakten haben Sie in der Opposition in den zahlreichen Haushaltsdebatten der letzten Jahre immer wieder zur Kenntnis genommen. Nur: Heute wollen Sie das nicht mehr wahr haben.
Herr Porsch, waren Sie jemals in den Privaträumen von Kurt Biedenkopf? - Ich glaube nicht. Sie waren es ganz offensichtlich nicht. Sonst könnten Sie nicht auf die verrückte Idee verfallen, so eine Wohnung mit einer Hotelsuite zu vergleichen. Aber Ihnen geht es ja gar nicht um die Einhaltung von Spielregeln. Sie wollen eine Schlagzeile, um dem beliebten Ministerpräsidenten etwas am Zeug zu flicken. Und damit die Schlagzeile möglichst bombastisch wird, wird eine völlig idiotische Rechnung über 1,2 Millionen Mark aufgemacht. Ich kenne zwar den alten Spruch, dass angeblich Juristen nicht rechnen können, aber, Herr Porsch, seitdem weiß ich, dass Dialektologen - zumindest der eine, den ich kenne - auch nicht rechnen können.
Gemeinnutz vor Eigennutz: Ich bin überzeugt davon, dass, wer ganz ehrlich mit sich ist, nicht wirklich glaubt, was da in den letzten Tagen über den Mann in der Zeitung gestanden hat, der jetzt bald elf Jahre lang, von früh bis spät, tagein, tagaus, sich für unser Gemeinwesen eingesetzt hat, gerackert hat, in Westdeutschland, in Europa, in Amerika Klinken für Sachsen geputzt hat, anstatt zum Beispiel als wohl bestallter Anwalt in Frankfurt am Main zu sitzen und sich um das zu kümmern, was ihm wichtig ist, seine Familie, dem Land und seinen Menschen zu dienen.
Das schlichte Ziel der sächsischen CDU und Kurt Biedenkopfs ist es bis heute, den Menschen und dem Land zu dienen. Und ich sage Ihnen: Auch die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Kurt Biedenkopf wird in dieser Tradition stehen. Er wird Kurt Biedenkopfs Unterstützung erhalten. Und um nichts anderes geht es dem Ministerpräsidenten. Er will die Bewahrung der erstrittenen politischen Kultur. Lassen Sie mich Ihnen daher sagen: Wenn Sie sich nicht wieder auf die Sachpolitik konzentrieren und sich von denen in Ihren Reihen distanzieren, die Ihren Weg mit Unfairness, Egoismus und Intrigen pflastern, werden Sie die Wähler auch künftig nicht gewinnen können.
11.) Auszüge aus den (Presse)Anfragen an den Ministerpräsidenten
-Frage 1: Wie oft wurde das Gästehaus in der Schevenstrasse in den ersten drei Monaten von Gästen des Freistaates 2001 genutzt?
Außer von den ständig dort wohnenden Personen und den Kräften des Personenschutzes wurde das Gästehaus in den ersten drei Monaten dieses Jahres für Übernachtungen nicht genutzt.
Wie oft hat es in diesem Zeitraum dort dienstliche Empfänge, Abendessen oder Frühstücke gegeben?
Auf Einladung des Ministerpräsidenten fanden in den ersten drei Monaten dieses Jahres 4 Abendessen (26.02.; 27.02.; 13.03.; 29.03.) und ein Frühstück (03.04.) statt. Darüber hinaus hat es eine Einladung zu einer Gesprächsrunde zwischen Frau Biedenkopf mit den Frauenbeauftragten verschiedener öffentlicher Einrichtungen auf Initiative der DAK gegeben (31.01.).
-Frage 2: Haben im Gästehaus jemals auch private Gäste (Verwandte, enge Freunde der Familie) übernachtet?
a) private Übernachtungsgäste:
Ja. Die Nutzung des Gästehauses und der Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt im Rahmen des zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Ministerpräsidenten abgeschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrages vom 05./10.12.1997.
b) längere Übernachtungen/ Wohnaufenthalte:
Über gelegentliche Übernachtungen im Rahmen von privaten Anlässen (Familienfeiern etc.)
hinaus haben drei Familienangehörige über einen längeren Zeitraum im Gästehaus
Schevenstraße gewohnt.
-Frage 3: Wenn ja, wer?
a) private Übernachtungsgäste:
Die Frage betrifft die Privatsphäre des Ministerpräsidenten und unterliegt daher nicht der presserechtlichen Auskunftsverpflichtung.
b) längere Übernachtungen/ Wohnaufenthalte:
Herr Christoph Kuhbier im Zeitraum vom 01.12.1991 bis 30.06.1993 auf Grund eines zwischen dem Freistaat Sachsen und ihm geschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrages. Herr Andreas Waldow und Frau Petra Waldow haben ebenfalls gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts im Gästehaus zeitweise gewohnt. Frau Petra Waldow hat in dem Zeitraum April bis August 1993 in den Räumlichkeiten der Amtswohnung des Ministerpräsidenten gewohnt. Herr Andreas Waldow und Frau Petra Waldow haben in den Monaten April/ Mai 1995 im Gästehaus Schevenstraße gewohnt.
-Frage 4: Wurde dafür ein Nutzungsentgelt gezahlt und wenn ja, in welcher Höhe?
a) private Übernachtungsgäste:
Für gelegentliche Übernachtungen von Familienangehörigen ist die Nutzung mit den nach dem Nutzungsvertrag zu zahlenden Entgelten abgegolten.
b) längere Übernachtungen/ Wohnaufenthalte:
Herr Christoph Kuhbier hat für die Zeit als zeitweiliger ständiger Nutzer des Gästehauses das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt entrichtet. Das für die Eheleute Andreas und Petra Waldow für den Zeitraum April/ Mai 1995 angefallene Nutzungsentgelt wurde von Frau Biedenkopf entrichtet. Zusätzlich anfallende Sachkosten (Telefongebühren) wurden von Herrn Waldow unmittelbar gezahlt.
-Frage 5: Haben Andreas und Petra Waldow vom Zeitraum ihrer Heirat bis zur Geburt ihres ersten Sohnes Fritz ebenfalls in der Schevenstraße gewohnt? Von wann bis wann genau? Auf welcher Rechtsgrundlage? An wen haben sie Miete
gezahlt und wie viel?
Frau Waldow wohnte von April bis August 1993 in den Räumlichkeiten der Amtswohnung des Ministerpräsidenten. Herr Waldow hat im Gästehaus in den Monaten April/Mai 1995 gewohnt.
-Frage 6: Die beiden Fragen betreffen auch die Familie Kuhbier: Von wann bis wann wohnten sie dort, wieviel Miete zahlten sie?
Herr Kuhbier wohnte vom 1.12.1991 bis 30.6.1993 auf der Grundlage eines zwischen dem Freistaat Sachsen und ihm geschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrages im Gästehaus. Er entrichtete das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt für das Ehepaar Waldow 1995 wurde von Frau Biedenkopf entrichtet, zusätzlich anfallende Sachkosten (Telefongebühren) wurden von Herrn Waldow unmittelbar gezahlt.
-Frage 7: Hat die dort angestellte Putzfrau auch in der Wohnung des Ehepaars Biedenkopf geholfen?
Ja. Die Tätigkeit erfolgte im Rahmen des Nutzungsüberlassungsvertrages.
-Frage 8: Wer hat die Wohnung des Ministerpräsidenten in der Schevenstraße geputzt? Hat der Koch der Gästevilla des Freistaates auch privat für die Familie Biedenkopf gekocht? Kauft (kaufte) Frau Biedenkopf die Lebensmittel der Familie selbst ein? Fährt (fuhr) sie mit Dienstwagen und Chauffeur? Wie wurde das abgerechnet? Falls dafür Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen wurden, wer hat das erledigt? Was haben Biedenkopfs ihnen dafür bezahlt?
Die Tätigkeiten des Personals im Gästehaus - auch für Familie Biedenkopf - erfolgen im Rahmen des Nutzungsüberlassungsvertrages.
Für die private Nutzung des Dienstwagens, inklusive Fahrer, versteuert der Ministerpräsident jährlich 22.549,86 DM.
-Frage 9: Hat der Koch auch im Privathaushalt des Ehepaares Biedenkopf mitgeholfen, etwa beim Einkaufen oder beim Zubereiten der Mahlzeiten?
Ja. Die Tätigkeit erfolgte im Rahmen des Nutzungsüberlassungsvertrages.
-Frage 10: Wurde für dienstliche Empfänge in der Dienstvilla auch auf private
Catering-Unternehmen zurückgegriffen?
Nein.
-Frage ll: Haben der Koch oder andere Beschäftigte des Gästehauses das Ehepaar irgendwann an den Chiemsee begleitet?
Ja.
-Frage 12: Wie oft und wie lange war der Koch der Gästevilla des Freistaates mit am Chiemsee? Wo hat er gewohnt? Wie viele offizielle Gäste hat der Ministerpräsident in dieser Zeit empfangen, die der Koch beköstigt hat?
Der Koch hat Ministerpräsident Biedenkopf aus dienstlichen Anlässen auch an den Chiemsee begleitet. Die Anzahl der Beköstigten konnte in der gesetzten Frist nicht ermittelt werden.
-Frage 13: Geschah dies ausschließlich aus dienstlichen Anlässen des Ministerpräsidenten?
Ja.
-Frage 14: Wer hat die Kosten in welcher Höhe getragen?
Die im Rahmen der dienstlichen Anlässe angefallenen Kosten, deren konkrete Höhe in der Kürze der gesetzten Frist nicht ermittelt werden konnte, hat der Freistaat Sachsen im Rahmen des Anstellungsverhältnisses (Arbeitsvertrag) für das Personal getragen.
-Frage 15: Hat die Gattin des Ministerpräsidenten einen persönlich gebundenen Dienstwagen oder nutzt sie für private Fahrten die Fahrbereitschaft der Staatsregierung?
Frau Biedenkopf hat keinen persönlich gebundenen Dienstwagen. Ein Fahrzeug der Fahrbereitschaft des Freistaates Sachsen wird Frau Biedenkopf zur Verfügung gestellt, wenn sie den Ministerpräsidenten aus dienstlichem Anlass begleitet (z.B. Staatsbesuche, Tag der Sachsen) und eine Anreise zusammen mit dem Ministerpräsidenten in dessen Dienstfahrzeug nicht möglich ist.
-Frage 16: Hat die Gattin des Ministerpräsidenten einen privaten Pkw?
Die Frage betrifft eine Privatangelegenheit von Frau Biedenkopf und unterliegt nicht der presserechtlichen Auskunftsverpflichtung.
-Frage 17: Wie viel Quadratmeter hat die Wohnung, die Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und seine Ehefrau nutzen?
Die Nutzfläche beträgt laut Nutzungsüberlassungsvertrag 155,4 qm. Frage 18: Warum wurde vor 1997 keine Miete für die Wohnung gezahlt?
Bis einschließlich 30. Juni 1997 war dem Ministerpräsidenten nach § 8 Abs.4 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung und der parlamentarischen Staatssekretäre (Sächsisches Ministergesetz - SächsMinG) die Wohnung Schevenstraße 1 als Amtswohnung zugewiesen. Im Gegenzug dafür entfiel die Wohnungsentschädigung als Teil der Amtsbezüge nach § 8 Abs.2 Buchstabe b) SächsMinG. Der im Rahmen der Zuweisung der Amtswohnung dem Ministerpräsidenten zugeflossene geldwerte Vorteil wurde entsprechend versteuert.
-Frage 19: In welchem Haushaltstitel wurde seitdem die Miete verbucht?
Für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2000 wurde das Nutzungsentgelt unter Kapitel 1520 Titel 124 01 verbucht. Seit dem Haushaltsjahr 2001 wird das Entgelt unter Kapitel 1415 Titel 124 01 „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" verbucht.
-Frage 20: Wurde die Miete für den Zeitraum 1990 bis 1997 rückwirkend überwiesen?
Entfällt, da ein Mietzins bis einschließlich 30.06.1997 nach den seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelungen nicht zu entrichten war.
-Frage 21: Nach Herrn Sagurna hat der Ministerpräsident bis 1997 keine Miete in der Schevenstrasse bezahlt. Er habe stattdessen auf seinen Ortszuschlag verzichtet.
a) Wie hoch war der Ortszuschlag, der dem Ministerpräsident zustand?
Als Ortszuschlag wurden für den Zeitraum von 1991 bis 1997 insgesamt 66.851,26 DM berechnet.
b) Der Ministerpräsident ist Wahlbeamter. Nach § 2(3) Bundesbesoldungsgesetz können Beamte auch nicht freiwillig ganz oder teilweise auf das Ihnen gesetzlich zustehende Einkommen verzichten. Ausnahme: Vermögenswirksame Leistungen. Das Besoldungsgesetz ist Bundesrecht. Wie ist zu erklären, dass der Ministerpräsident auf seinen Ortszuschlag verzichten konnte?
Der Ministerpräsident ist kein Wahlbeamter, er steht in einem besonderen öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis zum Freistaat Sachsen (§ 8 Abs. 2 SächsMinG). Die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften gelten deshalb für ihn nicht.
Nachdem dem Ministerpräsidenten 1991 eine Amtswohnung zugewiesen wurde, ist ihm das Nutzungsentgelt hierfür - also die ihm als Wohnungsentschädigung zustehende Leistung (sie entsprach dem Ortszuschlag eines Landesbeamten nach Tarifklasse la) - nicht ausgezahlt worden.
c) Wie hoch war über die Jahre der Mietwert der Mietwohnung des Ministerpräsidenten, den die hausverwaltende Behörde festzustellen hat? Wer war/ist die hausverwaltende Behörde? Hat der Ministerpräsident Nebenkosten bezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Leistungen? Hat der Ministerpräsident den geldwerten Vorteil, der mit der Nutzung verbunden war, versteuert?
Das Anwesen Schevenstraße wird von der Liegenschaftsverwaltung des Freistaates Sachsen verwaltet und ist der Staatskanzlei zur Nutzung zugewiesen.
Mietwert der Wohnung: Ab 1. Juli 1997 bezahlte der Ministerpräsident auf Grund des Nutzungsüberlassungsvertrages vom 5.12.1997 ein Grundpreis von 1266,51 DM und eine Betriebskostenpauschale von 590,52 DM monatlich, also insgesamt 1857,03 DM. Bis zum 30. Juni 1997 wurde die o.g. Wohnungsentschädigung nicht ausbezahlt und ist deshalb als Nutzungsentgelt anzusehen. Die Amtswohnung ist ihm mit Verfügung vom 13. 06. 1991 zugewiesen worden. Der durch die Zuweisung entstandene geldwerte Vorteil für die Zeit bis zum Wirksamwerden des Mietvertrages wurde durch den Ministerpräsidenten damals in Höhe von 64.000 DM nachversteuert.
-Frage 22: War/ist der Ministerpräsident mit erstem Wohnsitz in der Schevenstrasse gemeldet? Wenn ja, hatte er dann Anspruch auf eine Dienstwohnung? Oder war/ist die Schevenstraße seine Privatwohnung?
Der Ministerpräsident ist mit dem Erstwohnsitz in Dresden gemeldet. Im übrigen siehe 21 c.
-Frage 23: Zahlen die anderen ständigen Bewohner Miete?
Ja.
Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe (pro Quadratmeter)?
Der Beantwortung dieser Frage stehen datenschutzrechtliche Belange der betroffenen Personen entgegen.
Werden auch die Kosten für die Dienstleistungen der Putzfrau und des Kochs berechnet und gezahlt?
Ja. Diese Dienstleistungen sind Bestandteil der jeweiligen Nutzungsüberlassungsverträge und werden mit dem Betriebskostenanteil abgegolten.
-Frage 24: Stimmen die Zahlen zum Einkommen des Ministerpräsidenten (Stand Januar 2000)? Wie ist der neue Stand des Einkommens als Ministerpräsident, als Abgeordneter, als Aufsichtsrat?
Die Amtsbezüge des Ministerpräsidenten entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Sie entsprechen nach §28 SMinG der Besoldung Ost.
Als Mitglied des Landtages hat der Ministerpräsident Anspruch auf eine Grundentschädigung als Abgeordneter (monatlich 7.712 DM), da von 50 %. Die Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale, die ihm als Mitglied des Landtages zusteht, wird - wie bei jedem Mitglied der Staatsregierung - von 1.200 DM auf 200 DM je Monat gekürzt. Außerdem erhält ein Mitglied des Landtages noch die allgemeine Kostenpauschale nach § 6 Abs.2 Nr. 1 AbgG in Höhe von 2.160 DM je Monat.
Als Mitglied in Aufsichtsräten hat der Ministerpräsident keine Einkommen.
-Frage 25: Bezieht und bezog der Ministerpräsident mehr als zwölf Monatsgehälter?
Siehe Anlage 1.
-Frage 26: Hat(te) der Ministerpräsident noch andere Einkünfte? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Eine Antwort auf diese Frage entfällt, sie betrifft die Privatsphäre des Ministerpräsidenten.
-Frage 27: Hat Frau Biedenkopf Geschenke oder "Dauerleihgaben " der Meissner Porzellan-Manufaktor erhalten? Wenn ja, was, von wem, wann, aus welchem Anlass? Wo genau befinden sich diese Gegenstände derzeit?
Über Geschenke, die Frau Biedenkopf erhalten hat, kann keine Auskunft erteilt werden, dies betrifft die Privatsphäre.
Lt. einer Inventarliste vom 22.02.2001 über die Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände der Liegenschaft Schevenstraße ist das Gästehaus mit einem 1995 von der Sächsischen Staatskanzlei gekauften 28-teiligen Service Meißner Porzellan, 4. Wahl, im Küchenbereich ausgestattet. Privateigentum der Familie Biedenkopf wurde selbs