Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa/sn, 12:12 Uhr, 20.09.2009

Gericht: NPD-Wahlplakate sind volksverhetzend

 
Greifswald/NPD (dpa/sn) - Die rechtsextreme NPD muss Wahlplakate mit dem Slogan «Polen-Invasion stoppen» im vorpommerschen Uecker- Randow-Kreis abhängen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt, sagte eine Gerichtssprecherin nach der Entscheidung am Samstag. Solche Plakate hängen auch in Ostsachsen - bislang noch folgenlos. Die Görlitzer Staatsanwaltschaft prüft mehrere Anzeigen. Die Linken im sächsischen Landtag forderten die Justizbehörden am Sonntag zu einer Neubewertung auf. Es sei völlig unverständlich, warum die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden Zweifel, hieß es.

Der Abgeordnete Heiko Kosel (Linke) wies die Ansicht zurück, wonach in solchen Fällen im deutschen Strafrecht eine Gesetzeslücke besteht. «Vielmehr ist es bereits jetzt grundsätzlich möglich, aufgrund der antipolnischen NPD-Plakate Anklage wegen Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch zu erheben.» Mit der aktuell geltenden Fassung des Paragrafen habe der Bundestag bereits 1960 auf antisemitische und nazistische Vorfälle reagiert. Kosel erinnerte an Protest in der deutsch-polnischen Grenzstadt Görlitz. Dort waren Plakate mit der Aufschrift «Görlitz sagt NEIN zur NPD» im Straßenbild aufgetaucht.

Die Text- und Bildelemente des NPD-Plakats sowie deren Gestaltung seien ein Angriff auf die Menschenwürde anderer, sagte eine Sprecherin des OVG in Greifswald. Damit stelle das Wahlplakat eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Zur öffentlichen Ordnung gehöre der Gedanke des friedlichen Zusammenlebens der Völker in Europa. Hiergegen verstoße die auf dem Wahlplakat zum Ausdruck kommende Meinungsäußerung, die offensichtlich aus ausländerfeindlichen und damit aus verwerflichen Motiven erfolge.

dpa su/mr yysn z2 ca
201212 Sep 09

Karl Nolle im Webseitentest
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