Sächsische Zeitung, 17.03.2010
„Konfliktbereit auch gegenüber Politikern“
Oberstaatsanwalt Christian Avenarius über die Gründe seiner Ablösung als Justizsprecher in Dresden.
Herr Avenarius, wer hat entschieden, dass Sie den Pressesprecherposten bei der Staatsanwaltschaft abgeben müssen?
Die Entscheidung hat allein der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden getroffen. Ob er sie vorher mit dem Generalstaatsanwalt oder dem Justizminister besprochen hat, weiß ich nicht.
Hat die Entscheidung politische Hintergründe?
Ich habe zwar im Laufe der vergangenen Jahre aus den unterschiedlichsten Anlässen auch Kontroversen mit Politikern der unterschiedlichsten Parteien gehabt, die mir bestimmt keine Träne nachweinen. Gleichwohl hat sich mein Chef sicher nicht instrumentalisieren lassen, sondern sie in eigener Verantwortung getroffen.
Wie konfliktfreudig gegenüber Politikern darf ein Justizsprecher sein?
Ermittlungsverfahren sind keine öffentlichen Verfahren. Der Sprecher darf nur dann Auskunft über sie geben, wenn weder die Ermittlungen gefährdet noch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Sprecher sollte der Öffentlichkeit die Belange der Strafjustiz als Ganzes vermitteln und sich gegebenenfalls auch vor seine Kollegen stellen. Da er dadurch manchmal persönliche Angriffe auf seine Person ertragen muss, braucht er zwangsläufig eine gewisse Konfliktbereitschaft, auch gegenüber Politikern.
Das Gespräch führte Karin Schlottmann