DNN/LVZ, 06.05.2010
LBBW fordert Prämien zurück
Ehemalige Sachsen-LB-Vorstände sollen zahlen / Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an
Leipzig. Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) fordert aus ihrer Sicht zu Unrecht gezahlte Erfolgsprämien von drei ehemaligen Vorständen der Sachsen LB zurück. Ein Vergleich wurde gestern vor dem Landgericht Leipzig abgelehnt.
Das Milliardendebakel der ehemaligen Landesbank Sachsen (Sachsen LB) soll für den einstigen Vorstandschef Michael Weiss und seine Kollegen Rainer Fuchs sowie Hans-Jürgen Klumpp ein Nachspiel haben. Die LBBW, die die marode Bank vor drei Jahren übernommen hatte, fordert für die Jahre 2004 und 2005 von den drei Ex-Bankern insgesamt rund 285.000 Euro zurück.
Grundlage ist ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom Dezember 2008, das die Bilanzen der einstigen sächsischen Landesbank für die Jahre 2004 bis 2006 für nichtig erklärt hatte. Demnach waren in den Abschlüssen falsche Vermögenswerte im jeweils dreistelligen Millionenbereich aufgeführt und rund 100 Millionen Euro zu viel an Gewinn ausgewiesen worden. "Hier wurden mit enormer krimineller Energie falsche Jahresabschlüsse erstellt", sagte LBBW-Anwalt Jens-Peter Carl gestern vor dem Landgericht Leipzig. Bei richtiger Bilanzierung hätte die Eigenkapitalrendite als Grundlage für die Erfolgsprämien unter zehn Prozent gelegen. Die Manager müssten daher ihre zu Unrecht kassierten Boni zurückzahlen.
Das sehen die Beklagten anders. Wie deren Anwälte Bernd Brinkmann und Gerald Zimmer gestern deutlich machten, müssten erst neue Jahresabschlüsse für die entsprechenden Jahre erstellt werden, um die tatsächliche Eigenkapitalrendite zu ermitteln. Dies ist laut Carl aber nicht vorgesehen. "Die damalige Bank gibt es nicht mehr", sagte er. Zudem wurden die falschen Summen im Jahresabschluss 2007 wertberichtigt. Ein Vergleichsangebot des Gerichts, nur die Prämien für das Jahr 2005 zurückzuzahlen, wurde von beiden Seiten abgelehnt. Nun sollen schriftlich weitere Unterlagen vorgelegt werden. Eine Entscheidung will das Gericht Anfang Juli fällen.
Das Verfahren wird auch seitens der Staatsanwaltschaft Leipzig mit Interesse verfolgt. Sie ermittelt gegen die ehemaligen Landesbank-Vorstände wegen des Verdachts der unrichtigen Darstellung in den Jahresabschlüssen. Eine solche kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage mitteilte, würden derzeit weitere Zeugen vernommen und Unterlagen ausgewertet. Ob und wann mit einer Klage zu rechnen ist, konnte er aber nicht sagen. Das Verfahren sei "recht anspruchsvoll".
von Sabine Schanzmann-Wey