Presserat, Berlin, vom 29.09.2009, 24.05.2010
Deutscher Presserat rügt BILD Dresden für Berichterstattung am 09.02.09: "Die Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht ist geeignet, Karl Nolle in seiner Ehre zu verletzen"
Pressekodex - Ziffer 2 -Sorgfalt
"Recherche ist unverzichtbares Instrument joumalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der naoh den Umstanden gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder BIldbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden."
Pressekodex - Ziffer 9 -Schutz der Ehre
"Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen."
Deutscher Presserat
Beschwerdeausschuss
Entscheidung
des Beschwerdeausschusses 1
in der Beschwerdesache BK1-126/09
Beschwerdeführer: Karl Nolle, MdL
Beschwerdegegner: BILD (Dresden)
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