Dresdner Morgenpost, 06.08.2010
Sachsensumpf: Angeklagte Reporter wittern Willkür
Im Journalisten-Prozess zur Sachsensumpf-Affäre haben die beiden angeklagten Reporter die Staatsanwaltschaft scharf kritisiert.
Arndt Ginzel (37) und Thomas Datt (42) nannten die Beschuldigungen „konstruiert, willkürlich und falsch“. Notfalls wollen sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.
Dresden. Über zwei Stunden Zeit nahmen sich beide Journalisten für ihre Schlussworte vor der Urteilsverkündung. Und sparten nicht mit heftiger Kritik. „Ich habe das Gefühl, dass wir für alltägliche journalistische Arbeit strafrechtlich verfolgt werden“, so der Journalist Arndt Ginzel. Beide Journalisten
verwiesen auf ihre aufwendige, saubere Recherche.
Hintergrund des bereits seit April laufenden Prozesses: Die Staatsanwaltschaft wirft beiden üble Nachrede sowie Verleumdung vor, fordert eine Strafe von je 6000 Euro. Berichte im „Spiegel“ und bei „zeit.de“ zum Sachsensumpf - angebliche kriminelle Netzwerke, in die ranghohe Justizvertreter verstrickt sein sollen - seien falsch und unvollständig gewesen und hätten ranghohe Justizangehörige massiv in ihrer Ehre verletzt. Letztere treten jetzt als Nebenkläger auf, fordern eine Haftstrafe.
Thomas Datt verwies dagegen erneut darauf, dass sie zum Teil für Artikel verantwortlich gemacht würden, die sie nicht geschrieben hätten. Sie seien nur an der Recherche beteiligt gewesen. Die freien Journalisten warfen der Staatsanwaltschaft vor, im Zuge der Sachsensumpf-Affäre einseitig und fehlerhaft ermittelt zu haben.
Ginzel: „Die Vorgänge zeigen, wie wichtig es ist, dass Journalisten auch die Arbeit einer staatlichen Behörde hinterfragen.“ Am 13. August wird das Urteil verkündet. Beide Angeklagte fordern einen Freispruch. (mor)