Karl Nolle, MdL

Süddeutsche Zeitung, 25.09.2010

Hartz-IV-Reform: Nur der Staat ist sozial schwach

Ein Kommentar von Heribert Prantl
 
Hartz IV ist verfassungswidrig. Wenn die Kanzlerin die Devise "minimale Erhöhung" ausgegibt, bricht sie wieder die Verfassung. Die Politik darf die Arbeitslosen bei der Neufestsetzung der Beträge nicht noch einmal deckeln.

Die über sechs Millionen Menschen, die in Deutschland von Hartz IV leben müssen, werden oft als "sozial schwach" bezeichnet. Die Bezeichnung ist in dieser Pauschalität eine Beleidigung.
 
Jemand, der keine Arbeit hat, aber eine will und partout keine kriegt und der deshalb jeden Euro dreimal umdrehen muss, der ist arm, aber nicht sozial schwach. Sozial schwach ist freilich ein Staat, der nicht alles tut, um die Menschen aus der Armut herauszuholen. Und sozial schwach ist ein Staat, der den Hilfebedürftigen nicht die Hilfe gibt, die sie brauchen. Kurz vor der Bekanntgabe der neuen Beträge für Hartz IV gibt es da Irritationen. Angeblich hat die Kanzlerin die Devise "minimale Erhöhung" ausgegeben; eine solche Vorgabe wäre verfassungswidrig.

Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar vom Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gesprochen und die Tricksereien gegeißelt, die sich die Politik bei dessen Berechnung bisher geleistet hat. Das aktuelle Gebaren der Regierungspolitiker lässt nicht darauf hoffen, dass man sich die Mahnung zu Herzen genommen hat. Das Gericht hat zwar keine bestimmte Höhe der Beträge vorgeschrieben, aber eine objektive, detailliert nachvollziehbare Berechnung. Ein politisches "Herunterrechnen" erfüllt diese Anforderungen nicht.

Das geltende Hartz-IV-Gesetz war und ist verfassungswidrig von Anfang an - also seit Jahresbeginn 2005. Gleichwohl hat das Verfassungsgericht, im Interesse der Staatsfinanzen, auf eine Rückwirkende Neufestsetzung der Beträge verzichtet. Karlsruhe hat dem Staat also auf Kosten der Arbeitslosen Geld geschenkt. Schon deswegen darf man die Arbeitslosen bei der Neufestsetzung der Beträge nicht noch einmal deckeln.

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