Agenturen dpa, 16:11 Uhr, 02.11.2010
Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig
In Dresden gibt es in diesem Jahr keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr.
Dies hat die Justiz entschieden und mit einem Fehler im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz begründet. Den will die CDU/FDP- Koalition am Mittwoch beheben - für 2010 dürfte das zu spät sein.
Bautzen/Dresden (dpa/sn) -
Das geltende Ladenöffnungsgesetz in Sachsen ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen verfassungswidrig. Die Passage, die den Gemeinden erlaubt, bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage festzulegen, sei zu unbestimmt, befand das Gericht laut einer Mitteilung vom Dienstag. Aus diesem Grund hatte das OVG am Montag eine Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen in der Landeshauptstadt gekippt.
Deshalb müssen in Dresden unter anderem an den Adventssonntagen in diesem Dezember die Geschäfte geschlossen bleiben. Die für 2010 bereits beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage in anderen sächsischen Städten sind bislang nicht gefährdet - aber offensichtlich nur deshalb, weil dagegen keiner geklagt hat.
«Die Stadt Dresden konnte keine rechtsgültige Verordnung treffen, weil die Grundlage fehlerhaft ist», sagte ein OVG-Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Das soll sich laut Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) schon an diesem Mittwoch ändern, wenn der Landtag wie geplant eine Gesetzesnovelle zum Ladenschluss verabschiedet. Die vom Gericht kritisierte Textstelle zur Erlaubnis der Ladenöffnung durch die Gemeinden sei um den Zusatz «aus besonderem Anlass» ergänzt worden, sagte der Minister am Dienstag. «Es bedarf künftig bei jeder Sonntagsöffnung einer speziellen Begründung.» Er gehe davon aus, dass damit das Problem gelöst ist.
Opposition und Gewerkschaften zeigten sich skeptisch. «Der "besondere Anlass" muss definiert werden», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Klaus Tischendorf. Nicht ausreichend sei etwa das Einkaufsinteresse von Bürgern. Er gehe nicht davon aus, dass die Neu-Formulierung vor Gericht Bestand habe, fügte Tischendorf hinzu. «Die Rechtsunsicherheit wird dadurch nicht geringer», befand auch DGB-Vize Markus Schlimbach.
Verabschiedet werden soll die Novelle vom Landtag bereits am Mittwoch. Bisher ist in Sachsen eine Ladenöffnung an jährlich vier Sonn- oder Feiertagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr gestattet. Die CDU/FDP-Koalition will den Kommunen künftig bei regionalen Anlässen wie traditionellen Stadtfesten oder Märkten auch noch einen fünften verkaufsoffenen Sonntag erlauben.
Für die für 2010 geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Dresden dürfte die neue Regelung indes zu spät kommen. Sie soll laut Gesetzentwurf erst im Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Auf Grundlage der bisherigen Rechtslage hatte der Dresdner Stadtrat im Sommer vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Dagegen klagten zwei Verkäuferinnen sowie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Dresden sei ausgewählt worden, weil es dort gleich an zwei Adventssonntagen hintereinander offene Läden geben sollte, erklärte ver.di-Handelsexpertin Annelie Schneider. Über weitere Klagen gegen andere Kommunen sei noch nicht entschieden. Dazu solle die schriftliche Begründung des Beschlusses abgewartet werden, die aber erst in drei Wochen vorliegen wird.
Den ersten verkaufsoffenen Sonntag in Dresden am 10. Oktober konnten die Kläger nicht mehr verhindern, dafür untersagte das Gericht aber die vorgesehene Öffnung am kommenden Sonntag (7.11.) und an zwei Adventssonntagen (5. und 12.12.). Gewerkschafterin Schneider betonte, dass ver.di schon seit längerem auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen habe. Sie halte auch die anstehenden Sonntagsöffnungen in anderen Städten für bedenklich. «Außer mehr Umsatz - im Klartext geht es hier lediglich um Umsatzverschiebungen - gibt es keine Begründung für die Notwendigkeit einer Sonntagsöffnung.»
(Az.: 3 B 291/10)
dpa rah/tmo yysn z2 bz
021611 Nov 10