Agenturen dapd, 16:54 Uhr, 02.11.2010
Gericht erklärt Ladenöffnungsgesetz für verfassungswidrig
Bautzen (dapd-lsc). Das Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen hat das sächsische Ladenöffnungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz, das den Kommunen vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage pro Jahr einräumt, sei zu unbestimmt, entschied das OVG in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Daher sei eine Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen in Dresden zum Teil vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Die Geschäfte in Dresden müssten daher am 7. November sowie am 5. und 12. Dezember geschlossen bleiben. Der Senat habe kritisiert, dass die Landesregierung als Gesetzgeber keine festen Kriterien vorgegeben habe, nach denen die Kommunen die Sonntage freigeben könnten, sagte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss kann nicht angefochten werden, die Urteilsbegründung folgt in etwa drei Wochen. (AZ.: 3B291\10)
Geklagt hatten zwei Arbeitnehmerinnen sowie der Gewerkschaft ver.di. Die Gewerkschaft begrüßte das Urteil. Das OVG habe sich an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehalten, wonach Sonntagsöffnungen im Handel ohne wirklichen Grund verfassungswidrig seien, teilte ver.di mit. Mehr Umsatz oder angebliche Umsatzeinbußen seien keine Begründungen für Ladenöffnungszeiten am Sonntag. Der Sonntag sei für die Beschäftigten im Einzelhandel der einzige Tag der Erholung und Entspannung, deshalb müsse er geschützt werden. "Verkaufsoffene Sonntage sind nur für den Kommerz und große Innenstadtläden gut", sagte eine ver.di-Sprecherin. Besonders in der Adventszeit sollten die Sonntage nicht freigegeben werden.
Der Landtag will am Mittwoch eine Gesetzesnovelle zu den sächsischen Ladenöffnungszeiten verabschieden. Zusätzlich zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen soll ein weiterer verkaufsoffener, aber regional begrenzter Sonntag eingeführt werden.
Der sächsische Handelsverband bedauerte den OVG-Beschluss. Im Advent sei das Interesse der Bürger an verkaufsoffenen Sonntagen am größten, sagte die Geschäftsführerin des Verbands im Bezirk Dresden, Jutta Müller. Dabei lohne sich eine Ladenöffnung für die Besitzer nicht zwangsläufig. Wichtig sei nun, dass es bald Rechtssicherheit im Bezug auf verkaufsoffene Sonntage gebe.
Der Dresdner Stadtrat hatte sich im August
mit 36 zu 34 Stimmen für jeweils zwei Sonntagsöffnungen im Herbst und im Winter ausgesprochen. Eine erste Abstimmung im Dezember 2009 hatte noch ein Verbot ergeben. Bei der Stadt Dresden war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
dapd/grk/hba/mwa /1
021657 Nov 10