lvz-online.de, 28.06.2011
Anklage gegen Sachsen-LB-Mitarbeiter – geschönte Abschlüsse mit Erfolgsprämien
Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen drei ehemalige Mitarbeiter der früheren Sachsen LB Anklage erhoben. Vor dem Landgericht der Messestadt soll den drei Männern Beihilfe zur unrichtigen Darstellung und zur Untreue nachgewiesen werden. Einer der Angeklagten war bei der Sächsischen Landesbank zuletzt als Generalbevollmächtigter für den Bereich „Finanzen und Controlling“ zuständig, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag. Die beiden anderen arbeiteten in leitenden Positionen des Geschäftsbereichs.
Nach den Ermittlungen der Leipziger Behörde und des Bundeskriminalamtes sollen die Männer bei den Jahresabschlüssen für 2003, 2004, 2005 und 2006 insgesamt etwa 150 Millionen Euro so umgebucht haben, dass letztlich jeweils Gewinne für die Sachsen LB ausgewiesen werden konnten. Auf dieser Grundlage erfolgten dann laut Staatsanwaltschaft an Anteilseigner der Bank unrechtmäßige Ausschüttungen und an verschiedene Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter wurden Erfolgsprämien gezahlt.
Dem früheren Generalbevollmächtigten wird zudem vorgeworfen, dem Vorstand der Bank dabei geholfen zu haben, innerhalb der Jahresabschlüsse für 2005 und 2006 die Geschäftsbeziehung zu den Briefkastenfirmen Georges Quay und Ormond Quay unvollständig darzustellen. Die Ermittlungen gegen die ehemals zuständigen Vorstände konnten allerdings noch nicht abgeschlossen werden.
Nicht zuletzt wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten Untreue vor. Nach Auswertungen der sichergestellten Unterlagen und Daten sowie der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen im Februar 2011 soll dazu nun ein Gutachten erstellt werden. „Der Gutachter soll insbesondere dazu Stellung nehmen, ob Pflichtverletzungen ehemaliger Vorstände jeweils zu einem damit im Zusammenhang stehenden, betriebswirtschaftlich bemessbaren Nachteil geführt hatten“, heißt es dazu von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Laut Handelsgesetzbuch drohen bei einer unrichtigen Darstellung bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.
von Matthias Puppe