Karl Nolle, MdL

Agenturen dpa, 19:09 Uhr, 18.07.2011

Gericht nennt Werbung für Atomkraftwerke irreführend

 
Berlin (dpa) - Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windrädern ist nach Auffassung des Landgerichts Berlin unzulässig. Dessen am Montag veröffentlichtes Urteil rügt «eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts». Mit der Entscheidung vom 5. Mai werde im wesentlichen eine Anfang Dezember erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Damit war einem Verein und anderen Personen verboten worden, eine Anzeige mit einem Bild von Windkraftanlagen zu verbreiten oder öffentlich zu präsentieren. (Az: 91 O 35/11)

Das betreffende Bild zeige das Kernkraftwerk Unterweser gemeinsam mit vier Windkraftanlagen eines Modells. Zu lesen sei außerdem der Satz: «Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null.» Dies stellt laut Gericht «eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zugunsten von Kernkraftwerken dar, die durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt sei». Gegen die Entscheidung sei Berufung eingelegt worden. Daher ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

dpa lt yybb n1 ff
181909 Jul 11

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: