DNN/LVZ, 19.08.2011
Sachsensumpf-Affäre: Etappensieg für Kripo-Mann Georg Wehling
Schlappe für Sachsens Generalstaatsanwaltschaft
Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Suspendierung des Leipziger Kriminalhauptkommissars Georg Wehling aufgehoben; dasselbe gilt für die vom Innenministerium verfügte Einbehaltung eines Teils seiner Dienstbezüge. Das geht aus einer aktuellen Antwort von Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (Linke) hervor.
Wehling gilt als Zentralfigur in der Affäre um Geheimakten des Verfassungsschutzes, die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm üble Nachrede und Verfolgung Unschuldiger vor. Beides ist laut Ansicht der Richter nicht haltbar. "Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der disziplinarrechtlichen Maßnahmen", heißt es in dem Urteil. Nach Überzeugung der Kammer könne nicht davon ausgegangen werden, dass Wehling "eine Verfolgung Unschuldiger begangen hat".
Das ist vor allem für Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann unangenehm. Fleischmann hatte als damaliger Amtschef im Innenressort zusammen mit Verfassungsschutz-Präsident Reinhard Boos die Affäre federführend abmoderiert. Beide hatten Wehling sowie die für Organisierte Kriminalität zuständige Ex-Referatsleiterin beim Verfassungsschutz, Simone Henneck, öffentlich demontiert. Diese hätten unsauber gearbeitet und elementare Dienstregeln verletzt, so der Tenor.
Aktuell geht es darüber hinaus um den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage. Wehling soll nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft im sogenannten Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss des Landtags nicht die Wahrheit gesagt haben. Bartl kritisierte gestern, dass die Mitglieder des Ausschusses selbst nicht gehört worden seien. Laut Martens ist die Anklage dazu nicht verpflichtet.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt. Damit ist das Oberverwaltungsgericht am Zuge. In der Affäre ging es um mögliche Verquickungen zwischen der Leipziger Immobilien-Szene und hohen Justizbeamten mit dem Rotlicht-Milieu. Jürgen Kochinke