spiegel-online.de, 10.09.2011
Dresdner Schnüffel-Skandal
Datenschützer rechnet mit Polizei ab
Mit einer riesigen Menge abgeschöpfter Handydaten sorgte Sachsen für Aufsehen. Nun hat der oberste Datenschützer des Landes, Andreas Schurig, einen Bericht zu den Vorfällen vorgelegt. Er erhebt schwerste Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.
Andreas Schurig hatte nicht weit. Vom Büro des obersten sächsischen Datenschützers bis zum Dresdner Landtag sind es nur wenige Meter. Schurig konnte seinen Bericht den Abgeordneten persönlich übergeben. Sie sollten ihn genau studieren. Denn das 53-Seiten starke Werk, für das Schurig mehrere Wochen lang recherchierte und das die Ermittlungen rund um den 19. Februar erstmals offiziell bewertet, hat es in sich sich: Überraschend deutlich rechnet der Datenschützer mit Sachsens Regierung und Behörden ab. Gleich mehrfach, so Schurig, hätten Polizei und Staatsanwalt Gesetzesvorgaben missachtet. Der Einsatz sei "unverhältnismäßig" und "in Teilen rechtswidrig" gewesen.
In einer bundesweit beispiellosen Spitzel-Aktion hatte Sachsen im Zuge von Anti-Nazi-Demonstrationen im Februar in Dresden die Telefone zehntausender Bürger ausspioniert - von Demonstranten ebenso wie von unbeteiligten Anwohnern, Abgeordneten, Journalisten, Touristen. Insgesamt mehr als eine Million Datensätze sammelte die Polizei. Angeblich um schwere Straftaten im Zusammenhang mit den Protesten aufzuklären. Tatsächlich aber wurden die Erkenntnisse auch für andere Verfahren missbraucht.
Verletzung der Rechte unbescholtener Bürger
Die sächsische Landesregierung hatte die ungewöhnliche Vorgehensweise bislang damit gerechtfertigt, dass es am Rande der Demonstrationen zu schweren Ausschreitungen gekommen war und es die Pflicht der Polizei sei, zu ermitteln. Die Bürger erwarteten den Einsatz technischer Mittel bei der Aufklärung von Verbrechen, sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU).
Datenschützer Schurig will diese Argumentation nicht gelten lassen. Er kommt zu dem Urteil: Ermittlungen ja, aber nicht so. Eine Auswertung von Handy-Daten, wie sie in Dresden im großen Stile angeordnet wurde, ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie sich zeitlich und räumlich begrenzen lässt. Bei der Telefonspionage im Februar war das nicht der Fall. Die Polizei schnüffelte über viele Stunden hinweg und in verschiedenen Stadtteilen Handys aus - und verletze so die Rechte unbescholtener Bürger.
Keine einzige Anklage erhoben
Zumal sich die Spitzel-Aktion, wie sich inzwischen herausgestellt hat, nicht nur auf den 19. Februar, den Tag der Anti-Nazi-Demonstration, beschränkte. Auch am 13. und 18. Februar sammelten Beamte Handy-Daten. Die zusätzlichen Ermittlungen richteten sich, so die Dresdner Staatsanwaltschaft, gegen eine linke "kriminelle Vereinigung" nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches.
Mit aberwitzigem Aufwand verfolgen die sächsischen Behörden seit 2009 knapp zwei Dutzend Autonome, die die Polizei Polizei intern als "Antifa-Sportgruppe" beschreibt, und die sie für wiederholte Angriffe auf Neonazis in Sachsen verantwortlich macht. Doch trotz abgehörter Telefone, Hausdurchsuchungen und DNA-Tests wurde bislang gegen keinen der Beschuldigten Anklage erhoben. Die vermeintliche Bedrohung durch linke Schläger ist im Freistaat zur Blaupause geworden, um sämtliche Vorstöße der Polizei zu rechtfertigen.
Auch rund um den 19. Februar, behaupten die Beamten, waren Mitglieder der "Sportgruppe" an Straftaten beteiligt. Welche das waren und was der konkrete Anlass war, die Telefon-Spionage anzuordnen, dazu schweigen die Behörden. Auch welches Ziel sie mit der massenhaften Datenerfassung verfolgen und ob sie dadurch den Drahtziehern der vermeintlich "kriminellen Vereinigung" näher gekommen sind, können sie nicht sagen. Es dränge sich der Verdacht auf, so Schurig, hier sei auf Kosten der Bürger ins Blaue hinein ermittelt worden.
Die sächsische Opposition übt nun scharfe Kritik an der Regierung. Der Bericht entlarve die "rechtlich haltlosen Beschönigungen" des Skandals durch Justiz- und Innenministerium, sagt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Das Verfahren könne nur als eine "Karikatur des Rechtsstaats" bezeichnet werden. Der Berichte belege einmal mehr, so Andé Hahn, Fraktionschef der sächsischen Linken, die tatsächliche Existenz einer speziellen "sächsischen Demokratie."
Von Maximilian Popp, Dresden