Sächsische Zeitung, 15.09.2011
Neue Risiken statt endlich Sicherheit
Gunnar Saft über die Änderung des sächsischen Polizeigesetzes
Die Regierungsmehrheit im sächsischen Landtag stimmte gestern einem neuen Polizeigesetz zu, und erneut lautet nun die Frage: Wie lange wird das Regelwerk diesmal Bestand haben? Mit der Maßgabe, der Polizei im Freistaat für ihre oft schwierige Arbeit endlich eine solide Rechtsgrundlage zur Verfügung zu stellen, testen konservative Kräfte nun schon seit Jahren unablässig die Verfassungsgrenzen aus. Sie sind überzeugt davon, dass der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vieles geopfert werden muss, notfalls auch bürgerliche Grundrechte.
Bei einem Teil der Bevölkerung findet dieser Kurs nicht nur Akzeptanz, sondern auch deutliche Zustimmung. Doch zum Glück sorgen Verfassungsrichter regelmäßig dafür, dass die sächsischen Hardliner letztlich doch gestoppt werden. Dieses Schicksal droht nun auch einigen rechtlichen Änderungen in dem neuen Gesetz. Allen voran dürfte die automatische Erfassung und Auswertung von Kfz-Kennzeichen bald als Streitfall auf dem Tisch der Verfassungsrichter liegen. Kritiker haben vehement – letztlich aber vergeblich – davor gewarnt, diese neue Fahndungsmethode zu sanktionieren. Andere Bundesländer haben diese längst wieder gekippt oder zumindest klar eingeschränkt. Ähnlich riskant sind Lockerungen, die der sächsische Gesetzgeber für Wohnungsdurchsuchungen und Datenerhebungen beschloss.
Das neue Polizeigesetz kann damit gar nicht halten, was sich seine Befürworter von ihm versprechen. Solange unklar ist, ob die umstrittenen Regelungen auf Dauer gültig bleiben, herrscht erst einmal Unsicherheit. Und das auf allen Seiten. Betroffen davon sind nicht nur die Bürger, sondern auch die Polizei selbst.