Agenturen dpa, 17:41 Uhr, 29.09.2011
Votum für Aufhebung von Hahns Immunität - Kritik
Linken-Politiker André Hahn soll wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen Neonazis auf die Anklagebank.
Am Donnerstag stimmte der zuständige Landtagsausschuss mehrheitlich für eine Aufhebung der Immunität Hahns. Was folgte, war vor allem Kritik.
Dresden (dpa/sn) - Ein Prozess gegen den sächsischen Linken- Politiker André Hahn wird immer wahrscheinlicher. Die Dresdner Staatsanwaltschaft will den Fraktionschef im Landtag wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz anklagen. Am Donnerstag stimmte der zuständige Ausschuss im Parlament einer Aufhebung der Immunität Hahns mehrheitlich zu. Abgeordnete von CDU, FDP und rechtsextremer NPD plädierten dafür, Linke, SPD und Grüne dagegen, berichtete ein Teilnehmer der nichtöffentlichen Sitzung. Die Staatsanwaltschaft sieht in Hahn einen «Rädelsführer» der Proteste gegen einen Aufmarsch Rechtsextremer im Februar 2010. Sie macht ihn für eine Blockade Tausender Menschen verantwortlich, wegen der die Neonazis damals nicht durch Dresden laufen konnten.
Der Landtag habe es nun in der Hand, auf seiner Oktober-Sitzung das Votum des Ausschusses zu korrigieren, erklärte Hahn. «Unabhängig davon sehe ich einem möglichen Gerichtsverfahren mit allergrößter Gelassenheit entgegen.» Es sei offenkundig, dass die Demonstranten auf der Straße freiwillig gegen Nazis demonstrierten und nicht von ihm dorthin beordert wurden. Hahn sprach von einer «politischen Missbrauchsverfolgung». «Ich habe keinen Zweifel daran, dass dies auch ein unabhängiges Gericht so sehen wird.»
Auch Vertreter von Grünen und SPD bekräftigen ihre Bedenken. Für Ausschussmitglied Stefan Brangs (SPD) erhärtete sich der Verdacht, «dass hier gegen einen Abgeordneten aufgrund seiner besonderen parlamentarischen Funktion ermittelt wird». Grünen-Abgeordneter Karl-Heinz Gerstenberg sah «Verdachtsmomente für eine willkürliche Strafverfolgung» nicht ausgeräumt. Gegen andere Teilnehmer der Blockade sei das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt worden.
Hahn warf dem Justizministerium Einflussnahme vor und bezog sich auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an den Immunitätsausschuss. Nach Darstellung Hahns geht aus Unterlagen hervor, dass - «wie vom Ministerium gewünscht» - unter anderem eine vorherige Formulierung zu «immunitätsrechtlichen Bedenken» der Staatsanwaltschaft wieder gestrichen wurde. Dass das Justizministerium bei dem Verfahren ungeniert mitmische, sei wirklich «sächsische Demokratie», erklärte Hahn. Das Ministerium wies die Äußerung zurück.
Tatsächlich wirft das Vorgehen der Staatsanwälte Fragen auf. Denn obwohl alle Ermittlungen gegen namentlich bekannte Teilnehmer der Blockaden eingestellt wurden, behielt die Staatsanwaltschaft Hahn und seine Amtskollegen aus den Landtagen von Thüringen und Hessen, Bodo Ramelow sowie Willi van Ooyen und Janine Wissler, weiter im Visier. Die Staatsanwälte sehen wegen deren Ämtern eine besondere Verantwortung. Hahn hält dagegen, dass sich strafrechtliche Verfolgung ausschließlich auf eine konkrete Tat gründen darf, nicht aber auf eine demokratisch gewählte Funktion im Parlament.
Außerdem macht Hahn geltend, dass er zum Zeitpunkt des geplanten Marsches der Neonazis gar nicht mehr am Ort des Geschehens war, sondern sich bereits in eine Menschenkette auf der anderen Elbseite eingereiht hatte - genau wie Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) und Tausende andere. Da der Aufmarsch der Neonazis nicht verboten war, hatte die Staatsanwaltschaft schon vorher Aufrufe zu einer Blockade als Straftat eingestuft. Trotzdem stellten sich ganze Massen den Neonazis entgegen. Deshalb sah sich die Polizei damals außerstande, die Blockaden aufzulösen.
dpa jost yysn z2 sck/aro
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