Karl Nolle, MdL

Agenturen dapd, 18:54 Uhr, 07.10.2011

Amtsgericht erklärt Durchsuchung im Parteibüro der Dresdner Linken im "Haus der Begegnung" am 19. Februar 2011 für rechtswidrig.

Zwei Urteile vom 27.9.2011 zur Razzia in Parteibüro,und Rechtsanwaltskanzlei
 
Dresden (dapd-lsc). Weitere Gerichtsentscheidungen zur umstrittenen Großrazzia in der Zentrale der Dresdner Linkspartei im Februar belasten erneut Polizei und Justiz. Das Amtsgericht Dresden erklärte am Freitag die Durchsuchung der Räume der Linkspartei und einer Anwaltskanzlei in dem Haus für rechtswidrig.

Hintergrund ist die Razzia eines Sondereinsatzkommandos (SEK) im «Haus der Begegnung» am Rande der Krawalle von Rechts- und Linksextremen in Dresden am 19. Februar. 120 vermummte Polizisten stürmten damals das Gebäude und brachen sämtliche Türen mit Kettensägen und Brechstangen auf. Die Ermittler vermuteten in dem Haus eine Koordinierungsstelle für gewaltsame Aktionen von Linksextremen gegen Polizisten. In dem Gebäude haben außer der Linkspartei auch mehrere linke Vereine und ein Rechtsanwalt ihren Sitz.

Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte, das SEK hätte nur die Räume des Vereins «Roter Baum» durchsuchen dürfen. Das habe die Befragung der damals zuständigen Bereitschaftsrichterin ergeben, die die Durchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft mündlich anordnete. Die Razzia in den übrigen Räumen sei rechtswidrig gewesen.

Grund für das Vorgehen war unter anderem der Verdacht auf Landfriedensbruch. Bei der Aktion wurden 25 Mobiltelefone und 21 Computer mit personenbezogenen Daten beschlagnahmt, die kurz darauf wieder herausgegeben wurden. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, liegen auch acht Monate nach der Durchsuchung noch keine Ermittlungsergebnisse vor. Der Freistaat war bereits dazu verurteilt worden, den Gesamtschaden am Gebäude von 5.600 Euro zu ersetzen.

Diese Gerichtsentscheidung sei gut für die Demokratie in Sachsen, sagte Linke-Chef Rico Gebhardt. Die «Rambo-Razzia» sei ein Ausdruck politischen Missbrauchs gewesen und habe das Misstrauen geschürt. Der Staatsanwaltschaft gehe es darum, politisch missliebige Menschen mit Verfahren zu überziehen.

RAK-Präsident Martin Abend betonte, die Durchsuchung der Kanzlei habe das verfassungsrechtlich garantierte Mandatsgeheimnis verletzt. Die Kanzlei habe in keinerlei Verbindung zu dem Verein gestanden.

Von Gregor Klaudius

dapd/grk/kos /1
071854 Okt 11

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