Karl Nolle, MdL

Agenturen, dapd, 17:22 Uhr, 06.12.2011

Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda für ungültig erklärt

Gericht stellt Beeinflussung fest - SPD-Kandidat als Lügner bezeichnet
 
Bautzen/Bischofswerda (dapd-lsc). Wegen gesetzwidriger Wahlbeeinflussung ist die Oberbürgermeisterwahl in Bischofswerda vom 28. Februar 2010 ungültig. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am Dienstag.

Der Gegenkandidat des langjährigen Oberbürgermeisters Andreas Erler (CDU) war auf Flugblättern als Lügner bezeichnet worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Wahl ohne die Beeinflussung anders hätte ausgehen können. Erler wurde 2010 im Amt bestätigt. Ein Rechtsanwalt hatte das Ergebnis angefochten.

Dem Gericht zufolge wurden bei einer Podiumsdiskussion vor der Wahl Flugblätter verteilt, auf denen Gegenkandidat Jens Krauße (SPD) als homosexuell bezeichnet wurde. Ziel der Aktion sei gewesen, «Wähler mit Vorbehalten gegen Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten nicht zu wählen». Zudem sei der Herausforderer als Lügner dargestellt worden. Auf den Flugblättern habe es geheißen: «Ein Wahlbewerber, der den Wählern nur vortäuscht, er sei ein mit seiner Familie lebender Familienvater». Krauße ist seit 2001 Bürgermeister der Gemeinde Großharthau, verheiratet und Vater eines Sohnes.

Wahl hätte dem Gericht zufolge anders ausgehen können

Das Gericht stellte fest, angesichts des knappen Wahlausgangs sei es ohne weiteres möglich gewesen, dass ohne die unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre. Bei der Wahl im Februar 2010 erhielt Erler 2.879 Stimmen, Gegenkandidat Krauße 223 Stimmen weniger. Das Urteil kann noch beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Erler sagte auf dapd-Anfrage: «Wir müssen abwarten, bis wir das Urteil schriftlich kriegen.» Danach wolle die Stadtverwaltung die Entscheidung des Gerichts «erst mal prüfen». Mehr könne er im Moment nicht dazu sagen. Das Landratsamt Bautzen teilte mit, es werde nach dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung über das weitere Vorgehen entscheiden.

Die Oberbürgermeisterwahl musste im Februar 2010 wiederholt werden, weil es aus Sicht des Dresdner Verwaltungsgerichts bereits vor dem Urnengang im Juni 2008 zu einer unzulässigen Wahlbeeinflussung gekommen war. Erler hatte wenige Tage vor der Wahl in einer Wurfsendung und auf einer Internetseite angekündigt, bei seiner Wiederwahl «für jede erhaltene Stimme einen Euro für die Vereine unserer Stadt» zu spenden.

Darin sah das Gericht zwar «keine strafbare Wählerbestechung», jedoch eine «unzulässige Wählerbeeinflussung». Erler hatte mit nur 28 Stimmen über der erforderlichen absoluten Mehrheit gelegen. Geklagt hatte damals der unterlegene SPD-Kandidat Marcus Das Gupta.

Von Marco Piljic

dapd/mpc/jmy/kos /1
061722 Dez 11

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