Karl Nolle, MdL

spiegel-online, 19:24 Uhr, 22.12.2011

CSU will NPD finanziell austrocknen

 
Die rechtsextreme NPD wird vom Verfassungsschutz beobachtet, Länderpolitiker fordern ein zügiges Verbot. Dennoch finanziert sich die Partei weiter zum erheblichen Teil aus staatlichen Mitteln. Die CSU will den Geldstrom nach SPIEGEL-Informationen jetzt stoppen.

Hamburg - Die CSU strebt nach SPIEGEL-Informationen eine Änderung des Grundgesetzes an, um die NPD und andere verfassungsfeindliche Parteien künftig von der staatlichen Finanzierung auszunehmen. "Wir wollen prüfen, ob neben einem NPD-Verbotsverfahren die Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD geändert werden kann", sagt die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt.

Einen Vorschlag für die Änderung von Artikel 21 der Verfassung und der entsprechenden Regelungen des Parteiengesetzes wollen die CSU-Parlamentarier Anfang Januar auf ihrer Tagung in Wildbad Kreuth beschließen. Bislang bekommen auch Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, Geld vom Staat, wenn sie bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten haben.

Eine Änderung dieser Regelung würde die NPD empfindlich treffen. Derzeit, so heißt es im Entwurf der CSU für Kreuth, finanziere sich die rechtsextreme Partei zu etwa 30 Prozent aus staatlichen Mitteln. 2009 waren es 1,2 Millionen Euro.

Derzeit streben die Bundesländer gemeinsam ein zügiges Verbot der NPD an. Das haben die 16 Ministerpräsidenten am Donnerstag einstimmig auf ihrer Konferenz in Berlin beschlossen. Bis zum 29. März sollen die Innenminister Fakten und Beweise für einen neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zusammentragen. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sagte: "Wir halten diese Partei für verfassungswidrig."

Das neue Verbotsverfahren käme neun Jahre nach dem ersten, gescheiterten Anlauf. Damals hatten die Karlsruher Richter moniert, dass zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der NPD-Spitze tätig waren. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD) sagte, die Länder seien sich nun einig geworden, dieses Verfahrenshindernis zu beseitigen. Sein Land habe bereits alle Spitzel in der NPD-Spitze abgeschaltet.

Die Debatte um ein neues Verfahren war durch das Zwickauer Neonazi-Trio, dem zehn Morde angelastet werden, in Gang gekommen. Einen NPD-Verbotsantrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Mit Material von dpa und dapd

Karl Nolle im Webseitentest
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