Karl Nolle, MdL

www.mdr.de/nachrichten, 18:28 Uhr, 03.01.2012

Kritik an langer Verfahrensdauer : Mittweidaer OB beschwert sich über Umgang mit "Sturm 34"-Verfahren

 
Der Mittweidaer Oberbürgermeister Matthias Damm hat den Umgang des Dresdner Landgerichts mit dem Revisionsverfahren gegen die führenden Köpfe der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" scharf kritisiert. In der "Freien Presse sprach er von einem "Justizskandal". Das Landgericht verschleppe das vom Bundesgerichtshof zur erneuten Verhandlung zurückverwiesene Verfahren seit nunmehr zwei Jahren, sagte der CDU-Politiker der Zeitung. "Wir brauchen gar nicht über neue NPD-Verbotsanträge zu debattieren, wenn es nicht einmal gelingt, anhängige Verfahren in angemessener Zeit zu Ende zu bringen", argumentierte Damm.

"Verzögerungsrüge" bleibt ohne Folgen

Beschwerte sich erfolglos beim Dresdner Landgericht: Oberbürgermeister Matthias DammDer Zeitung zufolge hat Damm sich beim Oberlandesgericht Dresden beschwert und das mit einer sogenannten "Verzögerungsrüge" verbunden. Der Mittweidaer Oberbürgermeister bezog sich dabei auf das seit November 2011 geltende "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren". Das Oberlandesgericht habe zwar Verständnis für die "Unzufriedenheit über die Verfahrenslage beim Landgericht Dresden" gezeigt. Da aber eine solche "Verzögerungsrüge" nicht durch eine vorgesetzte Dienststelle erhoben werden könne, sei die Sache an das Landgericht Dresden selbst weitergeleitet worden.

Ein Sprecher des Landgerichts sagte dem MDR, eine solche Verzögerungsrüge stehe dem Oberbürgermeister nicht zu. Nach den geltenden Regelungen könnten derartige Rügen nur Verfahrensbeteiligte einreichen. Wann das neue Verfahren gegen die "Sturm 34"-Mitglieder beginnen werde, sei weiter völlig offen. Als Grund gab der Gerichtssprecher die Arbeitsbelastung der nun zuständigen 4. Strafkammer des Landgerichtes an. Diese sei unter anderem mit schweren Drogendelikten befasst, bei denen sich Tatverdächtige in Untersuchungshaft befänden. Diese sogenannten "Haftsachen" müssten vorrangig abgearbeitet werden, da die Tatverdächtigen bei langen Verzögerungen sonst ohne eine Verurteilung wieder aus der U-Haft entlassen werden müssten. Die angeklagten "Sturm 34"-Mitglieder befänden sich dagegen auf freiem Fuß.

Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2009 ein Urteil der Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichtes gegen fünf Rädelsführer der Neonazi-Gruppierung teilweise aufgehoben und zur Neuverhandlung an die vierte Kammer des Landgerichtes zurückgewiesen. Die mittlerweile verbotene Kameradschaft war im Sommer 2008 von der Staatsschutzkammer nur als Bande und nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden, da die Richter keinen übergeordneten Gruppenwillen feststellen konnten. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Drei der Neonazis hatten wegen gefährlicher Körperverletzung Haft- und Bewährungsstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren erhalten. Zwei Angeklagte, darunter ein Informant des Staatsschutzes, waren freigesprochen worden.

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