Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 18:14 Uhr, 11.01.2012

Beschränkung des Versammlungsrechts rückt näher

 
Dresden (dpa/sn) - Die Verschärfung des Versammlungsrechts in Sachsen rückt näher. Der entsprechende Gesetzentwurf hat am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungskoalition unverändert den Verfassungs- und Rechtsausschuss des Landtags passiert. Das Gesetz soll ermöglichen, künftig Demonstrationen an bestimmten Orten zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen. Im Kern geht es dabei um die Dresdner Frauenkirche, das Leipziger Völkerschlachtdenkmal und Teile der Innenstadt von Dresden speziell am 13. und 14. Februar - am Jahrestag der Zerstörung der Elbestadt im Zweiten Weltkrieg.

CDU und FDP würdigten das Gesetz: «Insbesondere die Geschehnisse um den 13. Februar in Dresden in den vergangenen Jahren machen deutlich, wie wichtig eine klare Rechtslage in diesem Bereich ist», erklärte der CDU-Abgeordnete Volker Bandmann. Hintergrund sind die Demonstrationen von Neonazis am Jahrestag der Zerstörung Dresdens, bei denen es im vergangenen Jahr gewaltsame Ausschreitungen von Rechten und Linken gegeben hatte.

Mit Blick auf die Frauenkirche erklärte Bandmann: «Wer diesen Ort für seine politischen Ziele oder gar für rassistische und menschenverachtende Propaganda missbraucht, muss vom Gesetzgeber unbedingt daran gehindert werden.» Sein FDP-Kollege Carsten Biesok meinte: «Für uns ist es sehr wichtig, den Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit zu bieten, ruhig und ohne Angst vor gewaltbereiten Versammlungen der Opfer der Bombenangriffe zu gedenken.»

Linke und Grüne kündigten dagegen eine neue Klage vor dem Verfassungsgericht an, weil sie das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gefährdet sehen. Das Gericht in Leipzig hatte das Gesetz im April aus formalen Gründen für nichtig erklärt - weil den Abgeordneten zur Beratung nicht der volle Wortlaut vorgelegt worden war. Damit war eine Klage von 52 Abgeordneten der Linken, der SPD und der Grünen erfolgreich. Über die Einwände der Opposition wegen der Einschränkung des Rechtes der Versammlungsfreiheit hatten die Richter gar nicht mehr entschieden. Die Regierung legte den Gesetzentwurf danach unverändert noch einmal zur Beratung im Landtag vor.

An diesem Donnerstag wird der Gesetzentwurf im Innenausschuss des Landtags beraten. Dann will sich auch die SPD äußern, hieß es.

Autorin: Petra Strutz 

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111814 Jan 12

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