Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 15:08 Uhr, 10.02.2012

Grünen-Abgeordnete Eva Jähnigen wehrt sich gegen Aufhebung der Immunität

 
Grünen-Politikerin Eva Jähnigen versteht die sächsische «Justizwelt» nicht mehr. Gegen die Juristin wird wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Angeblich hat sie Neonazis blockiert. Nun droht ihr die Aufhebung der Immunität.

Dresden (dpa/sn) - Die sächsische Grünen-Politikerin Eva Jähnigen sieht sich von der Justiz zu Unrecht als «Blockiererin» eines Neonazi- Aufmarsches verfolgt. Am Freitag machte die 46-Jährige ihren Fall öffentlich. Sie hatte nach eigenem Bekunden am 19. Februar 2011 in Dresden als sogenannte Polizeibeobachterin die Demonstrationen gegen den alljährlichen Neonazi-Aufmarsch begleitet. In dieser Eigenschaft sei sie später auch von der Polizei über ihre Eindrücke befragt worden. Andererseits habe sie dann im Sommer von Vorermittlungen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erfahren. Weil sie die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ablehnte, droht Jähnigen nun eine Aufhebung der Immunität als Abgeordnete. Das ist Voraussetzung, um Anklage vor Gericht zu erheben.

Jähnigen zeigte sich überrascht, dass in den Ermittlungsakten zur angeblichen Blockade des genehmigten Neonazi-Aufmarsches kein Hinweis auf die Befragung bei der Polizei enthalten ist. Einerseits wolle die Polizei auf ihre Beobachtungen zurückgreifen, auf der anderen Seite unterstelle man ihr eine Blockade. Gewährung auf Akteneinsicht habe die Staatsanwaltschaft Dresden abgelehnt. Jähnigen wies den Vorwurf zurück, sich an einer Blockade beteiligt zu haben. Sie sei lediglich als Beobachterin an Ort und Stelle gewesen und habe das den Beamten dort auch kenntlich gemacht. Polizeibeobachter sind eine bürgerschaftliche Initiative. Sie sollen bei Demonstrationen auch mögliches Fehlverhalten von Polizisten überprüfen.

Die Politikerin hält aber auch die Vorwürfe gegen Teilnehmer der Blockade für unlogisch. Als die Polizei die Spontanversammlung umringt habe, hätten die Neonazis bereits ihre Reise nach Leipzig angetreten. Deshalb könne bestenfalls von einer «fahrlässigen Blockade» die Rede sein, was aber wiederum nicht strafbar sei. Ferner habe die Polizei die Menschen, die sich auf einer Kreuzung unweit des Neonazi-Treffpunktes befanden, zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr zur Räumung des Ortes aufgefordert. Eine rechtswidrige Handlung liege aber erst vor, wenn es eine entsprechende Aufforderung gab.

Bei den alljährlichen Neonazi-Aufmärschen in Dresden war es am 19. Februar zu schweren Ausschreitungen gekommen. Auch mehr als 100 Polizisten wurden verletzt. An der Stelle, an der Jähnigen blockiert haben soll, blieb alles friedlich.

Autor: Jörg Schurig

dpa jos yysn n1 hgk
101508 Feb 12

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