Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 01.03.2012

Chemnitz Nazifrei: Bündnis klagt wegen Polizeieinsatz

 
Chemnitz. Der Polizeieinsatz bei Gegenveranstaltungen zu einem Neonazi-Aufmarsch vor einem Jahr in Chemnitz hat ein juristisches Nachspiel: Das Bündnis Chemnitz Nazifrei teilte gestern mit, dass seit dem 22. Februar drei Klagen beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht worden seien. Ziel sei, dass das Vorgehen der Polizei als unverhältnismäßig rechtswidrig eingestuft werde. Auch die Rechtmäßigkeit bestimmter Auflagen durch die Versammlungsbehörde wird in Zweifel gezogen. Mit den Entscheidungen rechnen die Einreicher erst in einigen Monaten.

Ein Sprecher des Bündnisses beklagte, dass am 5. März 2011 das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einseitig zugunsten der Neonazis ausgelegt worden sei. Die Chemnitzer Polizei hatte an diesem Tag einen Neonazi-Aufmarsch mit mehr als 500 Teilnehmern auf dem Innenstadtring abgesichert. "Dieses Szenario, dass Gegendemonstranten von Nazis umzingelt sind, gibt es in diesem Jahr nicht", fügte eine andere Bündnissprecherin hinzu. Der Grund: Für den Innenstadtring hat in diesem Jahr das Bündnis Chemnitz Nazifrei eine Demonstration angemeldet. "Wir setzen ganz klar auf Gewaltfreiheit", betonte die Sprecherin.

Die Chemnitzer Neonazi-Demonstrationen am 5. März stehen seit Jahren im Schatten der sogenannten Trauermärsche von Rechtsextremisten zum 13. Februar in Dresden. Die Stadt begeht den Jahrestag des folgenreichsten Bombardements auf Chemnitz durch Alliierte in der Nacht zum 6. März 1945 seit einigen Jahren als Friedenstag.

Tino Moritz

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