Karl Nolle, MdL

DNN/LVZ, 26.04.2012

Erfolg vor Gericht - aber kein Fördergeld

 
Dresdner Richter erklären Extremismusklausel des Bundes für rechtswidrig / Pirnaer Verein geht trotzdem leer aus

Dresden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die vom Bund geforderte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Die Klausel - offiziell heißt sie Demokratieerklärung - muss von Vereinen unterzeichnet werden, wenn diese Fördergelder des Bundes im Kampf gegen Extremismus in Anspruch nehmen. Damit einher geht die Versicherung, dass sich auch alle an dem Projekt beteiligten Partner zum Grundgesetz bekennen. Genau diese Passage monierte das Gericht gestern. So sei unklar, wer etwa "Partner" sei und welches Verhalten den Vereinen abverlangt werde. Das Urteil hat bundesweit Relevanz, da die Regelung in allen Ländern gilt.

Hintergrund war eine Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V. aus Pirna gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dieser hatte die schon bewilligten 600 Euro aus dem Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" an die Unterzeichnung der Klausel geknüpft. Das sei eine Auflage des Bundes gewesen, sagte die juristische Vertreterin des Kreises. Der Verein hingegen sah darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Mit einer solchen Regelung werde Misstrauen und Bespitzelung Tür und Tor geöffnet.

In Sachsen war die Extremismusklausel von Anfang an umstritten. Ursprünglich hatte der Freistaat den Wortlaut der Erklärung aus dem Ministerium von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) komplett übernommen. Nach Protesten entschärfte das Land später seine Klausel. "Im Unterschied zur Bundesfassung verlangt die im Februar 2011 neu gefasste sächsische Demokratieerklärung von den Vereinen nicht, bei deren Partnern die Verfassungstreue zu überprüfen", sagte der FDP-Politiker Carsten Biesok. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils wurde die Berufung am Oberverwaltungsgericht in Bautzen zugelassen. Der klagende Verein wird die betreffenden 600 Euro trotz des Urteils nicht mehr erhalten. Die Förderperiode 2011 sei abgelaufen, hieß es als Begründung. Ralf Hübner, Jörg Schurig

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