Agenturen, dpa, 17:08 Uhr, 26.04.2012
Verfassungsgerichtshof stellt Ladenöffnungszeiten auf den Prüfstand
Leipzig (dpa/sn) - Der Sächsische Verfassungsgerichtshof stellt die im Freistaat umstrittenen Regelungen zur sonntäglichen Ladenöffnung auf den Prüfstand. Die Verfassungsrichter verhandelten am Donnerstag in Leipzig eine Klage von 43 Landtagsabgeordneten von SPD und Linken. Die Parlamentarier halten die seit Anfang 2011 geltenden Regelungen über verkaufsoffene Sonntage für verfassungswidrig, ebenso die Sonntagsöffnung von Videotheken und Autowaschanlagen. Die Abgeordneten der Opposition haben deshalb ein sogenanntes Normenkontrollverfahren auf den Weg gebracht. Das Gericht will seine Entscheidung am 21. Juni verkünden.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Kommunen zusätzlich zu den maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr die Sonntagsruhe für einen weiteren Sonntag aus einem besonderen Anlass aufheben dürfen. Gemeint sind etwa Straßenfeste. Zudem dürfen Videotheken sonntags von 12.00 bis 20.00 Uhr und Autowaschanlagen ganztags offen sein.
Knackpunkt für die Kläger ist unter anderem der Begriff «aus besonderem Anlass». Er sei zu schwammig und müsse genauer definiert werden, sagte der Leipziger Rechtsanwalt Friedrich Kühn. Es müsse Rechtssicherheit geschaffen werden. Nach Ansicht der Kläger trägt der Besuch einer Videothek nicht zur seelischen Erbauung am Sonntag bei. Zeitmangel in der Woche mache die Autowäsche am Sonntag nicht zum Freizeitvergnügen.
Die Staatsregierung hält die Klage für unbegründet. Das Gesetz erhebe den Schutz des Sonntags zur Regel, von der Ausnahmen zugelassen seien, betonte ein Vertreter der Landesregierung. Den Kommunen werde mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Autorin: Gitta Keil
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