Karl Nolle, MdL

Agenturen, dpa, 18:26 Uhr, 29.05.2012

Zwei weitere mutmaßliche NSU-Unterstützer auf freiem Fuß

 
Wer half der NSU-Terrorzelle bei ihren Taten? Das muss die Justiz aufklären. Drei mutmaßliche Unterstützer sind jetzt wieder auf freiem Fuß - trotzdem müssen die Männer mit einer Anklage rechnen.

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat zwei weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) freigelassen. Die Haftbefehle gegen Carsten S. und Matthias D. seien aufgehoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag in Karlsruhe mit. Carsten S. habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt, zudem bestehe keine Fluchtgefahr. Bei Matthias D. hätten sich die Verdachtsmomente als nicht stichhaltig genug erwiesen.

Dem NSU-Terrortrio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe aus Jena werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die Rechtsterroristen stammten aus Jena und lebten bis zur Entdeckung der Mordserie im November 2011 in Zwickau.

In der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof bereits Holger G. auf freien Fuß gesetzt. Alle drei mutmaßlichen Unterstützer müssen trotzdem mit einer Anklage rechnen. Wann sie eingereicht wird, will die Bundesanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen entscheiden.

Carsten S. war im Februar in Düsseldorf festgenommen worden. Er hat zugegeben, dass er dem NSU gemeinsam mit einem weiteren Beschuldigten im Jahr 1999 oder 2000 die Ceska-Pistole geliefert hat, mit der später die neun Geschäftsleute erschossen wurden. Die Anklage lautet deshalb auf Beihilfe zum Mord in neun Fällen.

Allerdings sei Carsten S. zur Tatzeit 19 Jahre alt gewesen. Damit müsste er - so heißt es in der Beurteilung eines Sachverständigen - nach Jugendstrafrecht behandelt werden, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Der Beschuldigte habe zudem glaubhaft versichert, dass er sich vom rechtsradikalen Gedankengut abgewandt und seine Kontakte zu entsprechenden Kreisen spätestens 2001 abgebrochen habe.

Aus all diesen Gründen könne Carsten S. mit einer geminderten Strafe rechnen. Zudem lebe er in festen sozialen Bindungen. Damit sieht die Bundesanwaltschaft keine Gefahr, dass er sich dem Strafverfahren durch Flucht entziehen könnte.

Die Verdachtsmomente gegen Matthias D. aus dem sächsischen Erzgebirgskreis, der als einer der mutmaßlichen Führer der Neonazi-Gruppe «Brigade Ost» gilt, sind weniger gravierend. Der Mann, der im Alter von 36 Jahren am 11. Dezember in Johanngeorgenstadt festgenommen worden war, soll zwei Wohnungen für den NSU in Zwickau gemietet haben.

Laut Bundesanwaltschaft hat er den mutmaßlichen Terroristen damit ein Leben unter falscher Identität ermöglicht und ihnen damit die Vorbereitung der Terroranschläge erleichtert. Nach neuen Ermittlungen reichten diese Verdachtsmomente jedoch nicht dafür aus, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten.

Autor: Ingo Senft-Werner

dpa sew yyswb z2 mda/eni
291826 Mai 12

Karl Nolle im Webseitentest
der Landtagsabgeordneten: