Süddeutsche Zeitung, 29.06.2012
Bundesamt für Verfassungsgefährdung - Vernichtung von Neonazi-Akten
Ein Kommentar von Susanne Höll, Berlin
Das Vertrauen in das Bundesamt für Verfassungsschutz leidet, nachdem Akten über das Zwickauer Terror-Trio vernichtet wurden und der Vorfall verschwiegen werden sollte. Deutschland bräuchte einen Hort der Sicherheit. Wer ihn bieten kann, wird Gegenstand einer langen Diskussion sein.
Vor einem guten halben Jahr musste der Verfassungsschutz um seine Existenz fürchten. Kaum jemand in diesem Land gab noch etwas auf diesen Geheimdienst. Warum auch? Länger als ein Jahrzehnt hatte die Behörde nichts von den Neonazi-Morden mitbekommen, obwohl es sich um eine der größten Verbrechensserien in der bundesdeutschen Geschichte handelte. Zwischenzeitlich hatte sich der Dienst glaubhaft um Besserung bemüht und zumindest ein wenig neuen Respekt für seine Arbeit erworben. Um diesen kleinen Erfolg hat sich der Verfassungsschutz nun selbst gebracht.
Noch weiß kein Dritter genau, warum ein als erfahren beschriebener höherer Beamter auf die irrsinnige Idee kam, ausgerechnet nach Enttarnung des Zwickauer Trios Akten über jene Neonazi-Szene zu vernichten, in der sich die drei bewegten und untertauchten. Aber es gibt nur zwei Erklärungen. Entweder wollte der Mann etwas vertuschen, was ihm persönlich oder dem Dienst geschadet hätte. Oder er machte einen Fehler, der einem Mann in einer solchen Führungsposition nicht hätte widerfahren dürfen. Unterlagen über gewaltbereite Rechtsextremisten hätten wohl auch nach den geltenden Datenschutzgesetzen geschützt gehört, und nicht geschreddert.
Die Spitze des Bundesamts für Verfassungsschutz stieß nur durch einen Zufall auf die Affäre und den Beamten - der die Vernichtung seinerseits verschweigen wollte. In eine solche Behörde hat man kein Vertrauen. Die Politik diskutiert darüber, ob die Innere Sicherheit in Deutschland eine neue Architektur braucht. Dass der Verfassungsschutz dabei mehr Verantwortung bekommt, ist kaum vorstellbar. Er ist selbst kein Hort der Sicherheit.