Sächsische Zeitung, 31.08.2015
Gewaltdrohung gegen Heidenaus Bürgermeister
Demonstranten gehen spontan nach Heidenau. Das Bundesverfassungsgericht hebt ein Versammlungsverbot auf.
Dresden/Heidenau. Der Bürgermeister von Heidenau, Jürgen Opitz, wird wegen seines Engagements für Flüchtlinge mit Gewalt bedroht. In seinem Briefkasten habe vergangenen Donnerstag ein Zettel mit einer konkreten Drohung gelegen, sagte Opitz der SZ. Auch entsprechende E-Mails habe er erhalten. Er habe den Staatsschutz darüber informiert, lasse sich aber nicht unterkriegen. „Ich werde mich weiter für Solidarität mit den Asylbewerbern einsetzen“, so das CDU-Mitglied Opitz.
Tausende Menschen haben am Sonnabend in Dresden und Heidenau Solidarität mit Flüchtlingen demonstriert. Nach dem Wegfall des Versammlungsverbots fanden sich am Abend in dem von rechten Protesten und Krawallen erschütterten Heidenau rund 400 linke Unterstützer zu einer spontanen Kundgebung zusammen. Mit zahlreichen Flüchtlingen tanzten und feierten sie auf der Straße. Die Polizei war mit starken Kräften im Einsatz. Zwischenfälle gab es nicht. Später trafen sich auch Asylgegner zu einer Demo. Eine Gruppe von rund 100 Personen, die vor einem Supermarkt gegenüber der Flüchtlingsunterkunft in Stellung ging, wurde von der Polizei eingekesselt, bis sie sich auflöste.
Zuvor waren rund 5 000 Menschen dem Aufruf des Bündnisses Dresden Nazifrei gefolgt und hatten in der Landeshauptstadt auch gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung protestiert. In dem Demonstrationszug waren neben Antifa-Aktivisten auch viele Eltern mit Kindern, Rentner und Studenten zu sehen. Manche hielten Zettel in die Höhe, auf denen die Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte mit Datum vermerkt waren. Andere schwenkten Fahnen mit dem Refugees-Welcome-Slogan. Sie prangerten an, dass die politisch Verantwortlichen vor einer Woche die schweren Krawalle von Rechtsextremen vor der Unterkunft in Heidenau zugelassen hätten.
Am Morgen hatte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Versammlungsverbot für Heidenau außer Kraft gesetzt. Es war vom Pirnaer Landratsamt am Donnerstag verfügt und mit einem polizeilichen Notstand begründet worden. Die Polizei Dresden hatte sich außerstande gesehen, für die nötige Sicherheit zu sorgen. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte das Verbot am Freitag aufgehoben. Die Entscheidung war anschließend aber vom Oberverwaltungsgericht Bautzen teilweise wieder kassiert worden. Nur ein von Dresden Nazifrei organisiertes Willkommensfest für Flüchtlinge durfte stattfinden. Diese Entscheidung setzte das Bundesverfassungsgericht am Samstag außer Kraft.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) rief alle Seiten zu Besonnenheit und Friedfertigkeit auf – „damit die Versammlungsfreiheit ihren Platz behält“. Die Polizei stehe vor einer schweren Aufgabe. (SZ/mit dpa)